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Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Wehrdienstgerichten

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Contents: 5 provisions
  1. Eingangsformel
  2. I.
  3. II.
  4. III.
  5. IV.

Proposed changes to this act

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5 provisions

Eingangsformel

Auf Grund des § 76 in Verbindung mit § 189 des Bundesbeamtengesetzes ordne ich an:

Propose a change

I.

Die Amtstracht des Bundeswehrdisziplinaranwalts sowie der für in auftretenden Beamten, der richterlichen Mitglieder der Truppendienstkammern, der Wehrdisziplinaranwälte und der Urkundsbeamten bei den Truppendienstgerichten besteht aus einer Amtsrobe und einem Barett. Zur Amtsrobe tragen der Bundeswehrdisziplinaranwalt und die für ihn auftretenden Beamten sowie die richterlichen Mitglieder der Truppendienstkammern eine breite weiße Halsbinde mit herabhängenden Enden, die Wehrdisziplinaranwälte und die Urkundsbeamten eine einfache weiße Halsbinde.

Propose a change

II.

Die Farbe der Amtstracht ist für den Bundeswehrdisziplinaranwalt karmesinrot, für die richterlichen Mitglieder der Truppendienstkammern, die Wehrdisziplinaranwälte und die Urkundsbeamten bei den Truppendienstgerichten schwarz. Die für den Bundeswehrdisziplinaranwalt auftretenden Beamten tragen vor einem Wehrdienstsenat karmesinrote, vor einer Truppendienstkammer schwarze Amtstracht. Der Besatz an der Amtsrobe und am Barett besteht für die richterlichen Mitglieder der Truppendienstkammern aus Samt, für den Bundeswehrdisziplinaranwalt, die für ihn auftretenden Beamten und die Wehrdisziplinaranwälte aus Seide, für die Urkundsbeamten aus Wollstoff.

Propose a change

III.

Am Barett tragen a) der Bundeswehrdisziplinaranwalt zwei karmesinrote Schnüre in Seide, b) die richterlichen Mitglieder der Truppendienstkammern eine Schnur in Silber, c) die Wehrdisziplinaranwälte und die für den Bundeswehrdisziplinaranwalt auftretenden Beamten eine Spange in Gold, wenn sie vor dem Bundesdisziplinarhof, in Silber, wenn sie vor den Truppendienstkammern tätig werden.

Propose a change

IV.

Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.

Propose a change

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