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Richtlinie über die Benützung der Bibliothek

Steinhausen · 4.7-2 · communal act

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Contents: 13 provisions
  1. § 1 Zweck und Aufgabe
  2. § 2 Benutzerausweis
  3. § 3 Ausleihe
  4. § 4 Leihfrist
  5. § 5 E-Medien
  6. § 6 Reservation
  7. § 7 Gebühren
  8. § 8 Beschädigung oder Verlust
  9. § 9 Haftung
  10. § 10 Elektronischer Katalog
  11. § 11 Räumlichkeiten
  12. § A1-1
  13. § A2-1

13 provisions

§ 1 Zweck und Aufgabe

1 Die Bibliothek Steinhausen steht allen interessierten Personen zur Benutzung offen. Die Ausleihe ist kostenlos und kann nur gegen Vorweisung des Bibliotheksausweises vorgenommen werden.

§ 2 Benutzerausweis

1 Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises ist gratis, bei Verlust kostet der Ersatz CHF 5.00.

§ 3 Ausleihe

1 Pro Ausweis können maximal 15 Medien ausgeliehen werden. *

§ 4 Leihfrist

1 Die Leihfrist für alle Medien beträgt vier Wochen. Sie kann über Internet, telefonisch oder schriftlich unter Angabe der Ausweisnummer höchstens zwei Mal verlängert werden. Verlängerungen sind nicht möglich, wenn eine Reservation für das betreffende Medium vorliegt. DVDs werden nicht verlängert.

§ 5 E-Medien

1 E-Medienbezug und Ausleihdauer gelten gemäss Reglement DibiZentral (www.dibizentral.ch).

§ 6 Reservation

1 Medien können reserviert werden. Für die Reservation wird eine Gebühr von CHF 1.00 erhoben. Vorbestellte Medien bleiben während sieben Tagen reserviert.

§ 7 Gebühren

1 Nach Ablauf der Leihfrist wird wie folgt gemahnt: a) Erste Mahnung: gebührenfrei b) Zweite Mahnung, nach 10 Tagen: CHF 5.00 c) Dritte Mahnung, nach 20 Tagen: +CHF 10.00, total CHF 15.00 2 Nach drei erfolglosen Mahnungen werden nicht zurückgebrachte Medien, zuzüglich Mahn- und Bearbeitungsgebühren, in Rechnung gestellt. Die Mahngebühren sind nach Fristablauf geschuldet, unabhängig von der Zustellung des Mahnbriefes.

§ 8 Beschädigung oder Verlust

1 Ausgeliehene Medien sind sorgfältig zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust werden die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Schäden dürfen nicht durch die Benutzer repariert werden. Benutzer haben die festgestellten Mängel dem Bibliothekspersonal zu melden.

§ 9 Haftung

1 Für Schäden im Zusammenhang mit ausgeliehenen Medien lehnt die Bibliothek jede Haftung ab.

§ 10 Elektronischer Katalog

1 Der gesamte Medienbestand ist elektronisch erfasst und kann über die Internetseite www.steinhausen.ch/bibliothek abgefragt werden. In der Bibliothek steht ein Online-Katalog zur Verfügung.

§ 11 Räumlichkeiten

1 Die Bibliothek und der Nebenraum im 1. Obergeschoss werden Vereinen, Organisationen und Gruppierungen mit einem Bezug zur Bibliothek auf Gesuch hin kostenlos abgegeben. Der Nebenraum wird in erster Linie als Studienort zur Verfügung gestellt. 2 Über Gesuche entscheidet die Bibliothek. Gegen diesen Entscheid kann Beschwerde beim Gemeinderat erhoben werden. 3 Benutzerinnen und Benutzer haften für Beschädigungen an den Räumlichkeiten und Einrichtungen.

§ A1-1

1 Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene: a) Romane, Biografien, Erzählungen, Gedichte, Bilderbücher und Comics b) Sachbücher c) Bücher in Grossdruck d) Fremdsprachige Medien, Sprachkurse e) Landkarten f) Zeitungen und Zeitschriften g) Hörbücher h) Musik-CDs i) DVDs, Blue-rays j) E-Medien k) Internet-Benutzung l) Fotokopierer m) WLAN n) Kaffeeecke mit Selbstbedienung o) Terrasse

§ A2-1

1 Öffnungszeiten: a) Montag: 13:00–18:00 Uhr b) Dienstag bis Freitag: 1. Vormittag: 09:00–12:00 Uhr 2. Nachmittag: 13:00–18:00 Uhr c) Samstag: 09:00–12:00 Uhr

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