Nutzungsreglement - Grossabünt Anhang 1 – Veranstaltungen Allgemeine Bestimmungen Die Grossabünt ist eine öffentliche Anlage, welche als Naherholungsgebiet allen Altersgruppen zum gemeinsamen Sport, Spiel und Spass offen steht. Veranstaltungen auf dem Grossabünt-Areal werden daher und aus Rücksicht auf die angrenzenden Anwohner nur mit grosser Zurückhaltung bewilligt. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bewilligungspflichtig. Anfragen und Anträge sind an die Gemeindekanzlei zu richten. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Gemeindevorsteher. Private Veranstaltungen Unter dem Grundsatz „Offen für alle“ werden keine privaten Veranstaltungen, egal welcher Art, bewilligt. Davon ausgenommen ist die Bewirtung durch das Bistro im vorgesehen Bereich (Tischreservation). Öffentliche Veranstaltungen Die Anlage bleibt grundsätzlich der Gemeinde Gamprin sowie deren Kommissionen und Ortsvereinen für Veranstaltungen vorbehalten. Weitere Veranstaltungen können unter der Voraussetzung, dass diese für die Öffentlichkeit zugänglich sind, keinerlei gewerblichen Zweck verfolgen (z.B. Eintrittsgebühr, Verkauf von Produkten, etc.) und thematisch ins Konzept der Grossabünt passen, bewilligt werden. Gebühren Gemäss Stundenaufwand des Betriebswarts (vgl. Gebührenordnung, erste Stunde frei). Ausnahmen von der Gebührenpflicht bleiben vorbehalten. Ausnahmen Der Gemeinde Gamprin sind nach Abwägung öffentlicher Interessen sowie unter Berücksichtigung der besonderen Umstände Ausnahmen von den Nutzungskriterien gestattet. Die Gemeinde Gamprin behält sich vor, Veranstaltungsanfragen ohne Begründung ablehnen zu können, wenn eine solche als unpassend erachtet wird. Parkierung und Materialtransport Veranstalter sind für ein geordnetes Parkieren verantwortlich. Durch die Gemeindepolizei oder einen Verkehrsdienst anfallende Kosten gehen zulasten des Veranstalters. Auf begründeten Antrag hin können Bewilligungen für das Befahren der mit Fahrverbot belegten Nebenstrasse Hellbock erteilt und das Parkieren von einzelnen Fahrzeugen beim Unterhaltsgebäude gestattet werden.
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Nutzungsreglement Freizeitanlage Grossabünt - Anhang 1 Veranstaltungen
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