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023 Gebührenreglement der Gemeinde

Ruggell · 023_Gebuehrenreglement_der_Gemeinde_Ruggell_Wirkung_ab_2015.pdf · communal act

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1 provision

Gebührenreglement der Gemeinde Ruggell Vom Gemeinderat genehmigt am 04.02.2026, mit Wirkung ab 05.02.2026. Ersetzt das Reglement vom 08.05.2025. Reglement Nr. 023 Version 05 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Gegenstand Dieses Reglement setzt die Gebühren der einzelnen Bereiche der Gemeindeverwaltung fest und fasst diese zusammen. Unter den verwendeten Bezeichnungen im Text sind jeweils sowohl Angehörige des weiblichen als auch des männlichen Geschlechtes zu verstehen. 1.2 Grundsatz 1.2.1 Gebühren sind das Entgelt für Amtshandlungen und für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen. Die Gebühr soll die Kosten decken, die dem Gemeinwesen durch die Amtshandlung oder Benutzung der Einrichtung entstehen. 1.2.2 Die Gebühren sind so bemessen, dass der Gesamtertrag der Gebühren die Kosten des betreffenden Verwaltungszweiges nicht übersteigt (Kostendeckungsprinzip). 1.2.3 Die Aufwendungen werden wenn möglich auf die einzelnen Verursacher verteilt, andererseits ist eine Diskrepanz zum objektiven Wert der Leistung zu vermeiden (Äquivalenzprinzip). 1.2.4 Die Ansätze für Dienstleistungen und Produkte aus den verschiedenen Bereichen der Gemeindeverwaltung unterliegen ebenfalls den erwähnten Prinzipien. Diese sind in einer separaten Preisliste zusammengefasst. 2 Abfallentsorgung 2.1 Kehrichtgebühr Für allgemeine Arbeiten im Bereich Abfallentsorgung, Unterhalt, Sammelstellen und organisatorische Massnahmen wird in der Gemeinde Ruggell pro Haushalt eine Grundgebühr von CHF 50.00 pro Jahr erhoben. 2.2 Allgemeine Gebühren Siehe Reglement Nr. 029, Abfallreglement, Anhang 2. 3 Bauwesen 3.1 Bearbeitung von Baugesuchen Siehe Reglement Nr. 036, Gebührenreglement für die Bearbeitung von Baugesuche. 3.2 Einhebung von Erschliessungskostenbeiträge Siehe Reglement Nr. 018, Einhebung von Erschliessungskostenbeiträgen. 3.3 Wasseranschluss Siehe Reglement Nr. 034, Tarifordnung über die Wasseranschlussgebühr der Gemeinde Ruggell sowie Tarifordnung über die Benützungsgebühr (Grund- und Verbrauchsgebühr) der Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland (WLU). 3.4 Abwasser Siehe Reglement Nr. 040, Tarifblatt zum Abwasserreglement. 4 Einwohnerkontrolle / Empfang / Gemeindekasse Anmeldung Wohnsitzbestätigung Wohnsitzbestätigung (Zustellung per Post oder E-Mail mit Rechnungsstellung) Ordentliche Einbürgerung: Verwaltungsgebühr Ordentliche Einbürgerung: Einbürgerungstaxe bei Annahme des Gesuchs Kopie Steuererklärung Kopien A4 Kopien A4 farbig Kopien A4 doppelseitig Kopien A3 Kopien A3 farbig Kopien A3 doppelseitig CHF 15.00 CHF 15.00 CHF 30.00 CHF 2'500.00 CHF 200.00 CHF 10.00 CHF 0.30 CHF 1.00 CHF 0.50 CHF 0.50 CHF 1.50 CHF 0.80 Kopien farbig (Vereine) CHF 0.50 5 Beglaubigungen Beglaubigung pro Unterschrift CHF 10.00 Beglaubigung von Abschriften (Kopie) pro Seite CHF 4.00 Zusatzgebühr für Hausbesuche CHF 100.00 6 Polizeiwesen 6.1 Polizeistundenverlängerung Einzelbewilligung CHF 50.00 Monatsbewilligung CHF 500.00 Jahresbewilligung CHF 3000.00 6.2 Fahrbewilligung Tagesbewilligung CHF 20.00 Dauerbewilligung CHF 50.00 7 Friedhofwesen Siehe Reglement Nr. 014, Friedhofordnung 8 Hundesteuer Hundesteuer für ersten Hund CHF 100.00 Hundesteuer für jeden weiteren Hund CHF 200.00 9 Rauchgas Pro Kontrolle CHF 70.00 Nachkontrolle CHF 70.00 10 Gemeindeliegenschaften / Räumlichkeiten Siehe generell Reglement Nr. 002, Benutzungsreglement von Gemeindeliegenschaften. Die Gebühren für die Benützung der einzelnen Gemeindeliegenschaften und Räumlichkeiten sind in den nachfolgenden Reglementen detailliert festgehalten: - Musikhaus, Reglement Nr. 007 - Gemeindesaal, Foyer, Küche, Reglement Nr. 008 - Vereinshaus und Festplatz, Reglement Nr. 010 - Freizeitpark Widau, Reglement Nr. 016 - Küefer-Martis-Huus, Reglement Nr. 020 - Rastplatz Weienau, Reglement Nr. 026 - Schulanlage, Reglement Nr. 027 - Tennisanlage, Reglement Nr. 028 Schlüsselkaution für Räumlichkeiten Gegen Hinterlegung von CHF 100.00 bekommt der Antragsteller am Empfang der Gemeindeverwaltung einen Schlüssel. 11 Inkrafttreten Ruggell, 5. Februar 2026 Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat am 4. Februar 2026 genehmigt und tritt am 5. Februar 2026 in Kraft. Es ersetzt alle früheren Gebührenreglemente.

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