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Landratsbeschluss zur Erläuterung der Kantonsverfassung

Nidwalden · 111.1 · other

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sha256 9ae3b1dded4cebc883b9e0431c2484501689ba36fc195ef9b21ed1c1ec37ace6

Contents: 2 provisions
  1. § 1
  2. § 2

2 provisions

§ 1

1 Wenn eine Behörde aufgrund der in der Kantonsverfassung vom 10. Oktober 1965 festgesetzten Finanzkompetenzen einen neuen Beschluss fasst, fallen mit dem Inkrafttreten des neuen Beschlusses alle bisherigen Erlasse oder Teile von Erlassen dahin, die sich auf den gleichen Gegenstand beziehen; dabei ist der Umstand nicht von Bedeutung, dass der bisherige Erlass von einer andern Behörde oder von einer der beschlussfassenden Behörde übergeordneten Gewalt beschlossen worden ist.

§ 2

1 Dieser Beschluss tritt mit der Annahme durch den Landrat in Kraft. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1 111.1 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 05.03.1966 05.03.1966 Erlass Erstfassung A 1966, 265 111.1 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 05.03.1966 05.03.1966 Erstfassung A 1966, 265

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