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Nr. 7504 - Salesianum

Zug · 7.2.3-75 · communal act

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1 provision

13 UND 14 1. APRIL 2016 19. DEZEMBER 2017 MIT ÄNDERUNGEN IN ZIFFER 2.2 GENEHMIGT 20. APRIL 2016 01.04.2016 / 08.04.2016 BAU DEPARTEMENT BEBAUUNGSPLAN SALESIANUM 1:500 PLAN NR: 7504 DATUM: 30. JUNI 2014 / 24. FEBRUAR 2015 VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHT AM: 04. JULI 2014 VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION VORGEPRÜFT AM: 07. OKTOBER 2014 GGR - VORLAGE NR: 2331 VOM: 16. DEZEMBER 2014 VOM STADTRAT VERABSCHIEDET AM: 16. DEZEMBER 2014 1. PUPLIKATION IM AMTSBLATT NR: 9 UND 10 1. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT VOM: 27. FEBRUAR 2015 BIS: 30. MÄRZ 2015 VOM: 27.02.2015 / 06.03.2015 ZIFFER: 1066, 1190 VOM GROSSEN GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM: 29.SEPTEMBER 2015 DIE PRÄSIDENTIN: DER STADTSCHREIBER: KARIN HAGI MARTIN WÜRMLI 2. PUPLIKATION IM AMTSBLATT NR: 2. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT VOM: BIS: VOM: ZIFFER: VOM REGIERUNGSRAT GENEHMIGT AM: LEGENDE INHALT DES BESCHLUSSES ■■■■■■ ---,j'- - ■ - .,p.- ■ r-- ■-- • .______ _. r------• .______ _. ◄ TG □□□□□□□□ 00000000 ------<®>--- ------<@>--- @ ® ® Bebauungsplanperimeter Neue Baulinie zu genehmigen Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen Baubereich für neue Hauptbauten sowie Tiefgarage Unterniveaubauten Baubereich Salesianum Wohnanteilspflicht O % Freihaltebereiche Durchsichten Geschütztes Baudenkmal Salesianum Wohnanteilspflicht O % Ein- und Ausfahrt Tiefgarage, Lage schematisch Salesianum: Ein- und Ausfahrt Besucher- und Kundenparkfelder, Ausfahrt LKW Richtung Zug zulässig unentgeltliches öffentliches Fahrwegrecht unentgeltliches öffentliches Fahrwegrecht für Fahrräder, Lage schematisch unentgeltliches öffentliches Fusswegrecht, Lage schematisch Feuerwehr- und allg. Notzufahrt, Lage schematisch Zufahrt Anlieferung, Lage schematisch Unterflurcontainer, Lage schematisch Bereich für je 3 Besucherparkfelder, Lage schematisch Veloabstellplälze, Lage schematisch Bereich mit Schotterrasen für Feuerwehrzufahrt, Lage schematisch Hauptzugänge der Hauptbauten bergseits, Lage schematisch l '--__,-, N Fridbach ~ l Hofstrasser------------------------------------------------ ''''''''' 1 '' 1 ' 1 ,\ 1,__ \ ,, 3401• OS l l l 3402a " -.. ;...... : ---- --------- --------- / ~ 7 1-rr------------u--------1 ✓ / \ \ 1 • ,.'"' ,, 3292 \ \ 3407a \ ------- ,,.·,-. 1 \ l l 1 • J 1 1 \ _..J \ l -1- "1 ---------------------- 3511/a " 0/_ 4545 4546 '"'"' -----------------, 3522a • 4493 4495 ----------------------------------------- ------ ------ Haltestelle Frtdbach ------ -------------- -------- --------- ---------------------- ·--3856 '1 '1 ''' = 0 \\\, ,--- \c-z",,,;--~--------,,·,::_1..____, ---- ■ } 598c ......._____ ..---.i $~ /_ __ /,,, \, __ ,1---..-l_.f'~- . . INFORMATIONSINHALT RRB 09.09.1955 Genehmigte Baulinie V_DI vom 16.12.2000 Genehmigte Waldbaulinie RRB 09.09.1955 Neue Baulinie zu genehmigen gemäss separatem kantonalem Verfahren Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen gemäss separatem kantonalem Verfahren Projektierter Strassenausbau , ----- 7 Mögliche Anordnung der 8 neuen Hauptbauten 1 1 Weitere bestehende Bauvolumen Interessenlinie SBB für Doppelspurinsel Raum Casino - Fridbach (gemäss kantonalem Richtplan, Kapital V5 - Regionaler Bahnverkehr/ Mittelverteiler) Bauzonengrenze Schemaplan Zu- und Wegfahrten Zufah rt für Feue rwehr Weg fahrt für Feuerweh r l OP Zu fahrt fü r Lastwag en Wegfa hrt für Lastwagen ----- ----- - ----- ------- ----------- "' \ Zugersee ' ,\ ~~ ~ ' 1-,~ C --l Zufa hrt für Personenwagen Wegfa hrt für Personenwagen Schemaschnitt Richtprojekt --------------- --------- ------ -- ----------------- ----- ----- -------- " --- - - --- -------- ::,.._-- ........ , ................ •■ -- ---... - ---.... -- -..... ---- -.............. ___ .......... - 1 --,1 '' ''''''''' ' ' '' ,-·~-- ---- SJD 4'1 )J m."N ' ''' ......................... , .,.,-------------- --- ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' St.K"1 ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' --- ' ' ' ' ' ' 50m ' ' ' --- ' ' ' ' --- --- ' ' ' ' ' ' ' ' ' BESTIMMUNGEN 1. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan Salesianum bezweckt das geschützte Salesianum mit seiner historischen Umgebung in seinem Charakter und Erscheinungsbild zu erhalten und auf der weiteren Bauzonenfläche eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen; die Rahmenbedingungen für eine qualilätsvolle Wohnüberbauung zu schaffen; eine hohe Freiraumqualität zu sichern; Bes1immungen einzuführen, welche eineraeils die bauliche Umselzl.lng des Richtprojektes ermöglichen und anderaeits den notwendigen Projektierungsspielraum für die Weiterbearbeitung offen lassen. 2. Bebauung 2.1 Bauten, Anlagen und Aussenräume sind so zu konzipieren und zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl, Farbgebung und Bepflanzung eine sehr gute Gesamtwirkung erzielt wird. Dies gilt auch für eine etappierte Realisierung. 2.2 Die Bebauung ist so zu planen, dass im 'Baubereich für neue Hauptbauten sowie Tiefgarage' genau acht Hauptbauten möglich sind. Die Hauptbauten sind sowohl bezüglich Volumen als auch bezüglich architektonischem Ausdruck als Einheit zu gestalten. folgende zwei Etappen sind möglich: Hauptbauten nördlich der Langsamverkehrsachse (3 Hauptbauten) und l-lauptballlen südlich dar Langsamverkehrsachse (5 Hauptbauten). 2.3 Die "Freihaltebereiche Durchsichten' sind für das Freihalten von Durchsichten und von konzeptionell wichtigen Freiflächen bestimmt. In den 'Freihaltebereichen Ourchsichten" dürfen keine Hauptbauten erstellt werden. Kleinbauten wie Zugänge zur Tiefgarage oder Veloabstellplätze bis max. 3.50 m (ab gewachsenem Terrain bis zum oberaten Punkt das Daches) sind in den "Freihaltebereichen Durchsichten' zulässig. 2.4 Das Richtprojekt vom 31. Oktober 2014 ist verbindlich. Abweichungen sind zu begründen und mUssen in ihrer städtebaulichen und architektonischen Ausformulierung mindestens von gleich hoher Qualität sein wie das Richtprojekt. 2.5 Die Hauptbauten sind als kompakte Baukörper zu planen. Vorspringende und auskragende Bauteile wie Balkone und Erker sind nicht zulässig. 2.6 Ein allfälliges Dachvolumen muss auf der seezugwandten Seite angeordnet werden. Eine allfällige Nutzung der Dachflächen als Terrasse ist nur auf der seeabgewandten Seite zulässig. Dachaufbauten sind nur zulässig, wenn deren Standort technisch bedingt ist 2.7 Die Dachflächen sind sorgfältig zu gestalten insbesondere bei - einer Nutzung als Terrasse (Beschränk1.mg der Fläche, Materialwahl, etc.} - Dachausstiegen (Lage, minimaler Dachaufbau, Materialwahl, etc.) - Nutzung der Sonnenenergie - Dachaufbauten 2.8 Die Hauptzugänge zu den Hauptbauten sind bergseits anzuordnen. 2.9 Die geschlitzten Bauten Salesianum mit ihrer historischen Umgebung sind vor oder zeitgleich mit der Etappe südlich der Langsamverkehrsachse gemäss Bestimmung 2.2 aufzuwerten und instand zustellen. Bei den bestehenden Bauten und Anlagen sind Erneuerungen und Ändernngen im Rahmen denkmalpflegerischer Vorgaben gestattet. 2.10 Im "Baubereich Untemiveaubauten Salesianum" sind Unterniveau bauten für Mehrzweckraum mit Nebenräumen, Erschliessung, Technik, Tiefgarage etc. zulässig. 2.11 Ein angemessener Anteil der anrechenbaren Geschossfläche des Salesianums muss öffentlich zugänglich sein . 2.12 Im Rahmen der Baubewilligungsverfahren für den Ausbau des Fridbachwegs und die Hauptbauten entlang das Fridbachwegs sind die Lärmimmissionen zu prGfen und bei Bedarf allfällige Massnahmen zum Lännschutz vorzusehen. 3. Aussenraum 3.1 Der Umgebungsplan zum Bebauungsplan vom 31. Oktober 2014 ist furdie weitere Bearbeitung als Konzept verbindlich und stellt einen Bestandteil dieses Bebauungsplanes dar. Die Freiraumgestaltung ist entsprechend zu konzipieren. Mit jedem Baugesuch für Hauptbauten isl ein detaillierter Umgebungsplan basierend auf dem Umgebungsplan vom 31. Oktober 2014 einzureichen. 3.2 Der Aussenraum wird aufgeteilt in - die historische Umgebung rnnd um die geschützten Bauten Salesianum (Aussenräume Salesianum); - die Umgebung der neuen Hauptbauten inklusive Spielwiese und Spielplatz (Aussenräume Wohnüberbauung). 3.3 Die historische Umgebung der geschützten Bauten Salesianum ist gemäss den Vorgaben des Umgebungsplanes und in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege und des Baudepartementes zu gestalten. 3.4 Die Aussenräume der Wohnüberbauung haben einen hohen ökologischen Wert aufzuweisen. Die aktuellen Kenntnisse bezüglich unkontrollierter Verbreitung fremder Arten und Schutz heimischer Ökosysteme vor Schädlingen und Krankheiten sind im Bepflanzungskonzept zu berücksichtigen. 3.5 Die Umgebungsgestaltung ist mit der jeweiligen Bauetappe zu realisieren. Der Spielplatz und die Spielwiese sind mit der 1. Bauetappe der acht neuen Hauptbauten gemäss den Vorgaben der Beratungsstelle fur Unfallverhütung (BfU) zu konkretisieren und zu realisieren. Der Spielplatz hat den Standard der neuen städtischen Spielplätze zu erfüllen. Die historische Umgebung des Salesianums ist gemeinsam mit dem Umbau oder Ausbau des Salesianums zu realisieren. 3.6 Am bezeichneten Standort ist, in Absprache mit dem Baudepartement der Stadt Zug, eine gemeinsame Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainern einzurichten. 3.7 Bei den Ein- und Ausfahrten sind Bepflanzung und Bestockung so zu pflanzen, dass die Sichtweiten nicht eingeschränkt werden. 4. Erschliessung 4.1 Die Erschliessung furden motorisierten Individualverkehr für die neuen Hauptbauten und die geschützen Bauten Salesianum ist ab dem Fridbachweg zulässig. 4.2 Die Erschliessung der Besucher- und Kundenparkfelder des Salasianums ist ab der Artheratrasse südlich des Salasianums für Personenwagen zulässig. Die Zufahrt ist gemäss den Vorgaben des Umgebu11gsplans und in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege zu gestalten, die Mauem sind entsprechend anzupassen. 4.3 Die Anlieferung mit LKW erfolgt ab dem Fridbachweg über die rückwärtige Zufahrtsstrasse und die Langsamverkehrsachse zum Salesianum. Die Zufahrt direkt ab der Arlherstrasse ist für LKW nicht zulässig, Die Wegfahrt Richtung Zug ist für LKW direkt auf die Artherstrasse zulässig. 4.4 Die öffentlichen Fusswege sind gemäss den Vorgaben des Umgebungsplanes und in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege und des Baudepartementes zu gestalten. 4.5 Hauszugänge müssen eine Breite von min. 2.00 m aufweisen. 4.6 Soweit technisch möglich ist eine allfällige Mauer entlang der Zufahrtstrasse möglichst kleintierfreundlich zu bauen {insb. für wärrneliebende ner- und Pllar1Z0narten mit Trockenmauern oder dergleichen). 4.7 Der Fridbachweg ist gemäss separatem Projekt auszubauen. Er dient zukünftig als öffentliche Erschliessungsstrasse für die Quartiere Untere Roostnatt, Salesianum, Roosl und Fridbach {Hofstrasse südlich der Einmündung Fridbachweg). Der Ausbau des Fridbachwegs hat auf der gesamten markierten Fläche spätestens mit dem Bau der Zufahrt zur Tiefgarage zu erfolgen. 5. Parkierung 5.1 Die maximal zulässige Anzahl Parkfelder der neuen Hauptbauten für Bewohner und Beschäftigte beträgt !!5 Parkfelder. Für das Salesianum sind max, 16 Parkfelder für Bewohner und Beschäftige zulässig. 5.2 Für die minimale Anzahl zu erstellender Parkfelder für Bewohner, Beschäftigte, Besucher und Kunden gilt das Parkplatzreglement 5.3 Sämtliche Parkfelder für Bewohner und Beschäftigte müssen unterirdisch in Tiefgaragen angeordnet werden. 5.4 Innerhalb der nefgarage bestehen unentgeltliche gegenseitige Fuss- und Fahrwegrechte. Diese müssen mit der jeweiligen Bauetappe mit Dienstbark.eilen geregelt werden. 5.5 Für die neuen Hauptbauten sind oberirdisch max. 9 Besucher- und Kundenparkfelder an den bezeichneten Standorten zulässig. Im Bereich des Salesianums sind oberirdisch bei öffentlich zugänglichen Nutzungen max. 10 und bei Wohnnutzungen max. 2 Besucher- und Kunde11parkfelder am bezeichneten Standort zulässig. Bei ausgewiesenem Bedarf si11d bei öffentlich zugängliche11 Nutzungen für das Salesianum weitere Besucher- und Kundenparkfelder in der nefgarage zulässig. 5.6 Für Fahrräder und Motorfahrräder ist pro Zimmer mindestens 1 Abstellplatz zu eratellen, Die Abstellplätze sind so anzulegen, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können. Mindestens 70% der Abstellplätze sind zu überdachen. In der Nähe der Hauszugänge sind Kurzzeitabstellplätze zu realisieren. Bei der Realisierung sind die entsprechenden VSS-Nonnen zu beachten. 6. Allgemeine Bestimmungen Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes. Der Stadtrat kann im Baubewilligungsverfahren kleine Abweichungen bewilligen. Eintragungen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich.

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