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Verordnung des Regierungsrates betreffend den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. April 2009 (ViCLAS-Konkordat)

Thurgau · 311.41 · ordinance

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Contents: 6 provisions
  1. § 1 vom 30. November 2010 (Stand 1. Januar 2011)
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5
  6. § 6

6 provisions

§ 1 vom 30. November 2010 (Stand 1. Januar 2011)

Geltungsbereich 1 Diese Verordnung regelt den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat).

§ 2

Kantonspolizei 1 Unter Vorbehalt der § 3 bis § 5 obliegt der Vollzug des ViCLAS-Konkordates dem Polizeikommando.

§ 3

Gerichte 1 Über Anträge der Zentralstelle nach Art. 13 Abs. 1 lit. b ViCLAS-Konkordat entscheidet die kantonale Gerichtsbehörde, welche die Strafe oder Massnahme in letzter Instanz ausgesprochen hat. 2 Bei Täterinnen oder Tätern, die aus einem anderen Urteilskanton zugezogen sind, entscheidet das Bezirksgericht an ihrem Wohnort oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort über Anträge gemäss Abs. 1. 3 Im Falle eines Freispruchs oder einer Verfahrenseinstellung nach Art. 13 Abs. 1 lit. f ViCLAS-Konkordat gelten Abs. 1 und Abs. 2 sinngemäss.

§ 4

Staatsanwaltschaft 1 Die zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft informiert die Zentralstelle über Freisprüche und Verfahrenseinstellungen sofern die betroffene Person in ViCLAS erfasst ist. Vorbehalten bleiben Sachverhalte im Sinne von Art. 13 Abs. 1 lit. f ViC- LAS-Konkordat. * Änderungstabelle am Schluss des Erlasses 311.41 RRV ViCLAS-Konkordat

§ 5

Straf- und Massnahmenvollzug 1 Der Straf- und Massnahmenvollzug informiert die Zentralstelle über den Antritt einer Freiheitsstrafe oder einer stationären Massnahme und über die Entlassung aus einem entsprechenden Freiheitsentzug sofern die betroffene Person in ViCLAS erfasst ist.

§ 6

Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2011 in Kraft. RRV ViCLAS-Konkordat 311.41 Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 30.11.2010 01.01.2011 Erstfassung ABl. 13/2010

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