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2 provisions
Art. 1 Waldreservat Les Planeys – V 721.3.39
1 Der Wald, der sich im Perimeter des am 6. März 2025 vom Amt für Wald
und Natur erstellten Plans befindet und eine Fläche von 11,02 ha umfasst,
wird zum Waldreservat Les Planeys erklärt. Es handelt sich um ein kombiniertes Waldreservat bestehend aus einem Teil Totalwaldreservat und einem
Teil Sonderwaldreservat.
2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim
Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
3 Das Waldreservat bleibt ab dem 1. Dezember 2025 für die Dauer von 50
Jahren bestehen.
Art. 2
1 Innerhalb des Reservats sind waldbauliche Eingriffe und die Erstellung von
Bauten und Anlagen verboten.
2 Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich:
a) Waldbauliche Massnahmen zum Sichern der Gros-Mont-Strasse und
die Beseitigung von Baumstämmen im Bach;
b) Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten;
Waldreservat Les Planeys – V 721.3.39
c) Eingriffe im Falle von Borkenkäferkalamitäten im Waldreservat, sofern
dadurch benachbarte Wälder bedroht werden; solche Eingriffe müssen
vom Amt für Wald und Natur angeordnet werden;
d) Sammeln von Pilzen unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung;
e) Massnahmen zur Erhöhung der Biodiversität im Sonderwaldreservat,
zum Beispiel durch die Förderung prioritärer Arten, durch Aufwerten
des inneren Waldrands oder durch den Erhalt der Struktur der Strauchschicht;
f) Planung, Benutzung, Markierung, Unterhalt und Sicherung der Wege
der sanften Mobilität.
3 Bei waldbaulichen Massnahmen nach Artikel 2 Abs. 2 Bst. a werden diese
Bäume, soweit möglich, im Waldreservat belassen;
4 Bei Eingriffen gegen Borkenkäfer wird gefälltes Holz im Reservat am Boden liegengelassen, nachdem es ausgeästet und allenfalls entrindet wurde.
Waldreservat Les Planeys – V 721.3.39
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum
Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
23.02.2026 Erlass Grunderlass 01.12.2025 2026_022
Änderungstabelle – Nach Artikel
Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 23.02.2026 01.12.2025 2026_022