The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.
Copy read on 2026-11-01. The page it was read from
sha256 dcf28ad9274f304ae987d7776d8954ef466bee6568d9df25c48b2f498d977664
5 provisions
Art. 1
Anhang II Kapitel II des Abkommens wird wie folgt geändert:
1. Der Text von Nummer 7 (Richtlinie 75/322/EWG des Rates) wird gestrichen.
2. Nach Nummer 30 (Richtlinie 2008/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) wird Folgendes eingefügt:
"
31.
32009 L 0064:
Richtlinie 2009/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 1).
Die Richtlinie gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit der folgenden Anpassung:
In Anhang I Nummer 5.2 Abs. 2 wird Folgendes angefügt:
"
IS für Island; FL für Liechtenstein; 16 für Norwegen
"
"
Art. 2
Der Wortlaut der Richtlinie 2009/64/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2010 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen
.
Art. 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 30. April 2010.
(Es folgen die Unterschriften)
Art. 5
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 30. April 2010.
(Es folgen die Unterschriften)