§ 1 Das Energie-Förderprogramm 2025 der Energiekommission wird genehmigt.
Das Energie-Förderprogramm 2025 der Energiekommission wird genehmigt.
Zug · 7.4-3.1 · communal act
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Das Energie-Förderprogramm 2025 der Energiekommission wird genehmigt.
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Er wird im Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlicht und in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse aufgenommen.