D) Das Fusswegnetz und insbesondere die Querungsstellen sind in Bezug auf die Verkehrssicherheit und Standards zu überprüfen und Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit umzusetzen. Bevor Massnahmen projektiert werden, sind die Knoten auf bestehende Verkehrssicherheitsdefizite zu überprüfen. Bei Knoten auf Kantonsstrassen ist bei der Projektierung das kantonale Tiefbauamt beizuziehen. Die Verkehrssicherheit ist insbesondere an folgenden Stellen zu verbessern. D1 Brücke Südstrasse Baar D2 Knoten Sagistrasse D3 Knoten Grabenstrasse D4 Bahnhof-/Poststrasse D5 Knoten Früebergstrasse/Neugasse (Koordination mit Tiefbauamt des Kantons Zug) D6 Kreisel Sihlbruggstrasse/Ebertswilerstrasse D7 Querung Blickensdorferstrasse (Koordination mit Tiefbauamt des Kantons Zug) D8 Brücke Deinikonerstrasse/Lorze D9 Knoten Sonnackerstrasse/Neugasse und Haltestelle Waldmannhalle D10 Knoten Mühlegasse/Neugasse E) Über- beziehungsweise Unterführungen sind unter Beachtung des subjektiven Sicherheitsempfindens attraktiv auszugestalten. Im Rahmen des Bahnausbaus 2035 sind die bestehenden Kreuzungsbauwerke bezüglich Ausbaustandard und Dimensionierung zu überprüfen. F) Die Themenwege sind als Teil des Naherholungsnetzes attraktiv auszugestalten. Die Linienführung ist im Rahmen von Detailkonzepten zu vertiefen. An geeigneten Lagen sind gut in die Landschaft integrierte, ökologisch verträgliche Erholungsausstattungen vorzusehen. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist zu gewährleisten. G) Ausstattungen im Bereich der Ausflugsziele setzen eine Interessenabwägung zwischen Naturschutz, Erholungsnutzung und Bewirtschaftung voraus.Basisnetz (Strassen ≥ 3m mit/ohne Trottoir) Basisnetz (Wege < 3m) Öffentliche Bauten Koordination mit Nachbargemeinde Gemeindegrenze Bahnlinie / Bahnhof (bestehend/geplant) Gewässer Kantonales Verdichtungsgebiet Kantonales Siedlungsgebiet Wald Bushaltestelle (bestehend/geplant) Kommunale Festlegungen (Genehmigungsinhalt) Ausgangslage Richtplaninhalt Wichtige kommunale Fussgängerverbindungen (Lücke/fehlendes Wegrecht*) Informationsinhalte (Nicht Gegenstand der Genehmigung) Ausgangslage Richtplaninhalt Kantonale Wanderwege Unterführungen Erhöhung Verkehrssicherheit Übergeordnete Strassen Auszug Kantonaler Richtplan Weitere Informationsinhalte Verweis auf Richtplantext B E D KOMMUNALER RICHTPLAN 31032 - 10.3.2025 Die Gemeindeschreiberin:Der Gemeindepräsident: Vom Gemeinderat beschlossen am 8. April 2025 Abteilung Planung/Bau Baar, 5.4.2023 Der Abteilungsleiter: René Strehler Vom Gemeinderat verabschiedet am 13.12.2022 Die Gemeindeschreiberin: Andrea BertolosiDer Gemeindepräsident: Walter Lipp Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion Zug, 5.7.2023 Der Kantonsplaner: René Hutter Publiziert im Amtsblatt am 2. Mai 2024 Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 2. Mai - 5. Juni 2024 Bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau Gemeinde BaarKanton Zug 1:15'000 Von der kantonalen Baudirektion genehmigt am Richtplankarte Fusswegnetz Kulturhistorischer Saumweg Aussichtspunkte Siedlungsgebiet Gemeindegrenze Fusswegnetz Ausflugsziele Panoramawege Ergänzung Lorze Industriepfad / Lorze Anpassung Kulturhistorischer Weg Richtung Milchsuppenstein Themenwege Bahnhof B10 B11 B12 B13 B14 B15 B16 B1 B2 D1 B9 B3 D2 D3 B4 D4 B5 B17 B7 B6 B8 B18 D5 D6 D7 D8 D10 D9 B19 B20 B21 B22 Kappel am Albis (ZH) Hausen am Albis (ZH) Steinhausen (ZG) Zug (ZG) Unterägeri (ZG) Menzingen (ZG) Neuheim (ZG) Deinikon Sihlbrugg Blickensdorf Inwil Allenwinden Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum. Bearbeitung: Lea Humbel, Tobias Debrunner Grundlagedaten Amtliche Vermessung (Kanton Zug): zugmap.ch vom 10. August 2021 Amtliche Vermessung (Kanton Zürich): ARE, Kanton Zürich vom 10. August 2021 0 750 m300150 Verbindung ist mit der Gemeinde Kappel am Albis zu koordinieren. Verbindungen sind mit der Stadt Zug zu koordinieren.SUTER • VON KÄNEL • WILD 2 Richtplantext (Genehmigungsinhalt) A) Das in der Richtplankarte bezeichnete Fusswegnetz ist attraktiv, sicher, zusammenhängend sowie nach Möglichkeit hindernisfrei auszugestalten. An den neuralgischen Stellen sind mit geeigneten Massnahmen Konflikte zwischen dem Fuss-, Velo- und Autoverkehr zu minimieren. Bei fehlenden Fusswegrechten sind mit den betroffenen Strasseneigentümern Verhandlungen zu führen. Die Gemeinde setzt sich beim Tiefbauamt für entsprechende Massnahmen auf Kantonsstrassen ein. B) Die folgenden schematisch bezeichneten Netzlücken sind zu schliessen. B1 Spital–Lorzeweg (zusammen mit einer allfälligen Einzonung) B2 Verbindung Grund B3 Ostseite Bahn Neufeld-Lindenpark B4 Zugerstrasse–Inwilerriedstrasse entlang Tangente B5 Neufeld B6 Nordstrasse–Oberneuhofstrasse B7 Nordstrasse–Sagistrasse B8 Oberneuhofstrasse–Feldpark (Zug) B9 Altgasse–Spital B10 Altgasse–Landhausstrasse B11 Chriesimatt–Himmelrich B12 Neufeld-Gysi–Zugerstrasse B13 Nordstrasse–Lindenpark B14 Baarermatt Ost B15 Inwil Schulhaus B16 Kirchweg/Gutsch-Strasse B17 Ruessenstrasse (Sihlbrugg) B18 Neue Finnenbahn (Sportanlagen Sennweid – Lättich) B19 Rebmattli–Bachtalen B20 Ägeristrasse–Weinberghöhe B21 Leihgasse–Oberdorfstrasse B22 Mühlegasse–Sportplätze Sennweid An Orten, wo aufgrund neuer Fusswegverbindungen Fruchtfolgeflächen betroffen sind, müssen Kompensationsmassnahmen auf Projektstufe getroffen werden. C) Im Rahmen von Quartiergestaltungsplänen und Sondernutzungsplänen sind weitere direkte Fusswegverbindungen zu schaffen.
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Richtplankarte Fusswegnetz
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