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Einfacher Bebauungsplan Schneitstrasse 17/19

Oberägeri · 7.2.2-7 · communal act

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1 provision

t It 2 0, okt. 2020 G E M E I N D E RAT OBEFf\GERJ. Gemeindepräsidenr: Üfl//, /ilr, Gemeinde Oberägeri Einfacher Bebauungsplan Schneitstrasse 17 lL9 Bericht gemäss Art. 47 RPV Genehmigt GemeindeschreiberA \ND vonplon architektur ag 0328 - 06.08.2020 Einfache r Beba u unsspla n Sch neitstrasse t7 / L9 - Pla n u nssbe richt lnhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1-.1 Ausgangslage 1.2 Planungsablauf 1.3 Planungsziele 2 Rahmenbedingungen 2.1 Zonenplan 2.2 SondernutzungsPlan 3 Richtprojekt 3.1 Städtebau 3.2 Architektur 3.3 Umgebungsgestaltung 3.4 Erläuterung der Bestimmungen im Bebauungsplan 4 Einhaltung von $ 32 PBG 4.1 Einfacher BebauungsPlan 4.2 Abweichungen zur Regelbauweise 5 PrivatrechtlicheVerträge 5 Mitwirkung 7 Verfahren LL L2 L4 1,4 L7 2 vonplon architektur ag Einfacher Bebau unespla n Schneitstrasse L7 / t9 - Planunesbericht Anlass Grunrlbuehplsn I Übersieht mit Nl s rkie ru n g des 8a uge bietes Einfacher Bebau ungsplan Schneitstra sse L7 /L9 t. Ein leitu ng LJ Ausga ngslage Das Parzellenpaar 62 und 65 im Steilhang am Hinterberg talseitig der Schneitstrasse Oberägeri soll dem gegenwärtig geltenden Zonenmass entsprechend zu Wohnzwecken bebaut und genutzt werden. Das dort bestehende Einfamilienhaus stammt aus den Fünfzigerjahren und ist in höchstem Masse baufällig. An dessen Stelle sollen neu 7 Familienwohn ungen im Eigentumsstandard entstehen. q t-- li 'I E !- Der einfache Bebauungsplan Schneitstra sse t7 /!9 schafft die Basis zur Sicherung einer hochwertigen Siedlungsstru ktu rei nglied eru n g und verpflichtet zu besonders guter architektonischer Gestaltung von Bauten und Anlagen wie auch der Umgebungsflächen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke GS Nrn' 62 und 65 mit insgesamt 2'OO7 m2. Der Bebauung hinzugeführt wird die Ausnützung der zonengleichen Strassenparzelle GS Nr. 69 ohne Anspruch auf einen Ausnützungsbonus. t I 3 vonplon architektur ag Bericht gemäss 5 47 RPV Ergänzende Dokumente Raumplanung Entwurfsplanung Bebauungsschema Einfach er Bebauunssplan Schneitstrasse L7/L9 - Planunssbericht Der vorliegende Bericht gemäss Art.47 RPV liefert Hintergrundinformationen zum Planungsprozess und zu den konzeptionellen Überlegungen. Das Richtprojekt der Vonplon Architektur AG bildet integrierenden Bestandteil des einfachen Bebauungsplans und ist für die weitere Projektierung wegleitend. I.2 Planungsablauf Aus vorangehenden Planungsbemühungen wurde in einem ersten Schritt das Grundgerüst für die Gebäudedisposition, Körnung, Ausrichtung und Erschliessung in iterativem Verfah ren mit Gemeinde u nd Bau h errenvertretu ng geschaffen und bekräftigt. Basierend auf den vorhandenen Erkenntnissen und bereits geleisteter Vorarbeit entwickelte und verfeinerte die Vonplon Architektur AG schrittweise ein zusammenhängendes Konzept. Das entstandene Richtprojekt bildet die Grundlage für den vorliegenden einfachen Bebauungsplan' E uon, o Hffi ffi 67 E E ilEUBAU2VG.Adl. Berghaldenweg6097 4 vonplon architektur ag 63 66 Planungsziele Zonenplan Ausschnitt ous dem ZonenPlan Einfacher Bebauunssplan Schneitstrasse L7 / L9 - Planunssbericht 1.3 Planungsziele o Hochwertige und synergetische Nutzung des Areals o Hochwertige Siedlungsstruktureinbindung o Hochwertige Architektur- und Umgebungsgestaltung 2 Rahmenbedingungen 2.L Zonen pla n Das Planungsgebiet umfasst sämtliche Zonenanteile der Wohnzone W2b der Grundstücke GS Nrn. 62 und 65. Dem Pla n ungsgebiet h i nzugefü h rt wi rd zusätzlich d ie Ausn ützu ng der Strassenparzelle GS Nr. 69 der selben Zone. Es sind keine überlagernden Zonen vorhanden. Es sind keine überlagernden Bestimmungen vorhanden' Es sind die Werte der Lärmem pfi nd lich keitsstufe ES I I einzu ha lten. w2b lr iiI I i iiilt lilllri li'' ir ;! i:i li .i ri il li It: lr i I I rl ilt'-lrTfrl i I JERAGLTTT U.8o h! ^ - - ^ - -, 5 vonplon architektur ag Bauordnung Baulinie Gewässersch utzka rte Erdwärmen utzun gskarte lnventare Einfacher Bebauungsplan Einfacher Bebauunssplan Schneitstrasse 17 I 19 - Pla nunssbericht Die Bauordnung spricht der Zone W2b eine Ausnützung AZ von 0.4 für das gesamte relevante Planungsgebiet von insgesamt 2'OO7m2 sowie der durch Nutzungsübertragung zuzufü h renden Strassenparzelle mit 206m2 G ru ndstücksfläche zu. Die Gebäudelänge für Hauptbauten ist auf 30.0m begrenzt. Es sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig. lnnerhalb des Geltungsbereichs liegt talseitig der Schneitstrasse eine rechtskräftige Spezialbaulinie für Bauten mit einer maximalen Höhe von -0.50m ab Strassenterrain vor' Der Perimeter liegt teilweise im Gewässerschutzbereich Au (n utzba res G ru ndwasser und Tiefen gru ndwasser), welcher dem Schutz nutzbarer unterirdischer Gewässer dient. Es dürfen keine Anlagen erstellt werden, die eine besondere Gefahr für ein Gewässer darstellen. Der Geltungsbereich liegt vollständig im Gebiet, in welchem Erdwärmesondenbohrungen mit Standardauflagen zulässig sind. lm Planungsgebiet sind keine inventarisierten Objekte verzeichnet. 2.2 Sondernutzungsplan lm Rahmen des Einfachen Bebauungsplans darf dem gesamten Planungsgebiet ein Ausnützungsbonus von 20%o sowie 1 zusätzliches Vollgeschoss zugesprochen werden (Art 32bis 455. 3 PBC). Des Weiteren dürfen bebauungsinterne Grenz- und Gebäudeabstände verringert und Gebäudelängen um höchstens 50% der zulässigen Gebäudelänge Vorschriften nach Regelbauweise gemäss $ 52 BO max.2 max. 10.0 m max. 30.0 m min. 5.0 m min. 9.0 m o.4 Geschosszahl Firsthöhe Gebäudelänge Grenzabstand klein Grenzabstand gross Ausnützungsziffer (AZ) 6 vonplon architektur ag Siedlungsbild Körnung Einfacher Beba uunsspla n Schneitstrasse L7 / Lg - Planunssbericht gegen über der Regelbauweise ü bersch ritten werden. Diesen Abweichungen vorausgesetzt sind die Erbringung von wesentlichen Vorzügen gemäss 5 32 Abs.2 PBG. r Besonders gute architektonische Gestaltung von Bauten und Anlagen sowie der Freiräume o Besonders gute städtebauliche Einordnung in das Siedlungs- und Landschaftsbild 3 Richtprojekt 3.1 Städtebau Durch das Zusammenfassen des umbauten Raums zu einem kompakten Einzelvolumen wird die heute im direkten Kontext stehende Kleinkörnigkeit der in den 50er- bis 70er- Jahren entstandenen umliegenden Einheiten verlassen und im Einstand mit den in den letzten Jahren in der weiteren Umgebung neu entstandenen Bebauungen, eine gemäss allgemeinem Verdichtungsbestreben unabdingbare, zonengerechte Körnung gesucht. Diese Haltung komplementiert die Entwicklung des gegebenen Siedlungsmusters entlang der Schneitstrasse, welches überwiegend von den über die Zeit entstandenen lrregularitäten, Pausen und einem heterogenen Architekturensemble lebt. T:;i:{,;.r:-; . rg tl t.io-l-- 1*'' 'I ,' llHll- ].:Itra- t t-f 5-t't--r ttt ttTll .r - .i .,','-l :: ;!ri' 7 vonplon architektur ag Erschliessung Körnung Einfacher Beba uunssplan Schneitstrasse L7 / 19 - Planunesbericht Die Ersch liessu ng fü r den motorisierten I n divid ualverkeh r bleibt in etwa am heute bereits vorhandenen Einmündungspunkt von Schneitstrasse t7 am Tiefpunkt der Parzelle entlang der Schneitstrasse bestehen. Die vorteilhaftere talseitige Erschliessung über den privaten Berghaldenweg blieb, trotz eingehender Bemühungen zu einem Einvernehmen mit den Anstössern zu kommen, verwehrt. Der Einmündungspunkt an der heutigen Ausfahrt Schneitstrasse l-7 ist künftig zeitgleich als hindernisfreier Hauserschliessungsknoten für den Fussgänger- und Fahrradverkehr bestimmend. Er wird zwecks Optimierung der Sichtlinienverhältnisse gegenüber der bisherigen Lage leicht nach Westen hin verschoben. Nach dem Vorbild diverser kontextuell vorhandener Wohnbauten- und Bebauungen, wird mitunter zur angemessenen Typologieeinbindung mit einer Einzelbaute a ls Geschosswoh n u ngsbau verfa h ren. Das Zusam menfassen des umbauten Raumes zu einer einzelnen Baute erlaubt die gezielte Umsetzung eines gut nutzbaren zusammenhängenden Aussenraumes sowie Gemeinschafts- und Begegnungsflächen. Die ausgeprägte Hanglage ermöglicht zudem das Verdichtungsvolumen im Untergeschoss zu gestalten. Damit kann auf das ansonsten zulässige zusätzliche Vollgeschoss verzichtet und das Gebäudeprofil bergseitig klein gehalten werden. lnsgesamt kann sich die Baute so der Körnung der im Kontext bestehenden Strukturen bestens eingliedern. I GIIIII R i c ht p r oj e kt G e I ö n d e s c h n itt 8 vonplon architektur ag Nutzung Wohnhygiene ldentität Ri chtp roje kt To lfs sso d e ( S üd ) Einfache r Be ba u u nsspla n Sch neitstrasse L7 / L9 - Pla n u nssbericht Die zur Umsetzung entwickelte Baute dient vorwiegend dem Wohnen mit mehrheitlich Familienwohnungen. Die Anordnung und Stellung der Bauten richtet sich gleichermassen wohnhygienischen wie auch umgebungsspezifischen Begebenheiten. Die Hauptausrichtung fällt für den gegebenen Südhang typisch aufs Tal nach Süden mit Bezug auf Sonnengang und Aussicht. Der bergseitige Gebäuderücken wird hochgradig geschlossen ausgebildet und mit entsprechenden Funktionen bestellt. Hier ist vorwiegend der Schutz vor Lärmimmissionen von der Schneitstrasse wie auch ein adäquater Einsichtschutz vom öffentlichen Raum und den bergseitig höher gelegenen Liegenschaften her geboten. 3.2 Architektur Der Neubau wird als unauffälliges Volumen im Hang eingebettet. Das Öffnungsbild reagiert in Ableitung der Grundrisstypologie auf die kontextuellen Gegebenheiten. ln Kongruenz mit den hohen Anforderungen an Lärm- und Einsichtschutz wird die bergseitige Strassen- und Ei nga ngsfassade entlang der Sch neitstrasse als Maskenfassade ausgebildet. Die Maske löst sich über die Gebäudeschulter zu Lochöffnungen in versetzter Anordnung bis zur vollständigen fassadenweiten Auflösung auf der Talrespektive See- und Sichtfassade auf. Das Gesamtvolumen wird mitunter durch gestalterische Massnahmen wie Rücksprünge, Absätze und Pausen in Auskragungen auf einem für das Siedlungsgebiet spürbaren Massstab gehalten. 9 vonplon architektur ag Ri chtproj e kt Bergfassa de { N rd ) Typologie Einfacher Bebauunssplan Schneitstrasse 17 /L9 - Planunesbericht Das Attikavolumen wächst bergseits mittels Sichtschild in choreographierter Fassaden kongruenz aus dem H a u ptvolumen heraus, bleibt jedoch durch geklärte Rücksprünge als Attikageschoss eindrücklich lesbar. Durch diese künstliche Erhöhung des Erscheinungsbildes wird der Baute entlang dem ansteigenden Verlauf der Schneitstrasse eine adäquate Präsenz im Ansichtsprofil verliehen sowie der Attikawohnung der notwendige Schutz zum Strassenraum gewährt. Dadurch entsteht trotz Einfachheit des Grundkörpers eine spannungs- und wirkungsvolle Architektur. Das Gebäude besteht aus 2 Vollgeschossen und einem Dachrespektive Attikageschoss sowie einem für die Wohnnutzung einliegenden Untergeschoss. lnsgesamt umfasst die Baute 6 Geschosswohnungen und 1 Attikawohnung. Entstehen sollen vorwiegend Familienwohnungen. Kern des Gebäudes bildet ein 2-spänniges Treppenhaus mit a ufzu gsu msch liessend em Treppen lauf fü r d ie Vertikalerschliessung aller Geschosse. Die Vollgeschosswohnungen gliedern sich symmetrisch an den Kern an. lhre Hauptwohnräume sind gegen See, Sicht und Sonne ausgerichtet. Die Anordnung der Zimmer fällt auf die Gebäudeschulter' Die Untergeschosswohnungen sind auf Grund der Einbettung im Hang reduziert und werden rein zum Tal hin orientiert. Auf Grund der exponierten Lage zum Strassenraum der Schneitstrasse wird auch die Attikawohnung rein auf See, Sicht und Sonne eingestellt. L0 vonplon architektur ag Farbe und Material ldentität urngebungskonzept / Freir*umgestaltung Freiräume Einfacher Bebauunssplan Schneitstrasse t7 /L9 - Planunesbericht Das klare Fassaden- und Ausrichtungsbild verhandelt die Wertung und Zuordnung der Hauszwischenräume im Kontext in un missverständlicher Weise. Zur ldentitätseingliederung an die umliegenden Häuser wird der Neubau über Materialisierung und Farbgebung in Verwandtschaft gebracht. Sinngemäss wird mit gebrochenen Farben niedrigen Buntanteils verfahren. Der Baukörper soll frisch und hell in erdig gebrochenem Weiss in ausgeprägtem Kontrast zur Fenestrierung mit dunkeln Fensterrahmen und -bänken in Erscheinung treten. 3.3 Umgebungsgestaltung Mit der Umgebungsgestaltung wurde das Landschaftsa rch itektu rbü ro lten La ndsch aft sa rchitekten G m bH betra ut' Grünfilter rund um den Neubau verleihen einen weichen Übergang vom Aussenraum zum Wohnhaus. E. i!B- i .. I li I j! -j ri-' ) lm Freiraum zwischen Grundstückzufahrt und Hauptgebäude wird ein hochwertiger Aussenraum für die Allgemeinbenutzung im Sinne eines Begegnungsraums aufgespannt. Dieser wird in Form einer Zwischenebene zwischen Schneitstrasse und Berghaldenweg als möblierte Spiel- und Aufenthaltsfläche vorgesehen. Bergseits wird vorwiegend mit niedrigeren Gewächsen der Filter auf Fussgängerebene zum Strassenniveau der Schneitstrasse verhandelt, während talseitig die Begrünung gemischt mit teils höheren Pflanzsträuchern und Bäumen Bepflanzung LL vonplon architektur ag Einfacher Bebauunssplan Schneitstrasse L7 /t9 - Planunssbericht mitunter den Gartenwohnungen des Neubaus die talseitig gelegenen Dachformationen in angemessenem Rahmen versch leiern soll. Die talseitige G ru ndstückflan ke entlang dem Berghaldenweg wird dem Böschungsbild der Nachbarparzellen entsprechend eingebunden. Die Böschung ist flächend eckend m it ortstypischen wa rtungsarm en Bodendeckern und Sträuchern sowie vereinzelten Schnittbäumen geplant. Böschungsprofil zum Berghaldenweg Tiffer 1- Zweck 755.76 3.4 Erläuterung der Bestimmungen im Bebauungsplan Mit der Ziffer l werden die Absichten und Zielsetzungen des einfachen Bebauu ngsplans Schneitstrasse L7 / t9 dargelegt. Der einfache Bebauungsplan Schneitstra sse 17 /19 basiert auf dem Richtprojekt vom 06.08.2020. Das Richtprojekt dient als Nachweis der geforderten Qualitäten zur Ausgestaltung und lntegration der Bauten und Anlagen in die bauliche Umgebung. Ziffer 2 - Bestandteile t2 vonplon architektur ag Ziffer 3 - Geltungsbereich Tiffer 4 - Ausnützung Tiffer 5 - Baubereich Ziffer 6 - Richtprojekt Ziffer Z - Übergeordnete Gesetzgebung Tiffer 8 - Abweichende Bestimmungen Ziff er 11 - Ersch liessu ng Einfacher Beba uunssplan Schneitstrasse L7 / t9 - Pla nunssbericht Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplan Schneitstra sse L7 f L9, welcher im Situationsplan dargestellt ist, beschränkt sich auf die Grundstück GS Nrn. 62 und 65 mit insgesa mt 2'OO7 m2 Gesamtgrundfläche. Dem Geltungsbereich hinzugeführt wird die Ausnützung der Strassenparzelle GS Nr. 69 mit 2OG m2 Grundfläche. Für die Wohnzone W2b gilt eine Ausnützungsziffer AZ von 0.4. Mit dem einfachen Bebauungsplan kann die Ausnützungsziffer gemäss 5 32 PBG um 20 % auf 0.48 erhöht werden. Der einfache Bebauungsplan Schneitstra sse t7 /19 ist auf den Vermessungsdaten der amtlichen Vermessung aufgebaut. Der Baubereich inkl. Balkone wurde auf Grund des Projektfortschritts satt auf das Richtprojekt abgestimmt. Es ist lediglich ein geringer Planungsspielraum vorgesehen. Die im Richtprojekt zusam mengefassten konzeptionellen Überlegungen zur architektonischen Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie die Freiraumgestaltung sind für die Beurteilung von künftigen Bauvorhaben wegleitend. Somit beurtei lt die Bewi lligungsbehörde die gestalterisch e Qual ität von Baueingaben innerhalb des Geltungsbereichs anhand der vorhandenen Pläne. Vom Richtprojekt darf abgewichen werden, insofern eine zumindest gleichwertige oder bessere Lösung erzielt wird. Der einfache Bebauungsplan Schneitstra sse t7 /t9 sowie daraus folgende Projektbemühungen sind grundsätzlich an geltendes Recht gebunden. Abweichungen sind nur im gemäss der übergeordneten Gesetzgebu ng vorgesehenen Rahmen zulässig. Bei den abweichenden Bestimmungen gemäss 5 32 PBG wird einzig der Ausnützungsbonus geltend gemacht. Alle übrigen Vorschriften werden gemäss Regelbauweise eingehalten. Die Befahrung der Tiefgaragenrampe ist mittels Rotlichtsignal zu steuern. Das Signal ist so zu positionieren, dass ankommende Fahrzeuge sich rechtzeitig am Signal orientieren und allfällig in den für die Rampenbefahrung vorgesehenen Wa rtebereich einfah ren kön nen, oh n e unnötig den Verkehr zu behindern. 1-3 vonplon architektur ag Ziffer L2 - Parkierung Tiffer 14 - Umgebung Grundfläche S 32 PBG Einfacher Beba uungsplan schneitstrasse L7 / t9 - Planunssbericht Nahe der Einmündung in die Schneitstrasse sind Besucherparkplätze angeord net. Der Abstel lbedarf für private Personenkraftfahrzeuge der Bewohner der Liegenschaft ist unterirdisch vorgesehen. lm lnteresse der Eigentümerschaft wird die Bedarfsabdeckung über zwei Ebenen vollzogen. Dies sind auf der primären Ebene die Tiefgarage für die Bewohnerplätze und auf sekundärer Ebene eine dedizierte Einstellhalle für Sammlerfahrzeuge. Die ausgeprägte Hanglange ermöglicht die Nutzung unter den Besucherparkplätzen als gedeckter Gemeinschaftsraum. Dieser ist Teil der Spiel- und Freiraumfläche auf der Zwischenebene zwischen Sch neitstrasse u nd Berghaldenweg auf der Höhe des Erdgeschosses' Der hindernisfreie Zugang zu diesem Allgemeinbereich wird über einen unterirdischen Korridor im Gebäuderücken gewährleistet. 4 Einhaltung von 5 32 PBG 4.L Einfacher Bebauungsplan Das vom Einfachen Bebauungsplan Zugermatt bezeichnete Planungsgebiet erfasst eine zusammenhängende Grundfläche von 2'OO7 m2. Das Kriterium der geforderten Mindestfläche von 2'OOO m2 nach S 32 PBG ist erfüllt. 1 Bebauungsplöne bestimmen die Bauweise über eine fu nkti o n a I z u so m m e nh ti nge nd e La n dfl ö ch e i n ne rh o I b d e r Bauzone. Weisen sie wesentliche Vorzüge gegenüber der Einzelbauweise auf, so können darin Abweichungen von den kantonalen und gemeindlichen Bauvorschriften festgelegt werden. 2 Wesentliche Vorzüge im Sinne von Abs. 7 sind : a) Besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie der Freiröume b) Besonders gute stödtebquliche Einordnung in das Siedlungs- und Londschaftsbild L4 vonplon architektur ag Ausnützung Sonstige Grenzen Werkanschlüsse Erschliessung Parkierung Einfacher Beba u unsspla n Sch neitstrasse L7 / L9 - Pla n u nssbe richt 4.2 Abweichungen zur Regelbauweise Dem Einfachen Bebauungsplan Schneitstra sse t7 /t9 werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach 5 32 PBG folgende Abweichungen gegenüber der Regelbauweise zur Anwendung gebracht : Die zulässige Ausnützung nach Bauordnung für die Wohnzone W2b von 0.4 darf um den gemäss 5 32 PBG zulässigen Ausnützungsbonus von 20% auf AZ = 0'48 erhöht werden. Damit kann der gemäss Raumplanung angestrebten Verdichtung ohne Erarbeitung eines ordentlichen Bebauungsplans nachgekommen werden. lm Übrigen wird in sämtlichen Belangen den geltenden Vorschriften der Regelbauweise Folge geleistet. 5 Privatrechtliche Verträge Die Grenzverläufe innerhalb des Planungsgebiets werden entsprechend der Bauten und Anlage mutiert, so dass das Gebäude oder allfällige Bestandteile auf eigenen Parzellen zu liegen kommen. Die Anschlüsse der verschiedenen Werke werden vereinbart (Strom, Wasser, Abwasser, Medien, Daten, Telefonie etc.). Die Erschliessung und Erschliessungsberechtigung für den Fuss- wie auch den ober- und unterirdischen Fahrverkehr wird geregelt. Die Nutzungsberechtigung der ober- und unterirdischen Abstellplätze für Fahrzeuge wird bestimmt. Die Übertragung der Ausnützungsanteile der Strassenparzelle GS Nr. 69 wird vollzogen. Einfacher Bebauungsplan Zulässige Erhöhung der AZ um max. 20% auf 0.48 Regelbauweise o.4Ausnützungsziffer (AZ) Ausnützung 15 vonplon architektur ag öffentliche Auflage Vorprüfung Öffentliche Auflage Beschluss Beschwerde vonplon architektur ag Büelmattweg 4 6340 Baar /7G 'f o4t.760-6767 I nfo@vonplon-a rchitektur.ch Einfacher Beba uunsspla n sch neitstrasse t7 / L9 - Pla nunssbe richt 6 Mitwirkung Der Bebauungsplan Schneitstrasse L7/L9 wird während 30 Tagen öffentlich a ufgelegt. 7 Verfahren Die Unterlagen zum Einfachen Bebauungsplan werden durch die gemei ndliche Bewil ligu ngsinstanz vorgeprüft. Die Unterlagen werden 30 Tage öffentlich aufgelegt (S gga PBG). Der Einfache Bebauungsplan wird durch den Gemeinderat beschlossen. Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann während 20 Tagen Beschwerde erhoben werden (5 +f VnC1. 16 vonplon architektur ag

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