Art. A3-2 Friedhof Risch
1 Folgende Kosten sind durch die Hinterbliebenen zu übernehmen: 2 Erdbestattungen: Dienstleistung Einwohner Nichteinwohner Erdbestattung mit Sarg, Erwachsene CHF 700.00 CHF 1'400.00 Erdbestattung mit Sarg, Kinder Gemeinde Gemeinde Urnenreihengräber Erdbestattung CHF 650.00 CHF 1'300.00 Urnenbeisetzung in Gemeinschaftsgrab mit einheitlicher Beschriftung (Vor- und Nachname, Geburts- und Todesdatum) CHF 350.00 CHF 700.00 Urnenbeisetzung in Gemeinschaftsgrab, anonym CHF 200.00 CHF 400.00 Aschenbeisetzung anonym CHF 100.00 CHF 200.00 3 Urnenwandbestattungen: Dienstleistung Einwohner Nichteinwohner Urnenbeisetzung in Urnenwand nicht vorhanden nicht vorhanden Urnenplatte mit einheitlicher Beschriftung (Vor- und Nachname, Geburts- und Todesdatum) nicht vorhanden nicht vorhanden 2. Urne in Urnenwand nicht vorhanden nicht vorhanden Zusätzliche Urne in Erdgrab (Sargbestattung) oder zweite Urne in bestehendes Grab CHF 200.00 CHF 400.00 4 Andere Kosten: Dienstleistung Einwohner Nichteinwohner Umsetzen einer Urne nach Aufwand nach Aufwand Exhumieren nach Aufwand nach Aufwand Räumen von Gräbern durch die Gemeinde Gemeinde Gemeinde Aufbahrung im Katafalk pro Tag Gemeinde CHF 100.00 Überführen des Verstorbenen vom Sterbeort zur Aufbahrungshalle Risch Gemeinde nach Aufwand Überführen des Verstorbenen zum Vertragskrematorium und zurück zur Aufbahrungshalle Risch Gemeinde nach Aufwand Einäscherung bei Kremation Gemeinde nach Aufwand Spezialaufgabe werden im Stundensatz verrechnet CHF 60.00 CHF 80.00 5 Alle anderen Kosten im Zusammenhang mit Bestattungen wie Sarg, Urnenkosten, Abdankungsfeier und so weiter die nicht im Reglement aufgeführt sind, gehen zu Lasten der Hinterbliebenen. Bei Bestattungen ausserhalb der Gemeinde übernimmt die Gemeinde Risch keine Kosten.