Art. 1
1 Die Gemeinden erheben die folgenden Gebühren: a) für die Ausstellung einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbescheinigung: Fr. 20 b) für die Erneuerung der Aufenthaltsbescheinigung: Fr. 10 c) für die Ausstellung eines andern Schriftstückes oder die Erteilung einer schriftlichen Auskunft: Fr. 5 bis 20