Art. 1 Biogas, Holz, gemäss ENV
Der Tarif ist gültig bis zu einer maximalen installierten Leistung von 30 kW. Die Preise werden nach den Empfehlungen des Bundesamts für Energie festgelegt. Die erzeugte Energiemenge wird mit einem entsprechenden Zähler von SH POWER gemessen. Die Rückvergütung erfolgt vierteljährlich. Rückvergütung bei Einspeisung in das Niederspannungsnetz (400 V) Installierte elektrische Leistung 1 kW bis 4 kW Photovoltaikanlagen: installierte DC-Leistung; Generatoren: Nenn-Wirkleistung Rückvergütung Rp./kWh exkl. MWSt inkl. MWSt Einspeisung Einfachtarif 17.50 18.92 Installierte elektrische Leistung > 4 kW bis 30 kW Photovoltaikanlagen: installierte DC-Leistung; Generatoren: Nenn-Wirkleistung Rp./kWh exkl. MWSt inkl. MWSt Einspeisung Einfachtarif 11.45 12.38 Herkunftsnachweise (HKN) * 5.00 5.41 *Die Umstellung auf Rückvergütung inklusive HKN-Vergütung kann jeweils zum Quartalsbeginn vereinbart werden. Der Wechsel muss der SH POWER mit einer Frist von 2 Monaten vor Quartalsbeginn gemeldet werden. Für die HKN-Vergütung müssen die Anlagedaten beglaubigt werden und die betreffende Anlage muss im HKN-System der Pronovo gemeldet sein. Nach Eingang der Meldung zur Umstellung auf Rückvergütung inkl. HKN wird ein HKN-Dauerauftrag für die Übertragung der HKN vom Produzenten an SH POWER erstellt. Der Dauerauftrag muss vom Produzenten bis spätestens 14 Tage vor dem eigentlichen Wechsel zum Quartalsbeginn bestätigt werden. Die HKN-Vergütung wird nur unter der Einhaltung des beschriebenen Vorgehens und der Fristen gewährt. Weiterführende Informationen finden unter: https://pronovo.ch/de/herkunftsnachweise/ Installierte elektrische Leistung über 30 kW Die Vergütung erfolgt nach individueller vertraglicher Regelung. Strom-Tarif 2024 15 5.2 Für Stromerzeugung aus nicht erneuerbaren Energien (RN) Allgemeines, Voraussetzungen Die Stromeinspeisung einer Eigenerzeugungsanlage in das Netz von SH POWER wird nach diesem Tarif vergütet, wenn die Erzeugung aus nicht erneuerbaren Energien erfolgt. Der Tarif ist gültig bis zu einer maximal installierten Leistung von 30 kW. Die Preise werden nach den Empfehlungen des Bundesamtes für Energie festgelegt. Der Rücklieferer verpflichtet sich, SH POWER die erzeugte Energiemenge vierteljährlich bekannt zu geben. Die Rückvergütung erfolgt vierteljährlich. Rückvergütung bei Einspeisung in das Netz Installierte elektrische Leistung bis 30 kW (Nenn-Wirkleistung) Rp./kWh Oktober bis März exkl. MWST inkl. MWST Einfachtarif 9.00 9.73 Eine Leistungsvergütung ist in diesen Arbeitspreisen enthalten. Installierte Leistung über 30 kW (Nenn-Wirkleistung) Die Vergütung erfolgt nach individueller vertraglicher Regelung. SH POWER Mühlenstrasse 19 8201 Schaffhausen +41 52 635 11 00 info@shpower.ch www.shpower.ch
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