Art. 1
Die Anhänge X und XI des Abkommens werden gemäss dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Liechtenstein · 0.110.036.33 · treaty
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Die Anhänge X und XI des Abkommens werden gemäss dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Der Wortlaut der Richtlinie 2006/123/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss gemäss Art. 103 Abs. 1 des Abkommens in Kraft .
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 9. Juni 2009. (Es folgen die Unterschriften)