Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 811.720 Gegenrechtsvereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen und dem Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh. über die Steuerbefreiung von Zuwendungen für öffentliche, gemeinnützige, wohltätige, kirchliche oder wissenschaftliche Zwecke auf dem Gebiete der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern vom 10. Februar 1969 (Stand 10. Februar 1969) Ziff. 1 1 Der Regierungsrat des Kantons St.Gallen und der Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh. vereinbaren, dass Vermögenszuwendungen, die im einen Kanton zugunsten öffentlicher, gemeinnütziger, wohltätiger, kirchlicher oder wissenschaftlicher Zwecke im andern Kanton vorgenommen werden, am Domizil des Erblassers oder Schenkers von der Erbschafts-, Vermächtnis- oder Schenkungssteuer2 befreit sein sollen. Ziff. 2 1 Die Befreiung bezieht sich auf die kantonalen und kommunalen Erbschafts-, Vermächtnis- oder Schenkungssteuern. Ziff. 3 1 Die beiden Regierungen sind berechtigt, jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Ziff. 4 1 Diese Gegenrechtsvereinbarung tritt in Kraft, nachdem sie von den Regierungen der beiden Kantone beschlossen worden ist. 1 nGS 6, 139. In Vollzug ab 10. Februar 1969. 2 Für den Kanton St.Gallen siehe Art. 153 ff. StG, sGS 811.1. nGS 6, 139 811.720 2 Die frühere Vereinbarung vom 26. August/1. September 19243 wird damit aufgehoben. 3 Siehe bGS, Registerband, 187. 811.720 * Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 6, 139 10.02.1969 10.02.1969 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle 10.02.1969 10.02.1969 Erlass Grunderlass 6, 139
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Gegenrechtsvereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen und dem Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh. über die Steuerbefreiung von Zuwendungen für öffentliche, gemeinnützige, wohltätige, kirchliche oder wissenschaftliche Zwecke auf dem Gebiete der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern
St. Gallen · 811.720 · intercantonal agreement
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