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12 provisions
§ 1 Gegenstand
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der
ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)2 den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie des Departements Angewandte Psychologie.
§ 2 Anhang
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
§ 2 a.8
Vollzeit- und
§ 3 Teilzeitstudium
1 Der Masterstudiengang in Angewandter Psychologie kann
als Vollzeit- oder Teilzeitstudium geführt werden.4
2 Der Regelstudienverlauf entspricht dem Vollzeitstudium. Die Studierenden legen im Teilzeitstudium die Belegung pro Semester und die
Abfolge der Module im Rahmen des Angebots fest.
3 . . .8
Anrechnung
von ECTS-
§ 4 Credits7
1 An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits7
werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.7
414.253.515 Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
B. Zulassung zum Studium
Allgemeine
Voraussetzungen
§ 5.7 1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgendem Abschluss
werden zum Studium zugelassen:
a. Bachelorabschluss in Psychologie mit 180 ECTS-Credits,
b. gleichwertiger Hochschulabschluss gemäss Konkordanzliste von
swissuniversities.
2 Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen den Nachweis einer
mindestens einjährigen Arbeitstätigkeit erbringen.
3 Die Studiengangleitung entscheidet aufgrund des Abschlusses, ob
im Verlauf des Masterstudiums zusätzliche Module zu belegen sind.
§ 6 Eignungsabklärung
1 Alle Bewerberinnen und Bewerber mit einem schweizerischen Bachelorabschluss in Psychologie (Hauptfach), deren Abschlussnote weniger als 5,00 beträgt, sowie alle zugelassenen Bewerberinnen
und Bewerber mit einem nichtpsychologischen Bachelorabschluss oder
einem ausländischen Psychologieabschluss müssen eine Eignungsabklärung durchlaufen.4
2 Den Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Eignungsabklärung
durchlaufen müssen, wird bei positivem Aufnahmeentscheid während
der nächsten zwei Jahre ein Studienplatz zur Verfügung gestellt. Nach
Ablauf dieser Frist ist das gesamte Zulassungsverfahren erneut zu
durchlaufen.
Endgültige
Abweisung an
einer anderen
Hochschule
§ 6 a.7 Personen, die an einer anderen Hochschule im selben Fachbereich endgültig abgewiesen wurden, werden nicht zum Masterstudium
zugelassen.
C. Module
§ 7 Angebot
Das Angebot des Studiengangs setzt sich zusammen aus
Pflichtmodulen sowie Wahlpflicht- und Wahlmodulen.
§ 8.8
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Zeitpunkt
§ 9 der Leistungsnachweise
1 Leistungsnachweise werden laufend erbracht.
2 In den Modulbeschreibungen können für bestimmte Module zeitlich abgesetzte Prüfungen vorgesehen werden.
Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.515
Expertinnen
und Experten
§ 10.7 1 Mündliche Prüfungen finden unter Beizug einer Expertin
oder eines Experten statt.
2 Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion. Sie achten auf
die korrekte Durchführung der Prüfung.
3 Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden. Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der oder
dem prüfenden Dozierenden zu.
Praktikum§ 11.7 1 Das Praktikum dient der Umsetzung und Vertiefung der
im Verlauf des Studiums erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen.
2 Mit dem Praktikum kann nach Erreichen von 60 ECTS-Credits
begonnen werden. Die Praktikumsrichtlinien regeln die Einzelheiten.
3 Die Studiengangleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen
von Abs. 2 zulassen.
Nachbesserung§ 12.4 1 Für die als ungenügend bewerteten Leistungsnachweise
eines Moduls kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn
a. die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder
b. mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» versehen wird.
2 Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird die Note 4,00 oder das
Prädikat «bestanden» erteilt.
3 . . .8
b. Besuch von
§ 13 Anschlussmodulen
1 Anschlussmodule dürfen unter Vorbehalt der Nachbesserung des vorangehenden Moduls besucht werden.
2 Wird auf eine Nachbesserung verzichtet, ist der Besuch eines Anschlussmoduls erst nach erfolgreicher Wiederholung des vorangehenden Moduls möglich.
§ 14 Wiederholung
1 Am nächsten regulären Termin müssen wiederholt werden:
a.4 Module mit einer Bewertung unter 3,50,
b. Module mit dem Prädikat «nicht bestanden»,
c. Module nach einer erfolglosen Nachbesserung,
d. Module, bei denen auf eine Nachbesserung verzichtet wurde.
2 Es sind sämtliche ungenügenden Leistungsnachweise des Moduls
zu wiederholen.
§ 15 Masterarbeit
1 Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn sämtliche ECTS-Credits7 aus der Modulkategorie Forschungsmethoden des
1. und 2. Semesters Vollzeit erreicht sind.4
2 Die Masterarbeit kann einzeln oder zu zweit geschrieben werden.
a. Allgemein
414.253.515 Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
E. Studienabschluss und Masterdiplom
Titel § 16.9 Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science
ZHAW in Angewandter Psychologie» abgeschlossen.
Abschluss des
§ 17 Studiums
Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn 120 ECTS-Credits7 in den vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erworben wurden.
Abschlussnote § 18.7 Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der
Noten der promotionsrelevanten Module. Die Note der Masterarbeit
wird doppelt gewichtet.
Überzählige
ECTS-Credits
aus Wahlpflichtmodulen
§ 19.5, 6 1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
2 Die Studiengangleitung regelt,
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche
Wahlpflichtmodule überzählig sind.
3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
F. Schlussbestimmung
Genehmigung
und
§ 20 Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch
den Fachhochschulrat am 1. Oktober 2008 in Kraft.
G. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 30. April 20206
§ 21.6 1 Studierende, die vor dem Herbstsemester 2021/2022 ihr
Studium aufgenommen haben, schliessen dieses mit den Vertiefungstiteln gemäss der vor der Änderung vom 30. April 2020 geltenden Regelung ab.
Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.515
2 Ausgenommen sind Studierende, die ihr Studium nicht bis Ende
des Herbstsemesters 2023/2024 abgeschlossen haben, sowie Studierende, die durch Verzögerungen in den Studiengang ohne Vertiefungen übertreten. Diese schliessen ihr Studium mit dem Titel «Master of
Science ZHAW in Angewandter Psychologie» ab.9
1 OS 63, 503. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 26. August 2008.
2 LS 414.252.3.
3 Eingefügt durch B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 336; ABl 2017-04-07). In Kraft
seit 1. Juni 2017.
4 Fassung gemäss B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 336; ABl 2017-04-07). In Kraft
seit 1. Juni 2017.
5 Aufgehoben durch B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 336; ABl 2017-04-07). In
Kraft seit 1. Juni 2017.
6 Eingefügt durch B vom 30. April 2020 (OS 75, 390; ABl 2020-06-12). In Kraft
seit 1. August 2021.
7 Fassung gemäss B vom 30. April 2020 (OS 75, 390; ABl 2020-06-12). In Kraft
seit 1. August 2021.
8 Aufgehoben durch B vom 30. April 2020 (OS 75, 390; ABl 2020-06-12). In Kraft
seit 1. August 2021.
9 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 507; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.
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Anhang4
zur Studienordnung für den Masterstudiengang
in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch
in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.