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4 provisions
§ 1
1 Der Schulpsychologische Dienst berät Lehrkräfte, Schulbehörden und Erziehungsberechtigte und
empfiehlt Massnahmen zur Verbesserung der Schul- und Erziehungssituation. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
a) * Untersuchung und Beratung: Schulreifeuntersuchungen, Berichte zum Übertritt in sonderschulische Spezialangebote und Sonderschulen, für integrative Sonderschulung, ambulante Heilpädagogik und Privatschulfinanzierungen sowie für Internats- und Heimplatzierungen,
b) Begleitung im therapeutischen Prozess (Therapiesitzung),
c) Sprechstunden in Schulen,
d) Krisenintervention,
e) Konfliktmanagement,
f) Moderation,
g) Mediation,
h) Expertentätigkeit,
i) Vermittlung von Fachwissen, Referate, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.
§ 2
1 Die Klientinnen und Klienten oder externen Anfragerinnen und Anfrager von Leistungen des Schulpsychologischen Dienstes haben sich wie folgt an den Kosten zu beteiligen:
a) Für die Begleitung im therapeutischen Prozess (Therapiesitzung) CHF 25 pro Stunde,
b) für Expertisen nach Stundenaufwand,
c) für Vermittlung von Fachwissen, Referate, Fort- und Weiterbildungveranstaltungen nach
Stundenaufwand,
d) für forensische Gutachten und Berichte nach Stundenaufwand.
§ 3
1 Der Leitung des Schulpsychologischen Dienstes steht das Recht zu, in Härtefällen für Dienstleistungen gemäss § 2 lit. a Kostenerlass zu gewähren.
2 Entsprechende Gesuche sind zu begründen und müssen in der Regel vor Behandlungsbeginn einge -
reicht werden.
§ 4
1 Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird auf den 1. Januar 2005 wirksam.
1) SG 410.100.
2) SG 153.800.
Schulpsychologischer Dienst: Verordnung 415.700
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
02.11.2004 01.01.2005 Erlass Erstfassung KB 06.11.2004
21.12.2010 01.01.2011 § 1 Abs. 1, lit. a) geändert -
Schulpsychologischer Dienst: Verordnung 415.700
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 02.11.2004 01.01.2005 Erstfassung KB 06.11.2004
§ 1 Abs. 1, lit. a) 21.12.2010 01.01.2011 geändert -