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Beschluss über die Berechnung der Ablieferung der Städtischen Werke

Schaffhausen (city) · 7000.11 · decree

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2026) 2
  4. Art. 4

Proposed changes to this act

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4 provisions

Art. 1

Ablieferungsmodell 1 Der jährliche Ablieferungsbetrag von SH POWER an den allgemeinen Haushalt der Stadt Schaffhausen setzt sich aus einer Ablieferung auf den Jahresgewinn abzüglich der Beteiligungserträge (Teilmodell 1) sowie einer prozentualen Ablieferung auf die Beteiligungserträge (Teilmodell 2) zusammen. 2 Die Ablieferung auf den Jahresgewinn abzüglich der Beteiligungserträge (Teilmodell 1) setzt sich aus einer fixen Gewinnbeteiligung (Sockelbetrag) sowie einem prozentualen Anteil auf den Jahresgewinn abzüglich der Beteiligungserträge, welcher diesen Sockelbetrag übersteigt, zusammen.

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Art. 2

Berechnungsbasis 1 Basis für das Teilmodell 1 bildet das kumulierte Jahresergebnis der Sparten Strom, Gas, Wärme sowie Dienstleistungen ohne Beteiligungserträge (operatives Ergebnis) der testierten Jahresrechnungen von SH POWER. Die Sparten Wasser und Siedlungsentwässerung werden nicht berücksichtigt. 2 Basis für das Teilmodell 2 bilden die Beteiligungserträge der Sparten Strom, Gas, Wärme sowie Dienstleistungen der testierten Jahresrechnungen von SH POWER. Die Sparten Wasser und Siedlungsentwässerung werden nicht berücksichtigt. Berechnung Ablieferung SH POWER 7000.11

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Art. 3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2026) 2

Parameter 1 Die fixe Gewinnbeteiligung (Sockelbetrag) beträgt 3 Mio. Franken. 2 Die prozentuale Ablieferung auf den Jahresgewinn, welcher diesen Sockelbetrag übersteigt, beträgt 30 %. 3 Die prozentuale Ablieferung auf die Beteiligungserträge beträgt 80 %.

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Art. 4

Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt per 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt denjenigen vom 21. Februar 2006.

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