Art. 1
1 Die Schulgelder, Gebühren und übrigen Kosten, die Grangeneuve den auszubildenden Personen in Rechnung stellt, werden unter Vorbehalt anders lautender Bestimmungen des Bundesrechts oder der Spezialgesetzgebung wie folgt festgesetzt: I. Bildungszentrum für Naturberufe I.1. Berufsbildungsamt für Landwirtinnen und Landwirte: a) Registrierung des Lehrvertrags: Fr. 50 I.2. Berufsschulen für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft: b) Kosten und Material: tatsächliche Kosten I.3. Landwirtschaftliche Fachschule: b) Jährliche Gebühr für die Nutzung der Werkstätten, pro Werkstätte: Fr. 35 Landwirtschaftliches Institut des Kantons Freiburg, Schulgelder – V 911.10.16 c) Kosten und Material: tatsächliche Kosten I.4. Vorbereitungskurse für die eidgenössische Berufsprüfung und Diplomprüfung der Landwirtinnen und Landwirte: b) Schulgeld, pro Halbtag und Modul: Fr. 20 c) Kosten und Material: tatsächliche Kosten d) Prüfungsgebühren gemäss Beschluss und Rechnungsstellung des SBV für die deutschsprachigen und Agora für die französischsprachigen Personen in Ausbildung. I.5. Höhere Fachschule für Agrokaufleute und Agrotechnikerinnen und - techniker: a) Gebühr für die Aufnahmeprüfung, pro Session: Fr. 50 b) Jährliche Einschreibegebühr: Fr. 60 c) Jährliches Schulgeld: Fr. 2500 d) Gebühr für die Abschlussprüfung, pro Session: Fr. 100 e) Kosten und Material: tatsächliche Kosten II. Bildungszentrum für Milchwirtschaft und Lebensmitteltechnologie II.1. Berufsschule für Milch- und Lebensmitteltechnologie: b) Jahresgebühr für die Benutzung von Laboratorien und Werkstätten (Grundlagenanalysen): Fr. 50 c) Jahresgebühr für die Benutzung von Laboratorien und Werkstätten (Vertiefung): Fr. 50 d) Kosten und Material: tatsächliche Kosten II.2. Vorbereitungskurse für die eidgenössische Berufsprüfung und Diplomprüfung der Milchtechnologinnen und -technologen: b) Gebühr pro Modul: Fr. 120 c) Kurse für Berufsbildner in Lernbetrieben, gemäss Verrechnung: tatsächliche Kosten d) Kosten und Material: tatsächliche Kosten II.3. Höhere Fachschule für Lebensmitteltechnikerinnen und -techniker: a) Gebühr für die Aufnahmeprüfung, pro Session: Fr. 50 b) Jährliche Einschreibegebühr: Fr. 60 Landwirtschaftliches Institut des Kantons Freiburg, Schulgelder – V 911.10.16 c) Jährliches Schulgeld: Fr. 2500 d) Gebühr für die Abschlussprüfung, pro Session: Fr. 100 e) Kosten und Material: tatsächliche Kosten III. Bildungszentrum für Hauswirtschaft III.1 Berufschule für Hauswirtschaft – Duale Berufslehre im Unternehmen: b) Kosten und Material: tatsächliche Kosten III.2 Modulare Ausbildung für Hauswirtschafterinnen und -wirtschafter: b) Zulassungskosten (Prüfung, Gespräch, Ausbildungsplan): Fr. 50 c) Modulgebühr für 20 Einheiten: Fr. 60 d) Modulgebühr für 30 Einheiten: Fr. 100 e) Modulgebühr für 40 Einheiten: Fr. 120 f) Modulgebühr für 50 Einheiten: Fr. 140 g) Modulgebühr Allgemeinbildung: Fr. 620 h) Kompetenzen-Nachweis: Fr. 500 i) Kosten und Material: tatsächliche Kosten III.3 Berufsschule für Hauspflegerinnen und -pfleger: b) Jährliches Schulgeld: Fr. 260 c) Kosten und Material: tatsächliche Kosten III.4. Modulare Vorbereitungskurse für die eidgenössische Berufsprüfung der Bäuerinnen: b) Schulgeld, pro Halbtag und Modul: Fr. 20