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Quartiergestaltungsplan «Zugermatt»

Baar · 7.2.5-16 · communal act

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1 provision

§ 1

BO). Innerhalb der Arealbebauungseinheiten A, B und C ist bei der Projektierung eines Bauvorhabens eine überzeugende Geamtlösung – umfassend die Themen Erschliessung, Bebauung und Freiraum – aufzuzeigen. Das Richtprojekt ist dabei wegleitend. In der Arealbebauungseinheit C bleibt das Restaurant Landhaus längerfristig bestehen. Bei der kurz- bis mittelfristigen Planung der Arealbebauungseinheit A ist somit ein rechnerischer Nutzungsnachweis für die Neunutzung der Einheit C zu erbringen. Haushälterischer Umgang mit dem Boden Im Hinblick auf einen haushälterischen Umgang mit dem Boden und zur Erreichung qualitativ hochwertiger Überbauungen ist in den Arealbebauungseinheiten A, B, und C eine Erhöhung der Ausnützung gemäss § 19 BO anzustreben. Nachhaltige Energiekonzepte Sämtliche Neubauten haben die Umweltvorgaben im Sinne des Labels Minergie-Standard® zu erfüllen. Baubereiche A1, A2 und C1 In den Baubereichen A1, A2 und C1 soll eine qualitativ hochwertige Wohnüberbauung entstehen. Die im Situationsplan bezeichneten Baubereiche dürfen innerhalb des Areals überschritten werden, falls dies zu einer besseren Lösung im Sinne der Qualitäten der Arealbebauung führt und die übrigen Festlegungen eingehalten sind. Es sind Bauten mit maximal vier Vollgeschossen und einem zusätzlichen Dachgeschoss zulässig. Die Ausrichtung der Bauten (Längsrichtung) ist im Situationsplan bezeichnet. Die Verteilung der Bauten hat in einem ausgewogenen Verhältnis zu erfolgen. Ziel ist die Schaffung möglichst grosszügiger Frei- und Zwischenräume. Entlang der Altgasse sind die Bauten in gestaffelter Anordnung, d.h. mit unterschiedlichen Abständen zur Altgasse, zu situieren. Baubereiche B1, B2 und B3 In dem Baubereichen B1 und B2 soll eine qualitativ hochwertige Wohnüberbauung mit Gewerbeanteil entstehen. Die im Situationsplan bezeichneten Baubereiche dürfen innerhalb des Areals überschritten werden, falls dies zu einer besseren Lösung im Sinne der Qualitäten der Arealbebauung führt und die übrigen Festlegungen eingehalten sind. Im Baubereich B1 sind Bauten mit maximal fünf Vollgeschossen und einem Dachgeschoss zulässig. Im Baubereich B2 sind 4 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zulässig. Die Ausrichtung der Bauten (Längsrichtung) ist im Situationsplan bezeichnet. Der gesamte Gewerbeanteil ist möglichst in einem separaten Bau zu konzentrieren und mit Bezug zum künftigen Arbeitsgebiet im Süden des Baubereichs B1 oder im Baubereich B2 anzuordnen. Für reine Gewerbebauten gilt die maximale Anzahl Vollgeschosse der Baubereiche. Es ist kein zusätzliches Dachgeschoss zulässig. Im Rahmen der Arealbebauung B1 ist zu prüfen, ob mit der reduzierten Interessenslinie SBB (Vorschlag Gemeinde) die relevanten Auflagen der SBB (Schreiben vom 10. November 2010) erfüllt werden können. Im Baubereich B3 sollen, zur Belebung des Quartiers, Ateliers und Ausstellungsräume entstehen. Es ist maximal 1 Vollgeschoss und 1 Dachgeschoss zulässig. Das Bauvorhaben kann unabhängig von den Arealbebauungseinheiten realisiert werden. Lärmschutz Im Baubereich B1 dürfen an den Westfassaden zur Bahn nur Fenster von Nebenräumen oder Zweitfenster von lärmempfindlichen Räumen angeordnet werden. Der Lärmnachweis ist im Rahmen der Arealbebauung zu erbringen. Im Baubereich B3 sind die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe II nach gültiger Lärmschutzverordnung einzuhalten. Der Lärmnachweis ist im Rahmen der Baubewilligung zu erbringen. Retention und Entwässerung Sauberes Meteorwasser ist auf geeignete Weise versickern zu lassen. Der Nachweis der Versickerungsanlagen ist im Rahmen der Arealbebauung zu erbringen. Das Schmutzabwasser ist den Kanalisationsleitungen in der Altgasse (für das Teilgebiet I) sowie der Zugerstrasse (für das Teilgebiet II) zuzuführen. Ver- und Entsorgung Im Rahmen der Arealbebauungen sind an zentraler Lage ansprechend gestaltete Sammelstellen für die Kehrichtentsorgung vorzusehen. Die Anzahl Sammelstellen, deren Lage sowie das Entsorgungssystem sind in Absprache mit der Gemeinde zu definieren. Im Rahmen der Planungen im Teilgebiet I ist ein geeigneter Standort für eine Trafostation vorzusehen. Diese ist vorzugsweise unterirdisch anzuordnen. Das bestehende Pumpenhaus mit Trafostation (Assek.-Nr. 2698a) wird von den Bauvorhaben Tangente Zug – Baar und dem Ausbau der Gleisanlagen Baar-Zug tangiert. Bei der Projektierung dieser Verkehrsanlagen ist der Standort des Pumpenhauses zu prüfen und allenfalls neu festzulegen. Festlegungen Grundeigentum Landbedarf für Verkehrsanlagen Der Landbedarf für die Verkehrsanlagen richtet sich nach den Angaben im Situationsplan und den technischen Anforderungen. Sofern Massangaben im Situationsplan eingetragen sind, gelten diese wegleitend. Landumlegungen Zwecks Schaffung besserer Voraussetzungen für die Erschliessung und Bebauung der Grundstücke wird der Landabtausch mittels Vertrag unter den Grundeigentümern geregelt. Wohn- und Gewerbeanteile Die Entflechtung der geforderten Wohn- und Gewerbeanteile in der Zone WA4 ist unter den Grundeigentümern vor einer ersten Baubewilligung in der Arealbebauungseinheit B mittels Vertrag zu regeln. Festlegungen Freiraum Gestaltung Aussenräume Im Rahmen der Planung der jeweiligen Arealbebauungseinheiten (A, B, C) sind überzeugende Lösungen für die Gestaltung der Aussenräume (Strassen, Plätze, Wege, Gebäudeumschwung etc.) aufzuzeigen. Der Quartierfreiraum im Teilgebiet I ist mit der ersten Planung einer Arealbebauungseinheit (A oder B) zu entwickeln und auf die nachfolgende Einheit abzustimmen. Die Aussenraumgestaltung hat unter Einbezug qualifizierter Fachpersonen zu erfolgen. Gestaltung Verkehrsanlagen Die neuerstellten Verkehrsanlagen (Strassen, Plätze, Wege) sind siedlungsorientiert und ansprechend zu gestalten. Wendeplätze sind als Plätze mit Aufenthaltsqualität auszuführen. Quartierfreiraum Teilgebiet I Im Bereich des im Situationsplan bezeichneten Quartierfreiraums Wohnen ist eine öffentlich zugängliche Fläche von mindestens 1‘500m² auszubilden. Anzustreben ist ein nutzungsneutraler Freiraum für alle Altersschichten, welcher der Quartierbevölkerung als Treffpunkt dient. Der Quartierfreiraum ist möglichst behindertengerecht zu gestaltet und soll als Spiel- und Aufenthaltsbereich sowie für temporäre Anlässe (z.B. Quartierfeste) genutzt werden können. Er ist mit Gemeinschaftsanlagen auszustatten und ausreichend zu beleuchten. Für die Gestaltung des Freiraums ist eine qualifizierte Fachperson aus dem Bereich Landschaftsarchitektur beizuziehen. Umsetzung Quartierfreiraum Teilgebiet I Die Grundeigentümer der Parzellen GS-Nr. 517 stellen das benötigte Land für den Quartierfreiraum zur Verfügung, es bleibt jedoch baulich ausnutzbar. Die bauliche Umsetzung des Quartierfreiraums hat mit Fertigstellung der ersten Arealbebauungseinheit im Teilgebiet I zu erfolgen. Quartierfreiraum Teilgebiet II Im Bereich des im Situationsplan bezeichneten Quartierfreiraums Arbeiten ist eine öffentlich zugängliche Fläche von mindestens 2‘000m² Fläche auszubilden. Die genaue Lage und die konkrete Umsetzung dieses Freiraums sind bei Konkretisierung der Planung im Teilbereich II zu klären. Anzustreben ist ein nutzungsneutraler Freiraum, welcher den Beschäftigten und der Quartierbevölkerung als Treffpunkt dient. Für die Gestaltung des Freiraums ist eine qualifizierte Fachperson aus dem Bereich Landschaftsarchitektur beizuziehen. Ökologie Sowohl für Bewohnerinnen und Bewohner als auch für Beschäftigte sind qualitative hochwertige Aussenräume zu schaffen. Die Aussenräume sind mittels standorttypischen Gehölzen ausreichend zu begrünen. Beläge Die Beläge sind unterschiedlich, entsprechend ihrer Funktion, zu gestalten. Neben nutzungsbedingten versiegelten Bereichen sind vor allem organische und sickerfähige Materialien einzusetzen. 2196_16_130227_Plakat.indd Bushaltestelle Neufeld Friedhof Feldweg 367a 1063a 1112d 86c 2559a 52a 2570a 54b 2516a 1068a 1225a 1308a 1645b 364a 2431a 2365a 1182a 1181a 2091b 365a 351d 351a 68b 1712a 716a 1905a 1440a 705a 68c 68a 67a 371a 365b 57d 57b 57c 57e 57a 1642a 375a 378b 2200a 1320a 659a 2091a1032a 1977a 1154a 1025a 2088a 1487a 591a 2356a 2340a 477a 477d 477i 477l 477c 477h 1010a 1202a 1204a 80c 80a 1703a 1715a 1724a 1732a 65a 1203a 1179a 1178a 1694a 1375a 1730a 1837a 1048a 1952a 1112a 2056a 2030a 1180a 1835a 1901a 1902a 1894a 1895a 61a 61b 1506a 1645c 1645a 1643a 1968a 1955a 1918b 1814b 2115a 1953b 1953a 1861a 1811a 1812a 1813a 1818a 1817a 1816a 1815a 1814a 1840a 73b 69a 69b 1895b 1902b 2031b 2031a 1266a86b 2054a 1620a 1704a 2698a 1180b 716c 1918a 62a 996a2339a 2953a 1955a 2974a 1977b 1266b 57f 477k Haltestelle Neufeld 8a 8b 4e 4d 4c 4a 4b 11a 21c 30d 46a 72 74 42a 80c 80a 80e 80d 23 21 19a 17a 22a 46c 7a 11 9 22b Rosentalweg Sternenweg Zugermatte Oberneuhofstrasse e Sternmattstrasse Feld Quartier Altgass Unterdorf 510 509 72 73 13821116 (30023) (30124) (30029) (30027) (29108) (24145) (23137) (25005) (87704) (30031) (30033) (60005) BRB vom 31.10.1969 BRB vom 31.10.1969 E1 E2 A2 B1 E3 C1 B2 A B Teilgebiet II WA 4W3 Restaurant Gysi-Betimag AG Quartierfreiraum Wohnen Quartierfreiraum Arbeiten A1 4 Vollgeschosse 5 Vollgeschosse C Teilgebiet I 7.00 (geplant) 1 DachgeschossOption Wendeplatz B31 Vollgeschoss PDF A1q Rand / 1 Kanton Zug Gemeinde Baar Quartiergestaltungsplan Zuge 1:1'000 Geltungsbereich Zufahrt Arbeitszone Festlegungen Zufahrtsstrasse ohne Verbindung in A Not-/Servicezufahrten öffentliche Fusswege bestehend öffentliche Fusswege geplant Erschliessungsspielräume E1, E2 und Zonengrenzen rechtskräftig Informationsinhalte Baubereiche A1, A2, B1, B2, B3, C1 Quartierfreiraum 1'594m2 mit Anordnu Quartierfreiraum 2'000m2 (Lage schem Ausrichtung Bauten (Längsrichtung) Perimeter Bebauungsplan Gysi-Betim BGK Zuger-, Baarerstrasse Strassenlinien rechtskräftig Interessenslinie SBB (Vorschlag Geme N 50 25m10 Anknüpfungspunkt öffentliches Fussw Abgrenzung Teilgebiete I und II quartierinterne Fusswege geplant Anknüpfungspunkt quartierinternes Fu Arealbebauungseinheiten A, B, C Zufahrten Wohn-/Mischzone (unterird Zonengrenzen geplant Landbeanspruchung Strassenprojekt Zuger- / Baarerstrasse Bushaltestellen geplant (Lage schemaBUS öffentliche Fusswege geplant, ausserh Erschliessungsbügel gemäss Richtpro Bushaltestellen bestehendBUS Bauten bestehend, innerhalb Geltungs öffentliche Fusswege bestehend (verle Jauch Zumsteg Pfyl AG Raumplanung I Städtebau Binzstrasse 39 CH-8045 Zürich Bushaltestelle Neufeld Friedhof Feldweg 367a 1063a 1112d 86c 2559a 52a 2570a 54b 2516a 1068a 1225a 1308a 1645b 364a 2431a 2365a 1182a 1181a 2091b 365a 351d 351a 68b 1712a 716a 1905a 1440a 705a 68c 68a 67a 371a 365b 57d 57b 57c 57e 57a 1642a 375a 378b 2200a 1320a 659a 2091a1032a 1977a 1154a 1025a 2088a 1487a 591a 2356a 2340a 477a 477d 477i 477l 477c 477h 1010a 1202a 1204a 80c 80a 1703a 1715a 1724a 1732a 65a 1203a 1179a 1178a 1694a 1375a 1730a 1837a 1048a 1952a 1112a 2056a 2030a 1180a 1835a 1901a 1902a 1894a 1895a 61a 61b 1506a 1645c 1645a 1643a 1968a 1955a 1918b 1814b 2115a 1953b 1953a 1861a 1811a 1812a 1813a 1818a 1817a 1816a 1815a 1814a 1840a 73b 69a 69b 1895b 1902b 2031b 2031a 1266a86b 2054a 1620a 1704a 2698a 1180b 716c 1918a 62a 996a2339a 2953a 1955a 2974a 1977b 1266b 57f 477k Haltestelle Neufeld 8a 8b 4e 4d 4c 4a 4b 11a 21c 30d 46a 72 74 42a 80c 80a 80e 80d 23 21 19a 17a 22a 46c 7a 11 9 22b Rosentalweg Sternenweg Zugermatte Oberneuhofstrasse e Sternmattstrasse Feld Quartier Altgass Unterdorf 510 509 72 73 13821116 (30023) (30124) (30029) (30027) (29108) (24145) (23137) (25005) (87704) (30031) (30033) (60005) BRB vom 31.10.1969 BRB vom 31.10.1969 E1 E2 A2 B1 E3 C1 B2 A B Teilgebiet II WA 4W3 Restaurant Gysi-Betimag AG Quartierfreiraum Wohnen Quartierfreiraum Arbeiten A1 4 Vollgeschosse 5 Vollgeschosse C Teilgebiet I 7.00 (geplant) 1 DachgeschossOption Wendeplatz B31 Vollgeschoss PDF A1q Rand / 1 Kanton Zug Gemeinde Baar Quartiergestaltungsplan Zug 1:1'000 Geltungsbereich Zufahrt Arbeitszone Festlegungen Zufahrtsstrasse ohne Verbindung in A Not-/Servicezufahrten öffentliche Fusswege bestehend öffentliche Fusswege geplant Erschliessungsspielräume E1, E2 und Zonengrenzen rechtskräftig Informationsinhalte Baubereiche A1, A2, B1, B2, B3, C1 Quartierfreiraum 1'594m2 mit Anordn Quartierfreiraum 2'000m2 (Lage sche Ausrichtung Bauten (Längsrichtung) Perimeter Bebauungsplan Gysi-Betim BGK Zuger-, Baarerstrasse Strassenlinien rechtskräftig Interessenslinie SBB (Vorschlag Gem N 50 25m10 Anknüpfungspunkt öffentliches Fussw Abgrenzung Teilgebiete I und II quartierinterne Fusswege geplant Anknüpfungspunkt quartierinternes F Arealbebauungseinheiten A, B, C Zufahrten Wohn-/Mischzone (unterird Zonengrenzen geplant Landbeanspruchung Strassenprojekt Zuger- / Baarerstrasse Bushaltestellen geplant (Lage schemaBUS öffentliche Fusswege geplant, ausser Erschliessungsbügel gemäss Richtpr Bushaltestellen bestehendBUS Bauten bestehend, innerhalb Geltung öffentliche Fusswege bestehend (verl Jauch Zumsteg Pfyl AG Raumplanung I Städtebau Binzstrasse 39 CH-8045 Züric Jauch Zumsteg Pfyl AG Raumplanung I StädtebauJZP • • -------- -------- -------- -------- --- - ••• ••• ooo ••• • Cl niJ [J ' \ ·- i t:)I-l11 1 1 ' 1 , 1 1 1 ' ' 1 1 1 i ;'11 i ~ ! 1 ' i , 1 'r i 1 1 : , 1 ' 1 ' 'L ; 1 1 jl '- i'' i ' ; i ! 1' i ! 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