Law

Gebührenordnung für die Verwahrung fremder Fahrzeuge durch die Stadtpolizei Stadtratsbeschluss

Zürich (city) · 551.350 · decree

Ask the law about thisMore laws of Zürich (city)For machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 1993-01-01, as the publisher states.

Copy read on 2026-10-24. The page it was read from

sha256 c03c0d067b0d2e65b8ff77c7fc0e7596031689f15d72cba1b936b8a8796a6281

1 provision

551.3501 Gebührenordnung für die Verwahrung fremder Fahrzeuge durch die Stadtpolizei Stadtratsbeschluss vom 23. Dezember 1992 (3723)1 1. Für die Verwahrung fremder Fahrzeuge durch die Stadt polizei wird folgende Gebührenordnung erlassen: 1.1 Garagierung in abgeschlossenen, gedeckten Räumen pro Tag (24 Std.) Fr. für Personen und Lieferwagen sowie leichte Anhänger 15 für Lastwagen und schwere Anhänger 40 für Motorräder und Motorfahrräder 5 1.2 Für das Einstellen von Fahrzeugen in ungedeckten, jedoch abgeschlossenen Hofräumen oder auf über wachten Parkplätzen wird die Hälfte der genannten Gebühren erhoben. 1.3 Die volle Tagesgebühr wird auch dann erhoben, wenn die Verwahrung weniger als 24 Stunden dauert. 2. Die Gebührenordnung tritt auf den 1. Januar 1993 in Kraft. 3. Der Stadtratsbeschluss vom 27. November 19912 wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses aufge hoben. 1 AS 41, 195. 2 AS 40, 383.

← Find another law