23728 Einwohnergemeinde Baar EINFACHER BEBAUUNGSPLAN PANORAMAWEG 1:500 Abrelung Planung/ Bau, den 7. Juli 2020 Der Abteilungsieiter: René Strehler Vom Gemenderat verabschiedet am 7. Juli 2020 Der Gemelndeprasident: Die Gemeindeschreiberin: Walter pp Andrea Bertolasl Offertliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6& vom 10.07.2020 bis 10.08 2020 Bescheinigt Abteilung Planung / Bau W Vom Gemeinderat beschlossen am: 26.04. 2024 Cer Gemeingepräsiden® VERBINDLICHER INHALT BEBAUUNGSPLAN PERIMETER - —. Geltungsbereich Ziff. 3 BAUBEREICHE Baubereich fur Hauptgebaude mit Bezeichnung und Geschossanzahl i 4.1 Abs. 10 Koordinaten zur Definition der Baubereiche GRUN- UND FREIFLACHEN Freiflächen (Lage schematisch) Ziff. 5 r ///// Quartierplatz (Lage schematisch) Ziff. 5 / Abs. ’ W Spielplatz und Spielwiese (Lage schematisch) Ziff. 5 / Abs. / \\\\\\\\ Bereich für Gewässerraum Ziff. 5 / Abs. Feldhecke (Lage schematisch) Ziff. 5 / Abs. Doppel-Linde Ziff. 5 / Abs. @ Baum (Lage und Anzahl schematisch) Ziff. 5 / Abs. ERSCHLIESSUNG Erschliessungsflache (Lage schematisch) Ziff. 6 Siedlungsinterne Fusswege 00000 (Lage schematisch) Ziff. 6 / Abs. A' Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Ziff. 6 / Abs. & Zu- und Wegfahrt Velokeller Ziff. 6 / Abs. Zu- und Wegfahrt oberirdische Parkierung/ | S Bestandesbau Assek-Nr. 2607a Zif. 6/ As. N m Oberirdische Parkierung Ziff. 6 / Abs. N Oberirdische Veloabstellplätze (Lage schematisch) Ziff. 6 / Abs. IE‘ Entsorgungsstelle (Unterflurcontainer) Ziff. 6 / Abs. INFORMATIVER INHALT BEBAUUNGSPLAN Abmessungen Richtprojekt Hochbauten - — — : 1 Abmessungen Richtprojekt Tiefgarage —— —- Abzubrechende Bauten und Anlagen o <>/O ° Bestehende Bauten ausserhalb Perimeter/ im Perimeter Geplante Grenzbereinigung (GS Nrn. 2638, 2639) 32725 -8,1.2021 Gewässerbaulinie rechtskräftig (RRB vom 7.7.1992) Statische Waldgrenze rechtskräftig (V_DI vom 17.2.2006) Öffentliche Fuss- und Velowege (ausserhalb / im Perimeter) Geissbüelbach Wald BESTIMMUNGEN Ziff. 1 ZWECK Der einfache Bebauungsplan Panoramaweg bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG, gültige Fassung ab 1.Juli 2019) insbesondere: die qualitätsvolle Überbauung der Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs zu ermöglichen; ein einheitliches Bebauungskonzept von hoher architektonischer und freiräumlicher Qualität sicherzustellen, das in Etappen umgesetzt werden kann; eine gemeinsame unterirdische Parkierung sicherzustellen. Ziff. 2 BESTANDTEILE 1. 2. Der Bebauungsplan besteht aus den Situationsplénen, den Bestimmungen und den informativen Ansichten. Das Richtprojekt vom 06.05.2020 ist für die Gestaltung der Bauten (Stellung, kubische Gliederung, Geschossigkeit und architektonischer Ausdruck) und der Umgebung richtungsweisend. Bauprojekte müssen mindestens die Qualitét des Richtprojekts erreichen. Vom Richtprojekt darf vorbehaltlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des (ibergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und (iberzeugende Losung erzielt wird. Ziff. 3 GELTUNGSBEREICH Der Geltungsbereich ist in den beiden Situationsplanen festgehalten. Ziff. 4 BEBAUUNG 1. 2.o Lage, dussere maximale Abmessungen, Strassengrenzen sowie Gebäudeabstände der oberirdischen Hauptgebaude ergeben sich aus den festgelegten Baubereichen A, B, C, D und E. Lediglich Vordacher durfen die Baubereiche im Ausmass des Richtprojekts überragen. Die pro Baubereich maximal zulassige Anzahl Vollgeschosse sowie die Zulassigkeit von Attikageschossen sind in den Situationsplanen und in den informativen Ansichten festgelegt. Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten sowie einzelne gut gestaltete Kleinbauten und Anbauten, namentlich für Veloabstellplatze, Tiefgaragenzufahrten, Tiefgaragenzugénge u. dgl. sind auch ausserhalb der Baubereiche zulassig. Die zonenkonforme Grundnutzung darf um 20 % erhoht werden. Eine zusétzliche Erhöhung der Ausniitzung durch Ausniitzungstbertragungen gemass den gesetzlichen Bestimmungen ist zulassig. Bauten, Anlagen sowie Grün- und Freiraume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. Die Dachflachen der obersten Vollgeschosse sind partiell zu begriinen. Die Attikadachflachen dürfen nicht als Terrassen genutzt werden und sind extensiv zu begriinen, auch wenn die Flächen energetisch genutzt werden. Auf den Dachern dürfen nur technisch bedingte Aufbauten und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie u. dgl. erstellt werden. Dachaufbauten sind zusammenzufassen, zentral anzuordnen und dezent zu gestalten. Ziff. 5 FREIRAUM 1. 7. Die Umgebung ist auf der Basis des Freiraumplans vom 06.05.2020 zu gestalten, wobei die nachfolgenden Elemente zu ber(icksichtigen sind. Im Baubewilligungsverfahren ist die Bepflanzung und Materialisierung im Detail festzulegen. Der Quartierplatz dient als gemeinschaftlicher Begegnungsraum für die Bewohner und Besucher. Er ist mit hoher Aufenthaltsqualitat auszugestalten sowie zweckmässig zu méblieren. Der Spielplatz und die Spielwiese sind zu begriinen. Der Spielplatz ist zweckmassig zu möblieren. Der Bereich für den Gewasserraum ist als zusammenhangender, naturnaher Vernetzungsraum auszugestalten. Innerhalb des Gewésserraums dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt werden. Am schematisch bezeichneten Standort ist eine Feldhecke anzulegen. Die bezeichnete Doppel-Linde ist zu erhalten. Bei Abgang der Linde ist an deren Stelle ein hochstämmiger Baum mit Kronenhéhe von mind. 10 m zu pflanzen. Weiter sind an den schematisch bezeichneten Standorten standortgerechte, in der Regel einheimische Baume zu pflanzen. Im Bereich von Unterniveaubauten ist ein gentigend hoher Bodenaufbau für den Wurzelraum zu gewahrleisten. Das Gebiet ist im Trennsystem zu entwéssern und das Meteorwasser ist nach Méglichkeit innerhalb des Geltungsbereichs zu versickern. Ziff. 6 ERSCHLIESSUNG 1. 2. 4. 5. Die in den Situationsplanen bezeichneten siedlungsinternen Fusswege sowie deren Anschlusspunkte an das tbergeordnete Netz sind sicherzustellen. Für die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches ist eine gemeinsame Tiefgarage zu erstellen. Die Zu- und Wegfahrten der Tiefgarage und des Velokellers haben an den schematisch bezeichneten Lagen zu erfolgen und sind verkehrstechnisch gut zu gestalten sowie in die Umgebung zu integrieren. Die Tiefgarage darf punktuell in Erscheinung treten. Am schematisch bezeichneten Standort dürfen sieben oberirdische Besucherparkplatze erstellt werden, wobei mindestens ein Parkplatz rollstuhlgerecht auszugestalten ist. Die Erschliessung erfolgt tiber die bezeichnete Zu- und Wegfahrt. Bei der Realisierung des Baubereichs E sind die oberirdischen Besucherparkplétze, bis auf den rollstuhlgerechten Parkplatz und einen weiteren Besucherparkplatz, aufzuheben. Die aufgehobenen fünf Besucherparkplétze sind dann unterirdisch anzuordnen. Pro Zimmer ist ein gedeckter Veloabstellplatz zu erstellen. 1/4 der gesamthaft erforderlichen Veloabstellplatze sind oberirdisch und in der Nahe der Hauszugéange anzuordnen. Im Aussenraum sind Veloabstellplatze nur an den schematisch bezeichneten Lagen erlaubt. An bezeichneter Lage ist eine Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainer zu errichten. Ziff. 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. 2. 3. Die Uberbauung kann in Etappen realisiert werden. Baugesuche haben jedoch mindestens einen gesamten Baubereich und die dazugehérige Umgebung zu umfassen. Jede Etappe hat für sich und in der Gesamtheit eine gute Gestaltung aufzuweisen. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften - unter Berlcksichtigung von hoherrangigem Recht - der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. Der einfache Bebauungsplan Panoramaweg wird mit der Rechtskraft des gemeinderétlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich. SITUATIONSPLAN Baubereich A bis D 1:500 PLANAUSSCHNITT SPATERE REALISIERUNG BAUBEREICH E INFORMATIVER INHALT Ansicht A, Baubereiche A/B mit Richtprojekt 1:500 3 VG + Attika 3 VG + Attik; Haus B | 3 VG + Attika Bestenendes Terram Ansicht C,, Baubereiche C/B mit Richtprojekt 1:500 3 VG + Attika GS Nr. 2666 GS Nr. 2636 3 VG + Attika Ansicht C,, Baubereiche C/B/E mit Richtprojekt 1:500 3 VG + Attika 3 VG + Attika Haus A Gestaltetes Terrain e ____= 1 3 VG + Attika Bestehendes Terrain DEFINITION DER BAUBEREICHE SITUATIONSPLAN SPATERE REALISIERUNG, BAUBEREICH E 1:500 Abis D Nr E-Koordinate N-Koordinate 1 2'683'071.203 1'227'205.463 2 2'683'087.950 1'227'213.092 3 2'683'092.345 1'227'203.448 4 2'683'094.062 1'227'204.863 5 2'683'104.716 1'227'191.938 6 2'683'090.017 1'227'179.821 7 2'683'086.209 1'227'184.440 8 2'683'079.362 1'227'192.746 9 2'683'081.719 1'227'182.394 10 2'683'091.235 1'227'170.827 11 2'683'103.427 1'227'184.608 12 2'683'111.365 1'227'177.585 13 2'683'112.358 1'227'179.576 14 2'683'126.453 1'227'172.548 15 2'683'121.571 1'227'162.757 16 2'683'119.427 1'227'156.216 17 2'683'118.848 1'227'155.054 18 2'683'103.858 1'227'162.527 19 2'683'113.490 1'227'157.725 20 2'683'110.221 1'227'154.030 21 2'683'057.202 1'227'165.818 22 2'683'074.582 1'227'173.739 23 2'683'077.365 1'227'167.632 24 2'683'078.522 1'227'168.586 25 2'683'089.177 1'227'155.661 26 2'683'074.477 1'227'143.544 27 2'683'063.823 1'227'156.469 28 2'683'070.669 1'227'148.163 29 2'683'066.180 1'227'146.117 30 2'683'080.034 1'227'137.296 31 2'683'092.690 1'227'151.601 32 2'683'100.051 1'227'145.119 33 2'683'104.332 1'227'151.044 34 2'683'113.113 1'227'141.254 35 2'683'105.670 1'227'126.325 36 2'683'103.358 1'227'124.832 37 2'683'089.623 1'227'131.680 38 2'683'099.255 1'227'126.877 39 2'683'095.986 1'227'123.182 N DEFINITION DES BAUBEREICHS E 0 5 10 25m Nr E-Koordinate N-Koordinate [E a —| 40 2'683'114.712 1'227'206.387 Z 2'683'129.585 1'227'214.827 Bearbeitung: Projektleitung Gabriela Brack 4 5683132085 1227210.070 Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum. 43| 2683133347 1'227'211.790 Grundiagedaten 44 2'683'146.747 1'227'203.513 Amtliche Vermessung: Geozug Ingenieure vom 12. Oktober 2018 45 2'683'136.735 1'227'187.306 Richtprojekt "tanz am geissbuel": Wild Bar Heule Architekten AG, Zurich vom 6. Mai 2020 46 2683123336 1227195583 Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den giiltigen Genauigkeits- und Zuverlassigkeitsanforderungen der amtlichen 47 | 2'683130.987 1'227190.856 Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung Ihre Lage beruht auf einfachen 48 2'683'125.343 1'227'187.654 Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Richtigkeit keine Gewahr durch den Geometer besteht.
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Panoramaweg
Baar · 7.2.3-3 · communal act
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