§ 1 gemäss
BO erfüllt werden. Zu beachten sind die dazugehörigen Richtlinien der Gemeinde Baar. Planungseinheit I Für die Kernzone KA und KB gilt eine zwingende Bebauungsplanpflicht. Als Grundlage für den Bebauungsplan sind über das Gebiet der Planungseinheit „I“ Projektstudien zu erarbeiten. Der Quartierfreiraum A und der Gewässerraum sind in die Betrachtung einzubeziehen. Folgende Ziele sind zu erreichen: • Besonders gute Ausgestaltung des Übergangs zu den Kernzonenbauten in der Kernzone KB (Massstäblichkeit, Stellung, Dichte, Umgang mit der Topografie) • Hohe Aussenraumqualität (Lage, Grösse und Gestaltung der bezeichneten Platzbereiche sowie des Quartierfreiraums, Gestaltung des Gewässerraums) • Gewährleistung einer ausgewogenen, auf die Bedürfnisse des Weilers Inwil abgestimmte Nutzungsdurchmischung. In den Erdgeschossen sind publikumsorientierte Nutzungen erwünscht. • Zweckmässige Erschliessung (Parkierung, Fusswegverbindungen) Quartiergestaltungsplan Baarermatt Ost, Baar Handlungsanweisungen 4 Suter • von Känel • Wild • AG Planungseinheit II Anzustreben ist eine Verdichtung in der topografisch flachen Planungseinheit II. Im Rahmen eines Bebauungsplans können Nutzungsübertragungen aus der KA und vier bis fünf Vollgeschosse ermöglicht werden. Planungseinheiten III und IV Die Überbauung soll sich gut in die Hanglage integrieren. Terrainveränderungen sind zulässig, sofern ein natürlich erscheinender Terrainverlauf gewährleistet bleibt. Stützmauern sind zu staffeln und zu begrünen. Es sind keine Terrassenhäuser zulässig. Planungseinheiten V und VI Der Übergang zu den bestehenden Gebäuden in der Wohnzone W2b ist in Anlehnung an das Kapitel 5.2 des erläuternden Berichts sorgfältig auszugestalten. In einer ersten Bautiefe zu den bestehenden Gebäuden will der Grundeigentümer im Rahmen von Arealbebauungen auf den Bau eines zusätzlichen Vollgeschosses verzichten. Planungseinheiten VIIa und VIIb Im Rahmen von Nachfolgeplanungen ist eine ausgewogene Nutzungsdurchmischung sicherzustellen. Zu berücksichtigen sind die Anforderungen an das Wohnumfeld (Freiraumgestaltung, Spielflächen, Vermeidung von Betriebslärm). Im Rahmen der Arealplanung über die Planungseinheit VIIa sind die Planungseinheit VIIb und der Quartierfreiraum B in die Betrachtung einzubeziehen. Freiräume Quartierfreiraum Mindestens 2’000 m2 der anrechenbaren Landfläche sind als öffentliche Quartierfreiräume an bezeichneter Lage auszuscheiden. Der Quartierfreiraum A hat eine Fläche von rund 1’600 m2, der Quartierfreiraum B eine Fläche von rund 400 m2 aufzuweisen. Die Quartierfreiräume sind von oberirdischen Bauten frei zu halten und attraktiv zu gestalten. Wegleitend ist das Merkblatt „Quartierfreiraum“ der Gemeinde Baar. Realisierung der Quartierfreiräume Der Quartierfreiraum A ist spätestens mit der Überbauung der Planungseinheiten 1 und 2 und der Quartierfreiraum B spätestens mit der Überbauung der Planungseinheit VIIb zu realisieren. Quartiergestaltungsplan Baarermatt Ost, Baar Handlungsanweisungen 5 Suter • von Känel • Wild • AG Spielflächen Zusätzlich zu den Quartierfreiräumen sind an geeigneten Lagen Spielflächen im Umfang von mindestens 15% der dem Wohnen dienenden anrechenbaren Geschossflächen anzulegen. Projektbezogene platzartige Freiräume Innerhalb der bezeichneten Bereiche sind projektbezogene platzartige Freiräume vorzusehen. Der platzartige Freiraum in der Kernzone KA soll als vielfältig nutzbarer Treffpunkt ausgebildet werden. Gewünscht sind Erdgeschossnutzungen, die auf diesen Freiraum ausgerichtet sind. Vernetzungskorridore Der im Plan bezeichnete, mindestens 7 m breite, Vernetzungskorridor a ist von Bauten freizuhalten und als baumbegleiteter Erlebnisraum auszubilden. Innerhalb des Vernetzungskorridors ist ein mindestens 2 m breiter öffentlicher Fussweg anzulegen. Oberirdische Gebäude haben zum Vernetzungskorridor einen Abstand von mindestens 5 m einzuhalten. Innerhalb des Vernetzungskorridors b sind Spielplätze udgl. zulässig. Umwelt Gewässerraum Die bezeichneten Gewässerräume des Huebweid- und des Grienbachs sind naturnah zu gestalten und extensiv zu bewirtschaften. Das Gebäude Assek.-Nr. 2033a darf abgebrochen und gemäss Festlegung im Ortsbildschutzzonenplan direkt am Grienbach wieder aufgebaut werden. Ansonsten gilt auf dem Grundstück GS. Nr. 715 ein Gewässerabstand von mindestens 6 m. Göblibachkanal Oberirdische und unterirdische Bauten haben gegenüber dem Göblibachkanal einen Abstand von min. 6 m einzuhalten. In diesem Abstandsbereich dürfen Anlagen wie Parkplätze udgl. erstellt werden. Entwässerung Das Gebiet ist im Trennsystem zu entwässern. Das unverschmutzte Meteorwasser ist auf den Grundstücken so weit wie möglich versickern zu lassen oder einer Retentionsanlage zuzuführen. Im Rahmen der weiteren Planungsschritte sind pro Planungseinheit die erforderlichen Retentions- und Versickerungsanlagen auszuscheiden. Energie Es ist eine rationelle Energienutzung anzustreben. Für die Wärmeerzeugung sollen keine fossilen Energien eingesetzt werden. Quartiergestaltungsplan Baarermatt Ost, Baar Handlungsanweisungen 6 Suter • von Känel • Wild • AG Entsorgung Pro Planungseinheit ist ein Entsorgungskonzept auszuarbeiten. Vorzugsweise sind im Planungsgebiet Unterflurcontainer vorzusehen. Umsetzung Erschliessungsvertrag Die Quartierstrassen, Mischverkehrsflächen, quartierinternen Fusswege, Quartierfreiräume und Werkleitungen für die Basiserschliessung sind durch die Grundeigentümer gemeinsam zu projektieren und zu realisieren. Die Modalitäten über die Landabtretung, Finanzierung, den etappenweisen Bau und den Unterhalt der oben erwähnten Erschliessungsanlagen haben die Grundeigentümer in einem privaten Erschliessungsvertrag verbindlich zu regeln.