Artikel 1
Gegenstand und Zweck 1 Dieses Reglement vollzieht die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR, SR 220) über die Miete und die Pacht und die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG, SR 221.213.11).
Uri · 9.4222 · regulation
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Gegenstand und Zweck 1 Dieses Reglement vollzieht die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR, SR 220) über die Miete und die Pacht und die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG, SR 221.213.11).
Hinterlegung des Mietzinses 1 Die Urner Kantonalbank ist die Hinterlegungsstelle gemäss Artikel 259g Absatz 1 OR.
Amtliche Formulare 1Die Vermieterin und der Vermieter und die Verpächterin und der Verpächter dürfen nur mit einem von der Schlichtungsbehörde genehmigten Formular: a) kündigen (Artikel 266I OR und Artikel 298 OR) b) den Mietzins erhöhen (Artikel 269d OR) c) den Mietvertrag einseitig zulasten der Mieterschaft ändern (Artikel 269d Absatz 3 OR) 2Die Formulare können bei der Schlichtungsbehörde bezogen oder im Internet heruntergeladen werden. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 9.4222 Kanton Uri
Retentionsrecht 1 Die Betreibungsämter der Gemeinden sind die zuständigen Amtsstellen für die Geltendmachung des Retentionsrechts gemäss Artikel 268b Absatz 1 OR und Artikel 299c OR.
Berichterstattung 1Die Schlichtungsbehörde berichtet dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) halbjährlich über ihre Tätigkeit. 2Die kantonalen Gerichte sind verpflichtet, je ein Doppel der Urteile über angefochtene Mietzinse und andere Forderungen der Vermieterschaft dem WBF zuzustellen. 3Die kantonalen Gerichte stellen der Schlichtungsbehörde die mietrechtlichen Urteile regelmässig in geeigneter Form zu.
Aufhebung bisherigen Rechts 1 Das Reglement vom 25. Juni 1990 zum Miet- und Pachtrecht im Obligationenrecht wird aufgehoben.
Inkrafttreten 1 Dieses Reglement tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Kanton Uri 9.4222 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle 26.08.2025 01.10.2025 Erlass Erstfassung AB 05.09.2025 9.4222 Kanton Uri Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle Erlass 26.08.2025 01.10.2025 Erstfassung AB 05.09.2025