EINWOHNERGEMEINDE OBERAGERI einwohnergemeinde@oberoegeri.zg.ch www.oberoegeri.ch Qu a rtie rgesta ltu n gs p la n Dorfkern Oberägeri Baulinien plan Hauptstrasse (Kantonsstrasse 381b) Teilstrecke Dorfkern vom 20. Dezember 2007 Baulinienplan Dorfkern vom 14. Februar 2008 vom 20.Dezember 2007 Oftsplanung 2007 Planungsbericht zur kantonalen Vorprüfung 14. Februar 2008 Ergänzung Richtplantext Nr. I t I sapaftnerS stadtentwicklung architektur saparlners Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Durrja Birrggeli, Dipl ln9. TU Berlin Sihlstrasse 59, 800'l Zürich Ausgangslage Oberägeri hat sich in den letzten Jahren zu einer dynamischen und international geprägten Gemeinde entwickelt. Gleichzeitig sind die Anforderungen seitens der Einwohner und der Arbeitenden an die Qualität des Dor-fcharakters (lmage, Aufenthaltsqualität etc.) gewachsen. Der koordinierten baulichen Entwicklung, insbesondere der städtebaulichen Ausstrahlung sowie der Gestaltung der öffentlichen Räume im Dorfzentrum, kommt zusehends eine zentrale Bedeutung zu. Mit dem kommunalen Richtplan wurden die Leitplanken für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Entwicklungsvorstellungen für den Dorfkern wurden darin aber bewusst keine fest[elelt. Aufgrund säiner Bedeutung für die Entwicklung der Gemeinde und für die DorfiOentitat-ist dem Dorfkern jedoch besonderes Augenmerk zu schenken. Der kommunale Richtplan sieht daher die Erarbeitung der Entwicklungsvorstellungen für den Dorfkern namentiich für die Ausarbeitung und Koordination von Bebauungsplänen sowie als Grundlage zur Beurteilung von Arealb-ebauungen in einem separaten Quartiergestaltungsplan vor (Richtplantext Nr. 9). ln den nächsten Jahren stehen im Dorf wesentliche bauliche Veränderungen an. Dazu gehör1 beispielsweise die Entwicklung auf dem ZVB-Areal. Auch ist die Zukunft vieler unbebauter parzellen noch offen. Zudem wird sich im Zuge der Umsetzung der Seeufergestaltung das Umfeld der Kernzone wesentlich verändern. Klare Entwicklungsvorstellungen für den Dorlkern sind daher für die koordinierle und zukunftsfähige Entwicklung von Oberägeri dringend geboten. lm Dezember 2006 wurde daher das Planungsbüro sapartners mit der Ausarbeitung des Quartiergestaltungsplans für den Dorfkern beauftragt. Es zeigte sich, dass sowohl von Seiten der Grundeigentümer als auch von der Gemeinde klare Äbgrenzungen von zukünftigen Bauvolumen gegenüber dem öffentlichen Raum verlangt welden. Däshalb wurden dle Planungsarbeiten ausgedehnt und auf der Basis des euärtiergestaltungsplanentwurf die Festlegung von Baulinien vorgenommen. ln Absprache mit dem kantonaien Tiefbauamt wurden deshalb entlang der Hauptstrasse ein kantonaler Baulinienplan und über die ganze Kernzone ein gemeindlicher Baulinienplan erstellt' Der nun erarbeitet'e euartiergestaltungsplan erläutert die einzelnen Planungsabsichten deshalb auch für diese Baulinienpläne. Um die Planung auch in den Richtplan Oberägeri 2007 einzubetten, wird der Richtplaniext Nr. 9, der sich auf den Quartiergestaltungsplan Dor-f bezieht, auf den aktuellen Stand gebracht. Ziele Die Gemeinde Oberägeri beabsichtigt mit der Erarbeitung eines Quartiergestaltungsplans für den Dor-fkern eine zusammenhängende harmonische Bauentwicklung sicherzustellen. Die Entwicklung des Do;fkerns soll als Ganzes betrachtet und jedes Bauvorhaben im Kontext dieser Gesamtentwicklung beurteilt werden' Die planungs- und Baukommission beurteilt Bebauungspläne, Arealbebauungen und die Einordnungiron Baugesuchen. Diese Beurteilung soll im Sinne der ganzheitlichen Entwicklung erfolgän und gläichzeitig die spezifischen Anliegen der Situation berÜcksichtigen. Der euärtiergÄstaltungsplan soll die einheitliche und transparente Handhabung dieser Beurteilung für äie rcernione sicherstellen und zielt insbesondere auf eine kontrollierte Entwicklung deiBauvolumen und des öffentlichen Raumes (Strassen, Wege und Plätze) ab. Mit den Baulinienplänen wird dieses Ziel nun auch verbindlich gesichert. Die Entwicklungsvorstellungen für die Kernzone basieren dabei auf dem gemeindlichen Richtplan und der neuen Bauordnung. Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dunja Bir-rggeli, Dipl lng. TU Berlin Mit dem Quarliergestaltungsplan sollen schliesslich auch lmpulse gesetzt werden für eine bessere und zukunftsfähige Entwicklung. Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SIA, Dunja Binggeli, Dipl lng, TU Berlin Vorgehen Der Quartiergestaltungsplan Dor-fkern soll eine ganzheitliche und zukunftsfähige Entwicklung aufzeigen und gleichzeitig umsetzungsorientierl sein. Es war dem Gemeinderat daher ein Anliegen, den Quartiergestaltungsplan in einem breit abgestützten Prozess unter Einbezug der wäsentlichen Akteure und nicht im Alleingang zu erarbeiten. Auf diese Weise sollen die für die Entwicklung der Kernzone massgebenden Leute sensibilisiert und für eine gemeinsame bessere Zukunft mobilisieft werden. Es wurden eingeladen, am Erarbeitungsprozess mitzuwirken: . Grundeigentümer, die bauliche Veränderungen planen . Grundeigentümer der Schwerpunkte . Neue Baukommission . Unterhaltschef Strassen und Plätze . Gemeinderat . KantonaleDenkmalpflege . Koordinationsstelle Fusswegnetz . Kantonales Tiefbauamt (fallbezogen) . Planer ln der Orientierungsveranstaltung vom 1. Februar 2007 wurdenZiel und Zweck des Quartiergestaltungsplans sowie das Vorgehen erläutert und die Termine der beiden Workshops festgelegt. DLr gesamte Erarbeitungsprozess wurde vom Ortsplaner als externem Fachplaner geteitet. lhm oblag neben der Organisation und Durchführung der Workshops die Vor- und Nachbereitung der inhaltlichen Sachthemen. Die lnhalte sowie das Setzen der Schwerpunkte lagen bei d-en Teilnehmern. ln 2 Workshops wurden Teilbereiche definiert und vedieft sowie Grundsätze für die Entwicklung der Kernzone formulied. Nach Abschluss der zwei Workshops lag der Entwurf des Quartiergestaltungsplans vor. Dieser wurde anschliessend von der Baukommission in zwei Sitzungen beraten. Sie bezeichnete den vorliegenden Plan als gelungenes Werk und unterstützt zusätzlich die Erarbeitung von verbindlichän Baulinien in einem separaten Plan. Es wird angeregt, alle Baulinien innörhalb des ganzen Planungsperimeters zu überprüfen und in einem neuen Baulinienplan gesamthaft daizustellen. Die entsprechende Planung wurde vorgenommen. Zudem spricht iictr Oie Baukommission für den Schutz der vorhandenen inventarisierten Kulturobjekte aus. In den Workshops kam es zu breiten Diskussionen zu den eingetragenen Schutzobjekten. Der Gemeinderat führt deshalb am 30. Juni 2007 ein öffentliches PolitcafÖ zum Thema Denkmalschutz durch, an dem auch der kantonale Denkmalpfleger teilnahm. Diverse Schutzobjekte wu rden darauf defi nitiv i n den Qua rliergestaltu ngsplan aufgenom men' Es sind folgende weitere Schritte geplant: . Kantonale Vorprüfung für Quartiergestaltungsplan und Baulinienpläne Dorfkern . öffentliche Mitwirkung zum Quartiergestaltungsplan und gleichzeitige Auflage Baulinienpläne . Beschluss der Pläne durch Gemeinderat, Genehmigung der Baulinienpläne durch die Baudirektion. Marcel Muri, Dipl. Architeki ETH/SlA, Dunja Binggeli, Dipl lng. TU Berlin Quartiergestaltu n gsplan Dorfkern Was ist er und was nicht? Der Quartiergestaltungsplan zeigt den Weg auf für eine zusammenhängende und bessere Entwicklung des porfkärns und iöt als Orienlierungsrahmen zu verstehen' Er gilt insbesondere als Hilfsmittel bei der Handhabung der Beurteilung von Baugesuchen im-sinne einer attraktiven und zukunftsfähigen Gesanrtentwicklung durch die Baukommission' Der Quaftierg;.iultungrplan ist kein ver6indliches lnstrument im Sinne einer Vorschrift. Demzufolge kann daraus kein Rechtsanipructr abgeleitet werden. Vielmehr sollen lmpulse für eine zukunftsfähige und bessere Entwicklung gegeben werden' Der euartiergestaltungsplan ist für die Eigentümer nicht verbindlich und beruht auf Freiwilligkeit. Zweck des Quartiergestaltungsplans Gemäss kommunalem Richtplan beurteilt die Planungs- und Baukommission in Gebieten mit erhöhten gestalterischen Aniorderungen die Baugesuthe unter Anwendung von verschärften Kriterien. ln der Aewertung der Qualilät der Geslaltung sind dabei Standort, Stellung, Form' Proportion und Dimension-der Bauten und Anlagen, Materialien, aber auch die Gesamtwirkung des Strassen- und Orlsbildes sowie der bönachbaden Bauten zu beurteilen' Der Gemeinderat weisi Gesuche zurück, die den verschärften Kriterien nicht entsprechen' Die Beurteilung von Baugesuchen im Dorfkern hat einen grossen Ermessungsspielraum, insbesondere weil in denkernzonen A und B keine Ausnützungsziffer fes-tgelegt ist' Umso *i"r'riig"r ist es, sich über die Zielsetzung zu einigen und die Vorstellung über die Gesamtentwicklung der Kernzone darzustellen. Die Kernzonen A und B sind frei von der Ausnützungsziffer. Gemäss Art' 50 (Massvorschriften für Kernzonen - Einzelbauweise) der Bauordnung der Gemeinde oberägeri gilt: Kernzone B Kernzone A Zone J Gesch osszahl frei frei Ausnützungsziffer 3.50 m 4.00 m Kleiner Grenzabstand 3.50 m 6.00 m Grosser Grenzabsfand 2.50 m Grenzabstand für gewerbl. genutzte Erdgeschosse 11.50 m 10.00 m Fassadenhöhe 15.00m 14.00m Fhsthöhe 30 m 20.00 m Gebäude-länge für Hauptgebäude 50.00 m Gebäudelänge im EG für gewerbl. genutztes EG 14.00m Gebäudetiefe 2 Die Gebäudetiefe wkd rechtwinklig zur Fassade gemessen Bel zurück- und vorspringenden oder bei abgewinkelten Fassaden wird die massgebende Gebäudetiefe für ieden Fassadenteil für sich bestimmt. te Gesamtentwicklung sicherzustellen. Gemäss Bauordnung dient die Kernzone A der Erhaltung des historischen ortskerns' Die das Ortsbild pragenäen typischen Bauten sind dort nach Möglichkeit zu erha.lten' ln der engeren Umgebung der däs Ortsbild prägenden eq,19l gelten die Ziele zur Erhaltung des ,öäiita"1.,"nbrtrniio"r verstärkt, insbesondere hinsichtlich einer optimalen Angleichung von Geschosszatrt, Oacnglr"ho*r, bachform, Traufhöhe und Firsthöhe an die umgebenden geschützten oder schützensweften Bauten. Die Kernzone B dient der Weiterentwicklung des Ortszentrums. Zur einheiflichen Handhabung dieser Beurteilung durch die Baukommission möchte der Gemeinderat einen OrientieruÄgsrahmen bieten, dlr genug Spielraum lässt' um eine situationsbezogene optimate lorung"und im Einzelfall eine gerechte Behandlung zu ermöglichen' und der gleichzeitig öägrä"t ünd spezifisch genug ist, um eine ganzheitliche und koordinier- Sihlstrasse 59, 800'1 Zürichsapaffners i,laicel tl,luil, Dipl, Architekt ETH/SlA, Dunja Blnggeli, Dipl lng' TU Berlin Die Baukommission als Beurleilungsgremium für Baugesuche soll ihre Aufgabe auf einer soliden Grundlage durchführen können und eine transparente Beurteilung der Baugesuche gewährleisten. öer Quartiergestaltungsplan bildet hierfür die Grundlage. Dazu sollen die ielevanten punkte bei der ee-urteilung-fortlaufend schriftlich festgehalten werd_en' so entsteht mit der Zeit eine Richflinie, an welöher sich die Baukommission bei der Beurleilung der einzelnen Projekte orientieren wird' lm Falle von Baubewilligungsgesuchen kann der Quafiiergestaltungsplan au.ch von den Gesuchstellern bei Oer CämäinOe bezogen werden. Daraus kann die angestrebte Gesamtentwicklung abgelesen sowie die Positionierung des Einzelobjektes im Kontext des Ganzen abgeleitet werden Elemente Dep euarliergestaltungsplan besteht aus einem Berichl und einem Planteil. Der Berichtteil enthält Erläuterung"n-=u Prozess, d.h. insbesondere sind Ausgangslage, Ziel sowie das Vorgehen beschrieben. Er umfasst weiter die erarbeiteten Inhalte, d'h' die vier Themen für die Dorfkernentwicklung und die entsprechenden Grundsätze für die Beurteilung von Baugesuchen. lm planteil sind jene Elemente aufgeführt, die sich verorten'und somit räumlich darstellen lassen. Folgende Richtplanfestlegungen sind geplant: . Empfehlungen fÜr Baulinien und deren Begründung . Areale mit Bebauungsplanpflicht . Objektperimeter . Prägende Objekte . Schutzobjekte . Strassen, Wege und Plätze von öffentlichem lnteresse . Gewässer. Die Elemente des Planteils sind unterschiedlicher Natur und wirken auf unterschiedlichen Eb"n"n. Schutzobjekte sind Bestandselemente, sie setzen die Rahmenbedingungen und oestimrnen so gewissermassen die Ausgangslage, hier besteht nur wenig Handlungsspielraum. prägende Objekte sind als Ergebnis aus derr Workshops im Rahmen des Quarliergestalirng'"pr"nr alä zielformulierungän im Hinblick auf eine ganzheitliche und attraktive zukunftsfähigd Entwicklung zu verstehen. Prägende Objekte stehen nicht unter Schutz, sie leisten abei einen bedeulenden Beitrag an ein attrakiives orts- und Erscheinungsbild und sind daher auch als Basis fÜr die künftige Entwicklung zu verstehen. Strassen, Wege und plätze von öffentlichem lnteresse sind auch ais Zielformulierung zu verstehen. Sie bezeichnen jene öffentlichen Räume' die für das soziale Zusammenleben und die Attraktivität des Dorfes bedeutend sind' Die im planteil aufgeführten Vorschläge für die Baulinien'sowie die bebauungspflichtigen Areale und Objektpärimeter wiederum sind Massnahmen.zurl'Sicherstellung einer zusammenhängenden und attraktiven Gesamtentwicklung im Bereich der Kernzone' Sihlstrasse 59, 8001 Zürichsapartners Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dunja Binggeli' Dipl Ing' TU Berlin 4 Themen für die Dorfkernentwicklung Mit 4 übergeordneten Themen soll eine verbessede und koordinierte Dorfentwicklung sichergestellt werden. Die Themen sind arealübergreifend und geben den integralen Ansatz des Quadierplans wieder. Entwicklung der Bauvolumen Der Dorfkern ist geprägt durch eine hohe Dichte. Position und Ausrichtung der Objekte sind hier daher besonders kritisch zu beurteilen. Mit einer gezielten Entwicklung der Bauvolumen soll eine auf der Gesamtschau basierende Entwicklung gewährleistet werden. Vorschl e für Baulinien Baulinien nehmen Einfluss auf Position und Ausrichtung der Gebäude und erlauben in Zu' sammenhang mit der Bauordnung eine attraktive Gestaltung des Dorfes. Mittels Baulinien werden in der Dorfkernzone Baufelder definiert, die als räumliche Einheit und im Hinblick auf eine attraktive und geordnete Gesamtentwicklung zu entwickeln sind. Baulinien sind profilbildend und prägen den Strassenraum. Mittels differenziert gesetzter Baulinien wie beispielsweise an der Hauptstrasse auf der Höhe Fischmattstrasse der Strassenraum neu definiert und so die Voraussetzung geschaffen für den Rückbau der überdimensionierten Einfahrt in die Seestrasse (B). Bebauungsplanpflicht Um gute Lösungen zu erzielen, die auch im Kontext der Gesamtentwicklung positive Wirkung entfalten, sind in der Dorfkernzone Gesamtplanungen vorgesehen. Das ZVB-Areal (11) ist für die Gesamtentwicklung der Kernzone von zentraler Bedeutung. Hier sollen mit Hilfe der Bebauungsplanpflicht die Rahmenbedingungen für eine attraktive Gesamtplanung festgelegt werden. o Attraktive Gesamtplanungen können auch mittels eines klar definierten Objektperimeters erreichtwerden, wie beispielsweise beim Haus Wiest (14) sowie beim alten Bahnhöfli (16), wo eine Lösung für das Objekt mit positiver Ausstrahlungskraft für seine gesamte Umgebung angestrebt wird. Aufgrund der zentralen Lage soll für das Haus Wiest eine Lösung mit hohen Quälitätsansprüchen gesucht werden. Beim alten Bahnhöfli soll bei hohen Gestaltungsanforderungen dem öffentlichen Verkehr höchste Priorität beigemessen werden. Die Venryirklichungder neuen Umsteigebeziehung für die ZVB ist hier geplant. lm Rahmen dieser Objektplanung kann über den weiteren Schutz des alten Bahnhöflis die notwendige lnteressensabwagung vorgenommen \4/erden und die für die Öffentlichkeit vorteilhafteste Situation bestimmt werden. Mit dem Objektperimeter an der Post-/Hauptstrasse und jenem an der SchneitiMitteldorfstrasse sollen neue Verkehrslösungen gesucht werden für einen dorfuerträglichen Verkehr, cler die Sicherheit erhöht, die Aufenthaltsqualität verbessert und für ein attraktives Erscheinungsbild sorgt. An der Kreuzung Silbergasse-Hauptstrasse-Raindliweg (13) wiederum soll mit dem Objektperimeter eine Torsituation im Sinne einer Eingangspfode geschaffen werden. Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SIA, Dunja Binggeli, Dipl Ing. TU Berlin lmpulse lmpulse sollen die Entwicklung des Dorfkerns hin zu einem attraktiven und zusammenhänö;il;" Ganzen unterstützen. Der Quartiergestaltungsplan.sieht unterschiedliche Vorhaben ünd planungen vor, welche solche Entwicklungsimpulse auslösen. Verle u ZVB-U h Mit der Verlegung der ZVB-Umsteigebeziehung zum alten Bahnhöfli (16) werden Entwicklungsi mpulse ausgelöst. Auf dem jetzige n ZVB-Areal (11) soll ein neuer Dor-fplatz entstehen (siehe Entwicklung des öffentlichen Rau mes: Dorfplatz). Ziel ist die Belebung des sozialen Lebens durch die Schaffung eines Ortes für Begegnung Die Bebauung auf demselben Areal soll zu einer Verdichtung und erhöhten Durchmischung in der Kernzone B führen, der Vernetzung von neuem DorfPl atz und bestehendem HauPtPlatz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Mit der Bebauung auf dem ZVB-Areal soll schliesslich auch die StrandPromenade betont werden, indem sie ein e entsprechende Rahmung erhält' Die Verlegung der umsteigebeziehung soll beim alten Bahnhöfli eine attraktive Umsteigebeii"t-.'ung JnO -eine Verbesterung des- ÖV-Angebotes ermöglichen (siehe Entwicklung der Bauvol u men : Objektperimeter Altes Ba hn höfl i )' P de kte und Sch Der Schutz der historischen Bausubstanz verlangt eine Anpassung der Umgebung. lm Bereich des HauPtP latzes an der HauPtstrasse (18) sol I mit der Bezeichnung der Schutzobjekte und der prägenden Bauten ein Beitrag geleistet werden zu einem attraktiv gestalteten Erscheinungsbild. Mit den speziell ausgewiesenen Obje kten soll hier der Dorfcharakter und die Dorfidentität gestärkt werden. lm Falle ei ner baulichen Veränderung soll die Torsituation erhalten bleiben. Der Projektperimeter sollte dabei geöffnet und auch der Dor-fbach einbezo- Strassen, e und Plätze von öffentlichem Interesse Mit der Fusswegverbindung südlich menade und Fussgängerbeziehung gen werden. An der Kreuzung Schneit-/Mitteldorfstrasse (12) ist mit der Ansammlung von schutzobjekten eine attraktive Dorfsituation am Rande der dorfkernzone gegeben. Mit der Bezeichnung von prägenden Bauten direkt an der Kreuzung wird die Beileutung dieser situation für die Entwicklung der Gemeinde in diesem Gebiet-betont. Die Situation trägt massgeblich zu einem attraktivän Erscheinungsbild und zur Stärkung der Dorfidentität bei' Entwicklung des öffentlichen Raumes Der attraktiven Gestaltung des Dorfkerns kommt bei der künftigen Entwicklung,von oberäg"ri äinä bedeutende Rolie zu. Mit der koordinierten Entwicklung des öffentlichen Raumes soll die Aufenthaltsqualitat verbessert, ein attraktives Erscheinungsbild erzielt und die Dorfidentität gestärkt *ÄrO"n. Gleichzeitig soll die Sicherheit im öffentlichen Raum verbessert und der Verkehr dorfuerträglich gestaltet werden' der Dorfkernzone (17) soll als eine attraktive Strandprosichergestellt werden, welche den gesamten Kern zum See hin umschliesst. Der Gestaltung der öffentlichen Plätze, insbesondere des Haupt- und Dorfplatzes' kommt eine zentrale Bedeutu.g ,r. Sie sind als Orte der Begegnung zu gestalten und sollen die Dorfidentität stärken. Wühtig ist insbesondere auch die Vernetzung der beiden Plätze' Die durch die Verlegung der umsteigebeziehung ins alte Bahnhöfli notwendige neue Haltestelle an der Hauptsiruä" soll als Chance g"nuizt werden, den Strassenabschnitt innerhalb der Ortbildschutzzone zu einem Raum niit grösserer Aufenthaltsqualität umzugestalten' Durch Einflussnahme auf die Durchfahrgeschwindigkeit soll hier eine verkehrsregime vorge- Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dr-rnja Binggeli, Dipl lng' TU Berlin I sehene werden, das dieser weftvollen kulturhistorischen Bausubstanz mehr Bedeutung zumisst und für Fussgänger grössere Freiheiten erlaubt Gewässer Neben dem Agerisee trägt auch der Dor-fbach (21) wesentlich zur ldentität des Dorfes bei, er soll daher wo möglich inszenierl werden und einen Beitrag zur Aufwerlung des Dorfbildes leisten. Die anliegenden Häuser sollen die Wirkung des Baches unterstützen. An anliegende Häuser sind daher besondere Anforderungen bezüglich Position und Ausrichtung gestellt. Harmonische Gesamtentwicklung Die Gestaltung der Bauten wird nicht im Quartiergestaltungsplan geregelt. Er kann nur lmpulse geben für Sachverhalte, die immer wieder symptomatisch auftreten und eine klare Grundhaltung der Baukommission verlangen. So werden zu den Balkonen und der Fassadengestaltung entlang der Hauptstrasse Grundsätze vorgeschlagen. Die Workshops haben gezeigt, dass das Potential für gutes Bauen im Dorfkern sehr gross ist und durch den Kontakt zwischen den Grundeigentümern sich viele Fragen einfach klären lassen. Viele Grundstücke können ihr wirkliches Potential erst entwickeln, wenn zusammen mit den Nachbarn Lösungen entwickelt werden. Dadurch entstehen Synergien, die für alle einen Mehrwed schaffen. Der Gemeinderat sollte die Entwicklung im Dorfkern periodisch überprüfen und den Kontakt mit den Grundeigentümern regelmässig suchen. Durch das Verständnis für gemeinsame Anliegen kann am meisten gewonnen werden. Der Quartiergestaltungsplan soll für diesen Prozess nur das Hilfsmittel sein, die harmonische Gesamtentwicklung entsteht im Dialog mit den Menschen. Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Durrja Binggeli, Dipl lng. TU Berlin Ergänzung Richtplantext Nr' 9 Ortsplanung 2007 Die Kernzone ist eines der wichtigsten Entwicklungsgebiete der Gemeinde Oberägeri' Auch beziehen sich viele Richtplantextä auf das Areal däJQuartiergestaltungsplans Dorfkern' Mit ihm werden nun viele dieser Texte konkretisiert und weiterentwickelt. Für den Gemeinderat stellt der euartiergestaltungsplan Dorfkern eine ganz wichtige Ausrichtung der Dorfkernentwicklung für die Z-ukunft Oar. fr beantragt deshalb, dass der Richtplantext Rpt' 09 wie folgt nachgeführt wird: Richtplantext neu: Rpt. 09) G6 Kerngebiet A und B: Über das ganze Kerngebiet des Dorfes Oberägeri wi+d besteit ein Quartiergestaltungiplan e+ar-beitet. Er zeigt die mögliche Entwicklung der Bauvolumen und des öffentlichen Raumes (inkl. der Strassen, Wege ,-nd platr") auf und gibt lmpulse für eine harmonische und zusam- *"ihäng"nde Bäuentwicklung. Er ist die Weiterentwicklung der Richtplantexte 03J07, 08, 15, 16, 28,53,55, 58, 64, 66, 73,78,79, 80, 82'82 87 89' Die zitierlen Richtplantexte befinden sich im Anhang zu diesem Bericht' Marcel Mr-rri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dunja Binggeli, Dipl lng' TU Berlin Sihlstrasse 59, 8001 Ziirich Entwicklung Bauvolumen Empfehlungen für Baulinien Die blauen Linien sind Vorschläge für neue Baulinien. Diese Linien sind die äusserste Begrenzung für alle Bauteile gemäss Baugesetz' Diese Linien werden als Baulinien in einem separaten Verfahren erlassen. Bis zur Kreuzung Silbergasse-Raindliweg soll sich die Hauptstrasse ohne grossen baulichen Versatz zu einem geschlossen Strassenzug entwickeln. bie Strasse führt in das dichtere Gebiet des Kerns hinein, ohne dass die Häuserfluchten den Fluss der Strasse stören. Die Häuser sind zeitgemäss, grosszügig und weisen eine repräsentative, einladende Fassade zur Strasse hin auf. Hauptstrasse Ausgang Hauptstrasse Richtung Morgarten Vorbei an der Hauptkirche und den ältesten Bauten von Oberägeri führt die Hauptstrasse weiter nach Morgarten. Dieser Dorfausgang soll gegenüber dem Zentrum wiederum enger gefasst werden. Dadurch erscheint das Zentrum grosszügiger und überraschender, der historische Kern wird inszeniert und erhält eine grössere Wertschätzung. lnnere Hauptstrasse Hier beginnt deutlich die versetzte kleinteilige Struktur des alten Kerns. Ab der dör'flicher zu gestaltenden Kreuzung Hauptstrasse-Poststrasse steigert sich die lockere Anordnung der Bauten und fÜhrt in den historischen Kern des Dor-fes hinein, der dem kantonalen ortsbildschutz untersteht. Parz.209 Odermatt Die Zufahrtstrasse zwischen Reitbetrieb und Schreinerei hat interne Funktionen. Der Strassenraum kann deshalb geringe Abmessungen aufirueisen. Silbergasse An der Silbergasse befinden sich sehr kleinteilige Bauten, die einen gewissen Charme und Romantik aufweisen. Diese Bauten würde man gerne erhalten, weil sie einen ganz speziellen Teil des alten Oberägeri verkörpern Auf Grund der bescheidenen Baustruktur und der unspektakulären Lage ist ein Schutz unverhältnismässig und er muss den Eigentümern überlassen werden. Damit auch bei einer Neubautätigkeit eine historische Referenz an diese Kleinstbauten sichtbar bleibt, werden hier versetzte Bauabstände vorgeschlagen. Franzenmatt Durch die Umzonung dieser Siedlung von der Wohnzone in die Kernzone kann diese typische Wohnbebauung sich weiterentwickeln und verdichten Damit für die Zukunft der immer wichtigere Zugang zum See von allen Seiten des DorJes offen bleibt, wird hier die Sicherung eines Korridors vorgeschlagen, der nicht verbaut werden soll. Seestrasse / Dorfbach Das Bauen enflang dem wasser ist für oberägeri typisch. Entlang dem Dorfbach werden red uziefie Abstände vorgesch lagen. Legende zum Quartiergestaltungsplan 4 Themen für die Dorfkernentwicklung Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SIA, DLrnja Binggeli, Dipl lng' TU Berlin Die Kreuzung Mitteldorfstrasse-Schneitstrasse ist sanierungsbedürftig' Der zunehmendJVerkehr belastet diesen engen Punkt. Gleichzeitig findet sich hier die sehr typische kleinteilige alte Dor-fstruktur wieder, die zunehmend verschwindet.-Als Tor zum Kern soll dieses attraktive ortsbild nicht dem Verkehr geopfert werden. Die Planung der sanierung der Kreuzung zieht deshalb äie ÜmgeOung der Areale ein und schlägt mit oder ohne Neubauten eine mit derbestehenden Bausubstanz verlrägliche Lösung vor' o rfstrasse-Sch neitstrasseKreuzung Mitteld Objektperimeter ln den ausgeschiedenen objektperimetern wird eine zusammenhängende Planung übier das ganze OäUiet erwartet. Dabei soll verhindert werden, dass einzelne Bauvörhaben die sinnvolle Entwicklung des Dorfkerns negativ beeinflussen. ZVB-Areal Die Entwicklung des grossen Areals beim see an der seepromenade soll im Rahmen eines sefiaraten Planungsverfahrens durchgeführt werden. Folgende Rahmenbedingungen sind heute bekannt: . Unterirdische Parkierung der erforderlichen ZVB-Busse . Schaffung eines grosszügigen Dorfplatzes . Anordnurig Oer Bäuten miiaezug zu den Fussgängerbeziehung entlang der neuen Seepromenade und däm Zugang zur Hauptstrasse sowie zur Seestrasse . unterirdische Parkierung für Kunden und Nutzer, im sommer auch für Badegäste nutzbar . Sorgtänige Abstimmung des Nutzungsprogramms auf die Auswirkungen der Umfeldes im Kern . Einbezug der Nachbarliegenschaften in die Umgebungsgestaltung . sicherstellung der Vernetzung der Fussgängerbeziehungen in die Quartiere und zum See BebauungsplanPflicht Der Zonenplan sieht auf Grund der exponieden.Lage und der nicht abschliessend bekannten Rahmenbedingungen folgenden Bebauungsplan vor: Bachweg Zur Schaffu ng von Ausbaumög I ichkeiten des Schutzobjektes Restau rant Ochsen werdän hier neue eaumogtictrkeiten vorgeschlagen, die eine Verdichtung des Kerns und die Aufiruertung des Zugangs zur den öffentlichen Bauten-zulassen. Die Realisierung dieies Bereiches ist mit der Zonenordnung abzustimmen. Fischmattstrasse Von der Hauptstrasse zur Mitteldorfstrasse verengt sich die Fischmattstrasse zusehends. Dieser typisch dörfliche strassenzug soll in seiner Prägung weiter bestehen, der Abstand der Bauten wird entsprechend reduziert' Verkehrstechnisch kann die Fischmattstrasse und die Seestrasse zu elner Kreuzung ohne Versatz zusammengelegt werden. Dadurch kann die überdimensionierte seestrassenabzweigung zurückgebaut werden und die Dor-feinfahrt attraktiver und Übersichtlicher gestaltet werden. Die Baulinien sichern eine solche Möglichkeit' strasse-F i sch mattstrasseKreuzu ng Seestrasse-HautP l ,/ ",/ 'r//,/ )äti B Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dur-rja Binggeli, Dipl lng' TU Berlin trttrilllJll tttttttrtrrr t-1-t+H-tH+++ Entwicklung des öffentlichen Raumes N N$ -'t lmpulse Strassen, Wege und Plätze von öffentlichem lnteresse Damit das Dor-f lebendiq und attraktiv bleibt, muss trotz zunehmendem Schutzobjekte Die historischen Zeugen der Vergangenheit machen einen ganz wesentlichen Teil des lmages des Dorfes von Oberägeri aus. Diese Objekte sollen erhalten bleiben, um ein einmaliges Dorf zu bleiben. Die ausgeschiedenen Bauten sind alle im kantonalen lnventar der Kulturobjekte enthalten. Die bauliche Weiterentwicklung dieser Häuser ist möglich. Die Objekte dürfen jedoch nicht abgebrochen werden. Der Schutzumfang regelt die Denkmalschutzgesetzgebung. Die Gemeinde setzt sich für deren Schutz ein. Prägende Objekte ln enger Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern des Kern und der kantonalen Denkmalpflegebehörde sind Objekte bestimmt worden, welche das Erscheinungsbild des Dorfkerns massgeblich aufirueden, den Dorfcharakter prägen und für die Dorfidentität von grosser Bedeutung sind..Diese im Plan blau markierten Objekte sind als Bezugspunkte für die weitere Entwicklung von Oberägeri zu verstehen. Für alle Objekte gilt: Sie sind in ihrer besonderen Stellung zu erhalten. Allfällige Ersatzbauten müssen der städtebaulichen Situation entsprechend sorgfältig entwickelt werden, so dass sie einen gleichwerligen Beitrag zum Dorfbild leisten. Altes Bahnhöfli Das alte Bahnhöfli ist Zeuge des Trams, das ursprünglich nach Oberägeri fuhr. Eine Wiederbelebung dieses Areals als neue Umsteigebeziehung für den öffentlichen Verkehr bedarf einer separaten Gesamtplanung, in der auch der Schutz des alten Gebäudes Bahnhöfli geklärt wird. Ha u ptstrasse-Poststrasse Die Sanierung der Brücke bei der Poststrasse schafft die Möglichkeit zwischen dem alten Hauptplatz an der Hauptstrasse und dem geplanten Dorfplatz auf dem ZVB-Areal eine fussgängerfreundliche und dem Dorfleben angepasste Strassenrau m gestaltu ng vorzu nehmen u nd für d ie Fussgänger attraktive Beziehungen zu schaffen. Haus Wiest Der vorhandene Bauernhof ist ein markantes Beispiel der bäuerlichen Nutzung im Dorf und grundsätzlich erhaltenswert. Die gute Ausnutzung solch zentraler Grundstücke steht jedoch auch im öffentlichen lnteresse. Hier soll mit einer bedürfnisgerechten Planung die Weiterentwicklung des Dorfkerns sichergestellt werden unter Einbezug der bestehenden Bauten, soweit dies möglich ist. Kreuzu ng Si lbergasse-Hau ptstrasse-Raind liweg Der gemeindliche Richtplan sieht die Schaffung einer Torsituation am Eingang des Dor-fes vor. Dieses soll nicht künstlich erzwungen werden. Hier besteht auf Grund der vorhandenen Stellung der Bauten eine natürliche Möglichkeit eine Torsituation zu schaffen. Durch den Bau eines neuen Fussgängerübergangs soll hier das bestehende Fussgängernetz verbunden werden. Dabei ist die Durchfahrtsgeschwindigkeit des Verkehrs zu reduzied, so dass schlussendlich auch im lnnern des Kerns mit angepasster Geschwind igkeit gefahren wi rd. Die vorgeschlagenen Bauabstände u nterstützen die Bildung dieses Tors. Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dirnja Binggeli, Dipl Ing. TU Berlin Sihlstrasse ss, eoor ziirlct ssere Balkone a n sie attraktivuf. Wenweisen zunehmendNeubauten Balkone den Kernzonen (Einordnung) inng von Art. 10üge zur AnwendundzBauordnung: Gru HauptstrasseFassadengestaltung esta g nge ZUen chtu nn treteng sche auptfassadH nu echniT ntative Erschencht ufwerte repräse a ndS rfenu odes d D ne desn auptstrasse he anten H SC bol er An d ataP ng das u ne te cht d m Ri (Ka te Höhe der HauPtstrasse. DieanliegendenHäusersollendieWirkungdesBachesunterstützen.Es sind daher OesonOeie 4lfotJ"rrng*n bezugtich Position und Ausrichtung gestellt. r er zu dufa eitrag ch B ua nenelndun nsbesondere rde ilt we g ert Diesn inszen ste ch le öglm ldesrfbi wo Do SO des ch gn orfbaDDer Aufwertu Wassermattli DasWassermattliisteinerderwenigenBaulandreservenimKern.Bei ausgezeichneter WoÄnquufitat soll hiei-zusätzlich ein innerdörJlicher Freiraum entstetren t<onnln.- Hi"t ist auch Raum für einen geschützten Spielplalz. Gewässer Gewässer tragen wesentlich zur ldentität eines ortes bei und wirken sich setrr-positiv äuf das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität einer öemeinOe aus. Oberägeri zeichriet sich besonders durch die Lage am Ag"rir"" aus. lm Perimäter des Dorfkerns soll der Dor-fbach eine wichtige iälf" tut Stärkung des lmages von Oberägeri beitragen' Dorfplatz e iegt. iedeg Dorf wird. nd verschiede lm bt Bi mit ele als b soll zentra rch sol adu Plalz d tung er er nungsort D SS rgesta da Begeg SO Sa Seeufe entstehen erd uer latzp werden ne el st rden p und rS WEIt ngefasei Kinde erste ln ptstrasse e u atz Bauten Ha uch rfp a Do tzten solier euer enu H g Zwische Hauptplatz Die Hauptstrasse im alten Teil des Kerns innerhalb der kantonalen ortsbildschutzzone sol I fussgänger- und ortsbi ldverträgl icher,gestaltet werden' Dadurch soll die runi<tio"n des Hautplatzes wieder aufgewertet und erkennbar werden. Durch Umiestaltung des Strassenraums und niedrigere Fahrgäg11*inOigkeit soll daä wertvolle historische Ensernble aufgewertet weräen. obera!eri soll als Ankunfts- nicht als Durchfahrtsdestination wahrgenommen werden. es Lt eine Lösung zu finden, die eine mögliche kÜnftige Bushaltestelle erlaubt. Die GestaltuÄg des Strassenraums soll sich den historischen Bauten unterordnen undPlatz für das Nebeneinader von Fussgänger und Fahzeuge bieten DieimRahmenderSeeuferplanungvorgeseheneSeepromenadesollein *ir6tig"r Bindeglied zwischen dem Dorfkern-Eingang und -Ausgang werden. Die weiter-fÜhrung d"t Prornenade Richtung Franzenmatt schaft eine deutlich bessere Vernetzung der Fussgängerbeziehung' ade (Spange)Durchgehende SeePromen rnge-e sernm Priorität erkehrsrau öchstehrh chtnlndumunsra Langsamverkeem Lebe d solot{D Dodkern AS m DnrdeWE rivatverkehrP räumt Harmonische Gesamtentwicklu ng i,. 0, I fV"i""f Muri, Dipt. Architekt ETH/SIA, Dunja Binggeli, Dipl lng. TU Berlin Sihlsirasse 59, 800'1 Ztirich a- Hinweise Kernzonen gemäss Zonenplan Kantonales Ortbildschutzgebiet Abgrenzung gemäss kantonalem Richtplan gestaltet sind und zum Hauptbau in verhältnismässigen Proportionen stehen, sind sie als belebendes Element des Kerns zu begrüssen. Damit gegen den öffentlicheren Raum eine harmonische Gesamtwirkung bestehen bleibt, sind Überkragungen in den mit den blauen Linien abgegrenzten Raum sehr zurückhaltend zu gestalten. Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SIA, Dunja Binggeli, Dipl lng. TU Berlin Sihlslrasse sg, eOOr Ziirlc? lr ANHANG: Gebiet Kernzone AJB: Richtplantexte Ortsplanung 2007 Der vom Kanton am 10.7.2007 genehmigte Richtplan enthält folgende Richtplantexte zur Kernzone A,/B: Rpt. 03) ln Gebieten mit erhöhten gestalterischen Anforderungen beurteilt die Planungs- und Baukommission Baugesuche unter Anwendung von verschärften kriterien. ln der Bewertung der Qualität der Gestaltung sind Standort, Stellung, Form, Proportionen und Dimension der Bauten und Anlagen, MaterialieÄ, aber auch die Gesamtwirkung des Strassen- und Orlbildes sowie der benachbaden Bauten zu beudeilen. Der Gemeinderat weist Baugesuche zurück, die den verschärften Kriterien nicht entsprechen. Rpt. 07) G4 Kerngebiet B (See/ZVB-Areal): Durch die Neugestaltung/Umnutzung des ZVB-Areals entsteht ein wichtiges Zentrum für den Dor-fkern mit einem Platz für die Begegnung. Die bauliche Entwicklung ist mit einem Bebauungsplan sicherzustel len. GS Kerngebiet B (Dorfeingang): Dieses wichtige Arbeitsplatzgebiet für den Dorfkern ist vorbildlich zu organisieren und zu gestalten. G6 Kerngebiet A und B: Über das ganze Kerngebiet des Dorfes Oberägeri wird ein Quarliergestaltungsplan erarbeitet. Er zeigt die mögliche Entwicklung der Bauvolumen und-des öffentlichen Raumes (inkl. der Strassen, Wege und Plätze) auf und gibt lmpulse für eine harmonische und zusammenhängende Bauentwicklung. Z1 Kerngebiet SeeiZVB-Areal: Das neu geschaffene Kerngebiet See/ZVB- Areaf dient der Entwicklung und dem Ausbau des Dorfkerns für zeitgemässes Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Kultur und Tourismus. lm Rahmen der Bebauung ist ein Freiraum als Dorfplatz auszuscheiden' 22 Kerngebiet Dorf: Das Kerngebiet Dorfeingang bietet attraktive Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze im Dorfzentrum. E1 Die Realisierung der neuen Seeufergestaltung gemäss Wettbewerb 2004 soll über Etappän von 2008 bis 2015 er-folgen. Das Siegerprojekt,,Ahorn" gilt als Basis für alle beteiligten Partner' Die Gemeinde verbesserl in ihrer Tätigkeit die Qualität von Bächen und Seeufern. Sie klär1 das Revitalisierungspotenzial ab und schafft sinnvolle Verbesserungen, wo dies möglich ist. lm Rahmen des Landschaftsentwick- I u ngskonzepts werden d ie entsprechenden Standorte geprüft ' u4 umtypisierung seestrasse von seeplatz bis Hauptstrasse (ES in ZS). A1O Gebiet Lettersmatt wird von der Mitteldor-fstrasse her erschlossen' Rpt. 08) Rpt. 09) Rpt. 15) Rpt, 16) Rpt. 17) Rpt.28) T2 V1 lm Bereich der Knoten muss der öflentliche Verkehr betrieblich einwandfrei abgewickelt werden können, das heisst, ohne nennenswerte Verlustzeiten' EnGprechende Massnahmen sind mit dem Kanton (Amt für öffentlichen Verkehr) abzusprechen. U m ba u/Ü berprüfu ng Knoten M itteldortstrasse-Schneitstrasse' U m ba u/Ü be rprüfu ng Knoten Ha uptstrasse-Poststrasse' lm Bereich der Tore muss der öffentliche Verkehr betrieblich einwandfrei abgewickelt werden können, das heisst, ohne nennenswerte Verlustzeiten' Entsprechende Massnahmen sind mit dem Kanton abzusprechen. Tor Morgartenstrasse Bereich Ch i lematt ei nrichten. Die Gemeinde setzt sich dafür ein, dass die Hauptstrasse zwischen der Poststrasse und der Kirche (Kantonsstrasse 3B1b) im Rahmen ihrer Funk- Maicel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dunja Binggeli, Dipl Ing' TU Berlin Sihlstrasse ss, aoor ztirlcl Rpt. a0) Rpt, 51) Rpt. 53) Rpt.55) K2 Rpt. 58) K5 Rpt. 6a) Rpt. 66) Rpt. 73) Rpt.78) Rpt. 79) Rpt. B0) Rpt. 82) Rpt. 87) Rpt. 89) tion zweckmässig umgestaltet wird. lm Zusammenhang mit dieser Umgestaltung darf der öffentliche Verkehr nicht beeinträchtigt werden. B1 Die Gemeinde setzt sich dafür ein, dass eine neue Haltestelle mit Wendemöglichkeit für die Linien 1, 9, 10 und den künftigen Orlsbus im Bereich des alten Bahnhöfli eingerichtet wird. Das Kerngebiet am See/ZVB-Areal dient weiterhin den Bedürfnissen des öffentlichen Verkehrs (Umsteigebeziehung + Garagierung), solange keine andere Lösung realisierbar ist. B2 Die Gemeinde setzt sich dafür ein, dass eine neue Haltestelle auf der Hauptstrasse im DorJkern eingerichtet wird. Die Gemeinde förder1 Konzepte, die den Zugang der Bewohner ausserhalb des Einzugsgebietes der bestehenden Bushaltestellen zum öffentlichen Verkehr erleichtern. Sei dies mit attraktiven Fusswegen, Park-and-Ride- Angebot, allenfalls mit Flexi- und Rufbussen oder weiteren Möglichkeiten. Zwischen den Wohngebieten und den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs müssen direkte und sichere Fusswege bestehen. PR1 Bei der neuen Umsteigehaltestelle altes Bahnhöfli soll ein Park-and-Ride- Platz entstehen. BR2 Bei der neuen Umsteigehaltestelle altes Bahnhöfli soll ein Bike-and-Ride- Platz entstehen. Skizzen Entwicklung Knoten Fischmatt / Hauptstrasse / Seestrasse . -r1t.. "r".{. t t) t$ $ Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dunja Binggeli, Dipl lng. TU Berlin Sihlstrasse ss, aoof ziirl"i lto Skizzen Entwicklung Übergang Silbergasse / Hauptstrasse D JütoiördEE rdF hr E'F'ü'rffiü:iere rrvS -t I l pll r:1 1r0 Erste überlegungen zur Entwicklung Dorfkerndurchfahrt Hauptstrasse / Post' strasse Heute ist die Dorfkerndurchfahrl von Oberägeri verkehrsorientierl gestaltet. Die grosszügige Zuweisung der Flächen für den motorisierten Verkehr bewirkt, dass die Trottoirs teilweise sehr schmal sind. Hauptsächlich in diesem Abschnitt der Hauptstrasse spielt sich aber das kommerzielle Leben von Oberägeri ab. Mit einer neuen siedlungsorientierlen Gestaltung der Dor.rkerndurchfahrl soll der Abschnitt vor allem für Fussgänger aufgewedet werden. Es soll eine Gestaltung angestrebt werden, welche einem NiedergäsctrwinOigfeitsregime entspricht. Dies kann mit einer Ar1 Mischverkehrsfläche, bei der iict'' alt" Verkehrsleilnehmer auf gleichem Strasseniveau befinden, erreicht werden. Der Fahrbereich des motorisierten Verkehrs soll auf eine Breite von 6.40m verschmälert werden. Zusätzlich soll er beidseitig jeweils um weitere 0.40m optisch verschmälert werden' Die dadurch entstehenden seitlichän Streifen sollen Über-fahrbar ausgebildet werden' Dem Fussgänger wird so mehr Raum gewährt und das Queren der Fahrbahn erleichteft. Die heutilen parkplätze können beibehalten werden. Sie werden an gleicher Stelle auf dem überbreiten Randbereich angeordnet. Anstelle der Parkplätze oder in Kombination mit ihnen kann auch eine Bushaltestelle vorgesehen werden. Diese ist dann behinderlengerecht auszubilden. Verschiedene Wege und Strassen münden in diesem Abschnitt in die Hauptstrasse. ln den meisten Fällen sind die Sichtverhältnisse eingeschränkt. Mit der Verschmälerung der Fahrbahn und der temporeduzierenden Gestaltung können die Sichtverhältnisse generell verbessert werden. Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dr-rrrja Bir-rggeli, Dipl lng. TU Berlin Sihlstrasse sg, aoor zlrlcl -4-IL-l/ TEAMverkehr.zug o -@07.8544 20.12.2007 hh Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SIA, Dunja Binggeli, Dipl lng. TU Berlin Fr
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Quartiergestaltungsplan Dorfkern 2011
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