Art. 1
Art. 4 Abs. 2 Bst. c des Protokolls 31 des Abkommens wird wie folgt geändert: 1. Im Eingangssatz wird die Angabe "an folgendem Gemeinschaftsprogramm" durch die Angabe "an folgenden Gemeinschaftsprogrammen" ersetzt. 2. Folgender Gedankenstrich wird angefügt: "- 399 D 0051: Entscheidung 1999/51/EG des Rates vom 21. Dezember 1998 zur Förderung von alternierenden Europäischen Berufsbildungsabschnitten einschliesslich der Lehrlingsausbildung (ABl. L 17 vom 22.1.1999, S. 45)."