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Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung

Luzern · 897q · decree

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Contents: 3 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3

3 provisions

§ 1

1 Es wird ein Sonderkredit von 20 Millionen Franken für die Leistung von Kapitalzinsbeiträgen bewilligt, um a. den Bau von preisgünstigen Wohnungen zu fördern, b. die Erneuerung bestehender Wohnungen zu unterstützen, c. den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum zu fördern, d. den Erwerb und die Erschliessung von Land für den Wohnungsbau zu fördern.

§ 2

1 Die Aufwendungen sind dem Konto 21.30.01.365.02 zu belasten.

§ 3

1 Das Dekret ist zu veröffentlichen. Es unterliegt dem fakultativen Referendum3. 1 SRL Nr. 897 2 GR 1992 1334 3 Die Referendumsfrist lief am 24. Dezember 1992 unbenützt ab (K 1992 2902). * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. K 1992 2365 | G 1993 14 2 Nr. 897q Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass 20.10.1992 10.01.1993 Erstfassung K 1992 2365 | G 1993 14 Nr. 897q 3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G 20.10.1992 10.01.1993 Erlass Erstfassung K 1992 2365 | G 1993 14

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