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Ergänzender Privater Gestaltungsplan NOVIS-Hotels Zürich Stadtratsbeschluss

Zürich (city) · 701.430 · decree

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In force since 1998-01-17, as the publisher states.

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3

3 provisions

Art. 1

Baubereiche, Gebäudedimensionen, Nutzungen A: Zulässsig sind: 6 Vollgeschosse, 1 anrechenbares Dachgeschoss, 1 anrechenbares Untergeschoss, Gebäudehöhe 21 m, First-/Zinnenhöhe 4 m. B: Zulässig sind: 1 Vollgeschoss, Gesamthöhe 5 m. Die Grundfläche für oberirdische Gebäude beträgt max. 300 m². C: Zulässig sind: Besondere Gebäude gemäss § 273 PBG von max. 60 m² Grundfläche, eine Erschliessungsrampe für die unterirdische Parkierung sowie 10 oberirdische Abstellplätze für Besucherinnen und Besucher. Nicht an die Baubegrenzungslinien gebunden sind unterirdische Bauten innerhalb den Baubereichen A, B, C sowie in den Baubereichen A und B strassenseitige oder in den Baubereich C ragende Eingangsvordächer bis max. 3,0 m Ausladung.

Art. 2

Ausnützung Die anrechenbare Geschossfläche beträgt max. 17 120 m².

Art. 3

Erschliessung Die Erschliessung für die Parkierung und die Anlieferung erfolgt an der Schiffbaustrasse in dem im Plan bezeichneten Bereich. Die Erschliessungsrampe für die unterirdische Parkierung ist so zu konzipieren, dass sie auch für die Erschliessung des östlich angrenzenden Grundstücks benutzt werden kann. Die Hotelvorfahrten dienen dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen und dem Gepäckumschlag. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet. Im Bereich der östlichen Perimetergrenze ist ein öffentlicher Fussweg mit einer Breite von mindestens 3 m zu erstellen. Inkrafttreten Der Private Gestaltungsplan NOVIS-Hotels Zürich tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der regierungsrätlichen Genehmigung in Kraft.2 1 AS 43, 49. 2 Genehmigt vom Regierungsrat am 7. Januar 1998 und in Kraft gesetzt auf den 17. Januar 1998 (StRB vom 14. Januar 1998).

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