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Gemeindeschutz: Reglement

Balzers · 137_Reglement_Gemeindeschutz.pdf · communal act

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Contents: 24 provisions
  1. Art. 1 [N Allgemeine Bestimmung asus reinen ern EHRE D
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6 Il. Zuständigkeiten var EEE
  7. Art. 7
  8. Art. 8
  9. Art. 9
  10. Art. 10
  11. Art. 11 Ill. Organisation, Kompetenzen und allgemeine Aufgaben... 5
  12. Art. 12
  13. Art. 13
  14. Art. 14
  15. Art. 15
  16. Art. 16
  17. Art. 17
  18. Art. 18 IV. Finanzen und Versiche@RuNG asım.rruen une EEE OÖ
  19. Art. 19
  20. Art. 20
  21. Art. 21
  22. Art. 22 V. Berichterstatfung und: KÖMMUNIKAtiÖR aa 0ER 9)
  23. Art. 23
  24. Art. 24 VL. SchlussbesimMUNGEN areeesmummeE EEE RD

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24 provisions

Art. 1 [N Allgemeine Bestimmung asus reinen ern EHRE D

Rechtliche Grundlagen und BestimmungeN...............0000000000004 3

Propose a change

Art. 7

Leitung Gemeindeschutz (Koordinationspersonen Gemeindeschutz)....................... 4

Propose a change

Art. 8

Einsatzteams GemeindeschutZ .............000000000040000000 Er

Propose a change

Art. 9

Führungsorgane der Gemeinden (FOG) .........000000000000 ED

Propose a change

Art. 11 Ill. Organisation, Kompetenzen und allgemeine Aufgaben... 5

ÖFGaMilSatlON ur zer

Propose a change

Art. 18 IV. Finanzen und Versiche@RuNG asım.rruen une EEE OÖ

Allgemeine FinanzkompetenZ ........0.00000000000000 8

Propose a change

Art. 22 V. Berichterstatfung und: KÖMMUNIKAtiÖR aa 0ER 9)

Berichterstattung..............0.00000000000000 rn 9

Propose a change

Art. 24 VL. SchlussbesimMUNGEN areeesmummeE EEE RD

InkrafttreteN......re EEE 9 Anhang Anhang 1 Anforderungsprofil Leitung Gemeindeschutz Anhang 2 Anforderungsprofil Einsatzteam Notfalltreffpunkte Anhang 3 Organisation des Gemeindeschutzes Liechtenstein [N Allgemeine Bestimmungen Art. 1. Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen 1 Der Gemeinderat erlässt das gegenständliche Reglement auf der Basis folgender Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung a) Gesetz über den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz; BSchG) vom 26. April 2007; LGBI-Nr 139 / LR 521.0 b) Bevölkerungsschutzverordnung (BSchV) vom 29. November 2016; LGBI-Nr 426 / LR 621.1 c) Gemeindegesetz (GemG) vom 20. März 1996; LGBI-Nr 076 / LR 541.0 d) Feuerwehrgesetz (FWG) vom 16. Mai 1990; LGBI-Nr 043 / LR 705.1 e) Gesetz über die Landespolizei (Polizeigesetz; PolG) vom 21. Juni 1989; LGBI-Nr 048 / LR143.0 2 Details zu den Akteuren des Gemeindeschutzes und ihren Aufgaben finden sich im Konzept Gemeindeschutz vom 14. August 2020. 3 In der Regel bestimmen das Ereignis a) die Handlungsrichtlinien b) die Vorgaben Einsatz- und Verhaltensregeln 4 In der Regel geben die Führungsorgane der Gemeinden (in der Folge «FOG») diese Bestimmungen im Ereignisfall vor. Art. 2. Zweck 1 Der Gemeindeschutz der jeweiligen Gemeinde übernimmt bei Ereignissen, die für die Sicherheit im Land relevant sind, lokal zu erbringende Leistungen zum Schutz und zum Wohl der Bevölkerung. Je nach Ereignis übernimmt der Gemeindeschutz unterschiedliche Aufgaben. Zentral sind vier Leistungsaufträge: a) Notfalltreffpunkte, b) Evakuierungen, c) Verpflegung sowie d) Notunterkünfte und Betreuung. 2 Das vorliegende Reglement hält die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Gemeindeschutzes Balzers fest. Im Fokus stehen dabei die Rechte und Pflichten der Leitung und der Einsatzteams des Gemeindeschutz Balzers. Art. 3. Geltungsbereich 1 Dieses Reglement gilt für den Gemeindeschutz der Gemeinde Balzers. Art. 4. Verhältnismässigkeit 1 Die Aktivitäten des Gemeindeschutzes ausserhalb eines Ereignisses wie auch im Ereignisfall erfolgen nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit. Dies bezieht sich auf den personellen und den finanziellen Aufwand wie auch auf den Mitteleinsatz. Art. 5. Schweigepflicht 1 Die Mitglieder des Gemeindeschutzes unterstehen — insbesondere bei Schadensereignissen, bei denen sie zum Einsatz kommen — der Schweigepflicht. Sie sind nicht befugt, ihrem persönlichen Umfeld, vor allem aber nicht der Öffentlichkeit Auskunft zu sensiblen Informationen im Kontext ihrer Arbeiten (Planungen und vor allem auch Einsätze) zu geben. 2 Die Information der Schweigepflicht der Gemeindeschutzangehörigen erfolgt mündlich und wird an den Ausbildungen des Amts für Bevölkerungsschutz (in der Folge «ABS») geschult. [N Zuständigkeiten Art. 6. Gemeinde I Der Gemeindeschutz Balzers ist eine der Gemeinde Balzers unterstellte Hilfsorganisation. Die Gemeindevorstehung, resp. der Gemeinderat hat die Einsatzbereitschaft des Gemeindeschutzes sicherzustellen. Entsprechend ist der Gemeinderat darum besorgt, dass der Gemeindeschutz über die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen verfügt. Zudem kontrolliert die Gemeinde das Vorhandensein und die Richtigkeit der erforderlichen Einsatzpläne. E Die Gemeinde Balzers sorgt dafür, dass eine Leitung für den Gemeindeschutz bezeichnet ist. Die Gemeindevorstehung Balzers rekrutiert gemeinsam mit der Leitung des Gemeindeschutzes die Einsatzteams. Gemäss Gemeindegesetz Art. 51 / Delegation, kann der Gemeinderat Aufgaben von geringerer Bedeutung, die nicht zwingend von ihm selbst oder dem Gemeindevorsteher wahrgenommen werden müssen, mit Zustimmung des Gemeindevorstehers, einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates, Gemeindebediensteten oder Kommissionen übertragen. Die Aufsicht bleibt indessen beim Gemeinderat. In diesem Sinne kann die Gemeindevorstehung die Sicherheitskommission z.B. für die Rekrutierung für den Gemeindeschutz und dessen Einsatzteams oder die Kontrolle auf Richtigkeit der erforderlichen Einsatzpläne, beiziehen a Im Ereignisfall kann der Gemeindevorsteher den Gemeindeschutz Balzers aufbieten und die vom Gemeindeschutz Balzers zu erledigenden Aufträge erteilen. Die Gemeindevorstehung steht in engem Kontakt mit der Leitung des Gemeindeschutzes Balzers. Art. 7. Leitung Gemeindeschutz (Koordinationspersonen Gemeindeschutz) 1 Der Gemeindeschutz Balzers wird von der Leitung Gemeindeschutz, welche aus einem Leiter und dessen Stellvertreter gebildet wird, geführt. In der Fachgruppe Gemeindeschutz beim ABS wird die Leitung Gemeindeschutz Balzers als «Koordinationspersonen (Leitung und Stellvertretung) der Gemeinde Balzers» bezeichnet. 2 Die Leitung Gemeindeschutz ist gemeinsam mit der Gemeindevorstehung für die Rekrutierung der Einsatzteams verantwortlich. Kommt es zu personellen Abgängen, sorgen sie mit Unterstützung der Gemeindeverwaltung für Ersatz. 5 Die Leitung Gemeindeschutz ist zudem für die Aus- und Weiterbildung der Einsatzteams verantwortlich. Die Leitung Gemeindeschutz erarbeitet im Rahmen der Fachgruppe Gemeindeschutz Konzepte zur Vorsorgeplanung und setzt diese gemeinsam mit der Gemeindevorstehung im Rahmen von gemeindespezifischen Umsetzungs- und Einsatzplänen um. Zudem organisieren sie Übungen. A Auch das Beschaffen des erforderlichen Materials fällt in den Zuständigkeitsbereich der Leitung Gemeindeschutz. Gewisses standardisiertes Material (z.B. Kommunikationsmittel, Material zur Erkennung der Notfalltreffpunkte) ist in der Regel in Absprache mit dem ABS zu beschaffen. 5 Im Ereignisfall hat die Leitung Gemeindeschutz die operative Gesamtverantwortung für den Gemeindeschutz Balzers. Sie erhält Aufträge vom FOG und/oder von der Gemeindevorstehung und steht beim Erfüllen der Aufträge mit FOG und Gemeindevorstehung im engen Kontakt. Sie fordert beim FOG weitergehende Unterstützung an, falls die im Zuständigkeitsbereich des Gemeindeschutzes zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht ausreichen. Die Leitung Gemeindeschutz informiert die Gemeindevorstehung regelmässig über die aktuelle Lage. Art. 8. Einsatzteams Gemeindeschutz 1 Die im Rahmen des Gemeindeschutzes pro Leistungsauftrag gebildeten Einsatzteams erbringen die Leistungen des Gemeindeschutzes in der Gemeinde Balzers. Die Mitglieder der Einsatzteams werden ausgebildet. Sie bilden sich regelmässig weiter und nehmen an Übungen teil. Art. 9. Führungsorgane der Gemeinden (FOG) Ü Die FOG nehmen Einsitz in die Fachgruppe Gemeindeschutz. Im Ereignisfall bieten sie den Gemeindeschutz Balzers auf und erteilen die vom Gemeindeschutz Balzers zu erledigenden Aufträge. Die FOG stehen in engem Kontakt mit der Leitung des Gemeindeschutzes Balzers. Art. 10. Amt für Bevölkerungsschutz (ABS) 1 Das ABS leitet und koordiniert die Fachgruppe Gemeindeschutz und unterstützt die Gemeinden in Fragen bei der Umsetzung. Das Land ist verantwortlich für die Organisation der Ausbildung der Leitung Gemeindeschutz Balzers und der Einsatzteams. N. Organisation, Kompetenzen und allgemeine Aufgaben Art. 11. Organisation dl Grundsätzliches zur Organisation des Gemeindeschutzes ist im Konzept Gemeindeschutz vom 14. August 2020 dargestellt (siehe auch Anhang 3). Der Gemeindeschutz Balzers - ist ausserhalb eines Ereignisses der Gemeindevorstehung Balzers unterstellt, - ist im Ereignisfall in der Regel den FOG Oberland unterstellt, - kann im Bedarfsfall von der Gemeindevorstehung Balzers aktiviert werden, - organisiert sich und seine Termine / Verpflichtungen selbstständig - besteht in der Gemeinde Balzers aus der Leitung Gemeindeschutz (Leiter und Stellvertreter) und den vier Einsatzteams Notfalltreffpunkte, Evakuierung, Verpflegung sowie Notunterkünfte und Betreuung. Art. 12. Auswahl des Personals d Leitung Gemeindeschutz - Die Gemeindevorstehung ist dafür verantwortlich, für den Gemeindeschutz eine geeignete Leitung zu rekrutieren. - Das Anforderungsprofil für die Leitung Gemeindeschutz ist im Dokument «Anforderungsprofil Leitung Gemeindeschutz» im Anhang 1 definiert. 2 Einsatzteam - Die Gemeindevorstehung rekrutiert gemeinsam mit der Leitung Gemeindeschutz geeignete Mitglieder für die Einsatzteams. - Hinweise zur Eignung gibt das Anforderungsprofil Einsatzteam Notfalltreffpunkte im Anhang 2, beispielhaft für den Leistungsauftrag Notfalltreffpunkte. $ Zivilschutzgruppe Balzers - Eines der freiwilligen Einsatz-Teams ist die Zivilschutzgruppe Balzers. - Sie besteht aus freiwilligen Einsatzkräften, welche entsprechend ihrem Auftrag ausgebildet sind. 4 Allfällige weitere Rettungsorganisationen und freiwillige Helfer. Art. 13. Aus- und Weiterbildung, Übungen 1 Die Angehörigen des Gemeindeschutzes verfügen über die für ihre Funktion erforderliche Ausbildung. C Die Leitung Gemeindeschutz - stellt sicher, dass alle Mitglieder der Einsatzteams über die erforderliche Ausbildung verfügen; - sorgt dafür, dass sich die Einsatzteams regelmässig weiterbilden; - organisiert regelmässig Übungen für die Einsatzteams. 3 Die Leitung Gemeindeschutz hat einen aktuellen Überblick über den Ausbildungsstand der Einsatzteams. Sie tauscht sich mit anderen Gemeindeschutzleitungen sowie dem ABS zum Aus- und Weiterbildungsbedarf aus und erarbeitet gemeinsam mit den FOG sowie dem ABS eine Aus- und Weiterbildungsplanung. 4 Gemeinsam mit dem ABS erarbeiten die Gemeindeschutzleitungen zudem ein Übungsprogramm. Die Leitungen Gemeindeschutz informieren sich gegenseitig über geplante Übungen und können sich auch gegenseitig beüben. > Für Aus- und Weiterbildung sowie Übungen nimmt die Leitung Gemeindeschutz eine Mehrjahresplanung vor, bei der sie auch alle sonstigen Termine und Verpflichtungen des Gemeindeschutzes berücksichtigen. Soweit erforderlich finden Absprachen mit dem zuständigen FOG, dem ABS und weiteren Rettungsorganisationen statt. Art. 14. Kompetenzen 1 Der von der Leitung Gemeindeschutz Balzers geleitete Gemeindeschutz - handelt im Rahmen seines Auftrags selbstständig und eigenverantwortlich. Die von der Leitung Gemeindeschutz im Ereignisfall gefassten Beschlüsse bedürfen keiner Zustimmung durch den Gemeinderat, sind jedoch mit dem Gemeindevorsteher abzustimmen. - trifft alle Massnahmen, die sich aus seinen Aufgaben und Kompetenzen ergeben; ‘2 - hat im Ereignisfall Weisungsbefugnis gegenüber den eigenen und ihm zugewiesenen Einsatzorganisationen / Einsatzteams. Art. 15. Einsatzbereitschaft 1 Der Gemeindeschutz ist grundsätzlich 7/ 24 einsatzbereit. Die beiden Mitglieder der Leitung des Gemeindeschutzes Balzers sprechen sich nach Möglichkeit ab und koordinieren ihre Verfügbarkeit mit der Gemeindevorstehung. Die Kontaktdaten der Angehörigen der Einsatzteams sind in der Gemeindeverwaltung jederzeit bei der Stabsstelle Gemeindevorstehung verfügbar. Art. 16. Aufgebot L Der Gemeindeschutz Balzers - leistet dem Aufgebot des FOG folge / wird durch die FOG aufgeboten, - kann auch von der Gemeindevorstehung Balzers aufgeboten werden, - handelt im Notfall eigenständig, ohne dass er von Dritten aufgeboten wird. 2 Technisch erfolgt das Aufgebot im Regelfall durch den eAlarm der Landespolizei. Die Kontaktdaten der Mitglieder des Gemeindeschutzes sind im Webmembers des Amts für Bevölkerungsschutz erfasst, gleich wie alle Mitglieder der anderen Rettungs- und Hilfsdienste. Verantwortlich für die Pflege der Kontaktdaten aller im Gemeindeschutz Balzers tätigen Personen ist die Leitung Gemeindeschutz Balzers. Art. 17. Umsetzungs- und Einsatzpläne 7 Umsetzungspläne legen fest, mit welchem Team ein Leistungsauftrag innerhalb der Gemeinde Balzers erledigt wird. Einsatzpläne legen fest, wie der Leistungsauftrag abgearbeitet wird. 2 Die Leitung Gemeindeschutz - bestimmt gemeinsam mit der Gemeindevorstehung, von wem die Leistungsaufträge erbracht werden (Umsetzungspläne); - bestimmt gemeinsam mit der Gemeindevorstehung, wie die jeweiligen Leistungsaufträge umzusetzen sind (Einsatzpläne > zeitliche Einsatzplanung). - erstellt in einem Ressourcenregister eine Übersicht der zur Ereignisbewältigung verfügbaren Ressourcen (Personal und Mittel) und halten diese aktuell; - wird im Bedarfsfall im Rahmen der Einsatz- und Umsetzungspläne durch das FOG sowie das ABS unterstützt. IV. Finanzen und Versicherung Art. 18. Allgemeine Finanzkompetenz 1 Der Gemeindeschutz verfügt über ein jährliches ordentliches Budget, um seine Einsatzbereitschaft sicherzustellen und die erforderlichen Vorsorgeplanungen durchzuführen. Der Gemeinderat legt dieses Budget fest. - Die Leitung des Gemeindeschutzes Balzers verfügt über die ordentliche, interne Regelung eine entsprechende Finanzkompetenz. Art. 19. Finanzkompetenz im Einsatz 1 Die Finanzkompetenz im Einsatz ist entweder ein explizit ausgewiesener Bestandteil des spezifischen Auftrags oder ergibt sich durch den spezifischen Auftrag, den die Leitung Gemeindeschutz im Ereignisfall durch die FOG und/oder die Gemeindevorstehung erhalten. E Nach Möglichkeit informiert die Leitung Gemeindeschutz den Gemeindevorsteher direkt über die erforderlichen finanziellen Mittel. Art. 20. Entschädigungen 7 Ausbildung - Entschädigungen von allen Mitgliedern des Gemeindeschutzes und der Einsatzteams für die Grund- und Weiterbildung gehen zu Lasten des Landes. - Die spezifischen Ansätze regelt die «Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste des Fürstentums Liechtenstein». 2 Übungen und Rapport - Übungen und Rapporte des Gemeindeschutzes entschädigt die Gemeinde. - Die spezifischen Ansätze regelt die «Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste des Fürstentums Liechtenstein». 8 Entschädigungen im Einsatz - Die Gemeinde entschädigt die Mitglieder der Einsatzteams, die an einem Einsatz beteiligt sind. - Die Höhe der Entschädigung regelt das «Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste des Fürstentums Liechtenstein». Art. 21. Versicherung und Haftung 1 Der Gemeindeschutz Balzers ist durch die Gemeinde Balzers versichert. Me Berichterstattung und Kommunikation Art. 22. Berichterstattung 1 Die Leitung Gemeindeschutz trifft sich regelmässig mit der Gemeindevorstehung und erstattet dabei Bericht über die Einsatzbereitschaft des Gemeindeschutzes. Sie legen gemeinsam mit der Gemeindevorstehung fest, wie die Berichterstattung zu erfolgen hat (Periodizität, Rapport, Bericht, Präsentation, etc.). 2 Die Leitung Gemeindeschutz erstattet auf Anfrage Bericht gegenüber den FOG wie auch gegenüber dem ABS. Art. 23. Kommunikation 1 Der Gemeindeschutz kommuniziert im Alltag über die Gemeindevorstehung. Im Ereignisfall läuft die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit nur in Absprache mit dem FOG wie auch der Gemeindevorstehung. VI. Schlussbestimmungen Art. 24. Inkrafttreten 7 Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung des Gemeinderates in Kraft. 2 Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 17.August 2022 genehmigt und tritt per 1. September 2022 in Kraft. MN YA Ü/ )). DW. Hansjörg Büchel Desir&e Bürzle Gemeindevorsteher Vizevorsteherin Balzers, August 2022 Anhang 1 - Anforderungsprofil Leitung Gemeindeschutz Generelle Aufgabenbeschreibung Die in einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossenen Gemeindeschutzleitungen der Gemeinden Liechtensteins erarbeiten in Zusammenarbeit mit dem ABS für jeden Leistungsauftrag ein landesweit gültiges Konzept, das die in der Gemeinde zu erbringende Minimalleistung definiert. Zudem haben Sie den Lead bei der Umsetzung der Konzepte in ihrer Herkunftsgemeinde. Im Ereignisfall koordinieren sie das Erfüllen des für die Ereignisbewältigung erforderlichen Leistungsauftrags. Anforderungsprofil Die Leitung Gemeindeschutz (2 pro Gemeinde) sollte folgendes Anforderungsprofil erfüllen: - Führungsfähigkeit unter hoher Belastung / Druck - Affinität zu den Themen Sicherheit, Bevölkerungsschutz, Katastrophenschutz - Fähigkeit zum konzeptionellen Arbeiten - Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen - Freude an der Arbeit im Team - Starke kommunikative Fähigkeiten, Moderationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen, Kritikresistenz - Bereitschaft für Pikettdienst / Rufbereitschaft und auch für unerwartet eintretende, länger andauernde Einsätze zu Tages- und Nachtzeiten - Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung - Von Vorteil sind zudem: - Gute Kenntnisse und Vernetzung innerhalb der Gemeindeverwaltung - Kenntnisse des Sicherheitsverbunds Liechtenstein und dessen Akteure - Aktive oder frühere Mitgliedschaft in einer Einsatzorganisation des Sicherheitsverbunds Liechtenstein (gemäss Anhang A4, Gemeindeschutz Liechtenstein, Konzept für Organisation, Aufbau und Betrieb, 14. August 2020) Anhang 2 - Anforderungsprofil Einsatzteam Notfalltreffpunkte Generelle Aufgabenbeschreibung Im Einsatz betreibt das Einsatzteam Notfalltreffpunkte unter Leitung der Leitung Gemeindeschutz der jeweiligen Gemeinde den oder die Notfalltreffpunkte in der Gemeinde. Dazu gehören Aufbau, Betrieb und Abbau. In der Vorsorge nimmt das Einsatzteam Notfalltreffpunkte regelmässig an Aus-, und Weiterbildungen sowie Übungen teil. Der effektive Aufwand ist Sache der Gemeinden. Als Orientierungsgrösse wird der Aufwand für das Einsatzteam Notfalltreffpunkte folgendermassen eingeschätzt: - Grundausbildung: 1x ganztags - Weiterbildung: 4x Abendtermin/Jahr - Übungen: 1x halbtags/Jahr - Einsatz: nach Bedarf Anforderungsprofil Die Mitglieder des Einsatzteams Notfalltreffpunkte sollten folgendes Anforderungsprofil erfüllen: - Arbeitsfähigkeit unter hoher Belastung / Druck - Freundlicher, respektvoller Umgang mit Menschen in Notsituationen - Durchsetzungsfähigkeit - Flexibilität - Aktives Mitdenken, um Lösungen für unerwartete Hindernisse zu finden - Selbstständiges Priorisieren und Ausführen der eigenen Aufträge - Klare Ausdrucksweise und strukturiertes Arbeiten - Freude an der Arbeit im Team - Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung (gemäss Anhang A5, Konzept Noffalltreffpunkte, Leistungsauftrag 1 des Gemeindeschutzes Liechtenstein, Stand: 24. März 2022) Anhang 3 - Organisation des Gemeindeschutzes Liechtenstein Gemeindeschutz Liechtenstein LAN Konzept und AD Umsetzungs- und / ZI Einsatz A 0 ‚/ Fachaustausch \E9 / Einsatzplan \ © / 0. ‘ we N Zwilschutz ABS WW Wa A (ya N 2 Pa IE FOG A pp << WW > Oberland und Dei ES N Pt Unterland | IM} =. A “ ° A . Private 0. \ .. Unternehmen 4 > x { a Dr AL e& | hm Y eo Vereine Freiwilhge o. DO A L} ]E U PN j Es) x Aa D n PR < A > I ja F öde SÄd Fa A Externe in +. Koordinationspersonen (3; Semeinde- “©, Gemeinde personen * weitere 8 Gemeinden |j!/' verwaltung NM (gemäss Gemeindeschutz Liechtenstein, Konzept für Organisation, Aufbau und Betrieb, 14. August 2020)

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