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2 provisions
Art. 1
Inhalt und Form
1 Zwecks Bekanntmachung der offiziellen Erlasse der gesetzgeberischen,
ausführenden und gerichtlichen Behörden, deren Veröffentlichung die Gesetzgebung vorsieht sowie aller übrigen Dokumente, deren Veröffentlichung
eine Behörde beschliesst, sieht der Staat die Publikation eines Amtsblattes
vor.
2 Das Amtsblatt wird auf der vom Bund im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 der
Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt (Verordnung SHAB,
VSHAB) betriebenen Plattform veröffentlicht. Dieses wird an jedem Werktag
aktualisiert. Einzig die auf der Plattform veröffentlichte elektronische Fassung ist massgebend. Ihre Konsultation im Internet ist kostenlos.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
170.5
4 Die Veröffentlichung der kantonalen gesetzgeberischen Erlasse erfolgt
zentral über eine Online-Plattform, die auf der offiziellen Website des
Kantons Wallis öffentlich zugänglich ist (Publikationsplattform). Lediglich die
in der Amtlichen Gesetzessammlung des Kantons Wallis auf der Publikationsplattform veröffentlichte elektronische Fassung gilt als bekannt und ist für
Einzelpersonen bindend.
Art. 2
Modalitäten der Veröffentlichung und Überwachung
1 Wird der Auftrag ausserhalb der Kantonsverwaltung vergeben, setzt der
Vertrag alle notwendigen Bedingungen hinsichtlich Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit fest und gewährleistet, dass die offiziellen Publikationen
der Behörden nicht mit andern Veröffentlichungen, insbesondere zu privaten
oder Reklamezwecken verwechselt werden können.
2 Es sind alle Massnahmen zu treffen, um die Verbreitung von falschen oder
verletzenden Informationen zu verhindern. Im Zweifelsfalle entscheidet die
Staatskanzlei.
3 Für den Ersatz von entstandenem Schaden wird eine Finanzgarantie verlangt.
170.5
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
09.11.2022 01.03.2023 Erlass Erstfassung RO/AGS 2022-081
170.5
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation
Erlass 09.11.2022 01.03.2023 Erstfassung RO/AGS 2022-081