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In force since 1998-01-17, as the publisher states.
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3 provisions
Art. 1
Baubereiche, Gebäudedimensionen, Nutzungen
A: Zulässsig sind: 6 Vollgeschosse, 1 anrechenbares Dachgeschoss, 1 anrechenbares Untergeschoss, Gebäudehöhe
21 m, First-/Zinnenhöhe 4 m.
B: Zulässig sind: 1 Vollgeschoss, Gesamthöhe 5 m. Die
Grundfläche für oberirdische Gebäude beträgt max.
300 m².
C: Zulässig sind: Besondere Gebäude gemäss § 273 PBG
von max. 60 m² Grundfläche, eine Erschliessungsrampe für
die unterirdische Parkierung sowie 10 oberirdische Abstellplätze für Besucherinnen und Besucher.
Nicht an die Baubegrenzungslinien gebunden sind unterirdische
Bauten innerhalb den Baubereichen A, B, C sowie in den Baubereichen A und B strassenseitige oder in den Baubereich C
ragende Eingangsvordächer bis max. 3,0 m Ausladung.
Art. 2
Ausnützung
Die anrechenbare Geschossfläche beträgt max. 17 120 m².
Art. 3
Erschliessung
Die Erschliessung für die Parkierung und die Anlieferung erfolgt
an der Schiffbaustrasse in dem im Plan bezeichneten Bereich.
Die Erschliessungsrampe für die unterirdische Parkierung ist so
zu konzipieren, dass sie auch für die Erschliessung des östlich
angrenzenden Grundstücks benutzt werden kann. Die Hotelvorfahrten dienen dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen
und dem Gepäckumschlag. Das Abstellen von Fahrzeugen ist
nicht gestattet. Im Bereich der östlichen Perimetergrenze ist ein
öffentlicher Fussweg mit einer Breite von mindestens 3 m zu
erstellen.
Inkrafttreten
Der Private Gestaltungsplan NOVIS-Hotels Zürich tritt am Tag
nach der öffentlichen Bekanntmachung der regierungsrätlichen
Genehmigung in Kraft.2
1 AS 43, 49.
2 Genehmigt vom Regierungsrat am 7. Januar 1998 und in Kraft gesetzt auf den
17. Januar 1998 (StRB vom 14. Januar 1998).