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Approbationsordnung für Apotheker

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Contents: 61 provisions
  1. Eingangsformel
  2. § 1 Gliederung der Ausbildung
  3. § 2 Universitätsausbildung
  4. § 3 Famulatur
  5. § 4 Praktische Ausbildung
  6. § 5 Landesprüfungsamt
  7. § 6 Meldung zur Prüfung
  8. § 7 Versagung der Zulassung
  9. § 8 Art der Prüfung
  10. § 9 Bewertung der Prüfungsleistungen
  11. § 10 Schriftliche Prüfungen
  12. § 11 Mündliche Prüfungen
  13. § 12 Prüfungstermine
  14. § 13 Rücktritt und Versäumnis
  15. § 14 Störung oder Täuschung
  16. § 15 Bestehen und Wiederholung von Prüfungen
  17. § 16 Zeugnisse und Mitteilungen
  18. § 17 Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
  19. § 18 Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
  20. § 19 Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
  21. § 20 Antrag auf Erteilung einer Approbation
  22. § 20a Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung einer Approbation aufgrund einer in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation
  23. § 20b Erforderliche Unterlagen bei Anträgen nach § 10b Absatz 1 und 2 der Bundes-Apothekerordnung
  24. § 20c Erforderliche Unterlagen bei Anträgen nach § 10c Absatz 2 der Bundes-Apothekerordnung
  25. § 20d Erforderliche Unterlagen bei Anträgen nach § 10b Absatz 5 oder § 10c Absatz 3 der Bundes-Apothekerordnung
  26. § 20e Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 und 3 der Bundes-Apothekerordnung durch Antragsteller mit einer außerhalb Deutschlands abgeschlossenen Berufsqualifikation
  27. § 20f Entscheidung über den Antrag
  28. § 21 Approbationsurkunde
  29. § 22 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
  30. § 22a Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 der Bundes-Apothekerordnung
  31. § 22b Erlaubnis nach § 11 Absatz 1a der Bundes-Apothekerordnung
  32. § 22c Eignungsprüfung nach § 10b Absatz 8 der Bundes-Apothekerordnung
  33. § 22d Kenntnisprüfung nach § 10c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 4 der Bundes-Apothekerordnung
  34. § 22e Bescheid bei Feststellen wesentlicher Unterschiede nach § 10b Absatz 8 und § 10c Absatz 3 der Bundes-Apothekerordnung
  35. § 22f Erlaubnis nach § 11 Absatz 5 der Bundes-Apothekerordnung
  36. § 22g Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
  37. § 23 Allgemeine Vorgaben für die einzureichenden Unterlagen
  38. § 24 Anrechnung von Ausbildungszeiten und Prüfungen; Gestattung der Fortführung der Ausbildung
  39. § 25 Übergangsvorschriften
  40. Schlußformel
  41. Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)Stoffgebiete des Studiums der Pharmazie
  42. Anlage 2 (zu § 6 Abs. 3 Nr. 5 und Abs. 4 Nr. 3)Bescheinigung
  43. Anlage 3 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 4)Bescheinigung
  44. Anlage 4
  45. Anlage 5 (zu § 4 Absatz 3 Satz 3, § 6 Absatz 5 Nummer 2 und Absatz 6 Satz 3)Bescheinigung über die praktische Ausbildung
  46. Anlage 6 (zu § 4 Absatz 4 Satz 4 und § 6 Abs. 5 Nr. 3)Bescheinigung über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker
  47. Anlage 7 (zu § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 6 Abs. 3 Nr. 3)Bescheinigung über die Tätigkeit als Famulus
  48. Anlage 8 (zu § 4 Absatz 4 Satz 1)Stoffgebiete, die während der praktischen Ausbildung gelehrt werden
  49. Anlage 9 (zu § 11 Abs. 6 Satz 1)Niederschrift über die mündliche Prüfung im Zweiten/Dritten *) Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in dem Fach .......................
  50. Anlage 10 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 erster Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3)
  51. Anlage 11 (zu § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3)
  52. Anlage 12 (zu § 17 Abs. 2 Satz 3) Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen in den einzelnen Fächern des Ersten Prüfungsabschnitts
  53. Anlage 13 (zu § 17 Abs. 3) Prüfungsstoff des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
  54. Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) Prüfungsstoff des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
  55. Anlage 15 (zu § 19 Abs. 3)Prüfungsstoff des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
  56. Anlage 16 (zu § 21 Satz 1)Approbationsurkunde
  57. Anlage 17 (zu § 22a Absatz 7)Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 oder 1a der Bundes-Apothekerordnung
  58. Anlage 18 (zu § 22c Absatz 6)Niederschrift über die staatliche Eignungsprüfung nach § 22c der Approbationsordnung für Apotheker
  59. Anlage 19 (zu § 22d Absatz 7)Niederschrift über die staatliche Kenntnisprüfung nach § 22d der Approbationsordnung für Apotheker
  60. Anlage 20 (zu § 22f Absatz 3)Erlaubnis nach § 11 Absatz 5 der Bundes-Apothekerordnung
  61. Anlage 21 (zu § 22g Absatz 4)Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 11a der Bundes-Apothekerordnung

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61 provisions

Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)Stoffgebiete des Studiums der Pharmazie

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1716 - 1718 Eine Verschiebung von Unterrichtsstunden zwischen einzelnen Stoffgebieten im Umfang bis zu 42 Unterrichtsstunden je Gebiet ist möglich. Der Gesamtumfang an praktischen Übungen und Seminaren einschließlich von Vorlesungen mit Übungen oder mit Seminaren darf jeweils dadurch nicht berührt werden. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann zusätzlich zu den für die Stoffgebiete A bis I angegebenen Bescheinigungen insgesamt bis zu vier weitere Bescheinigungen verlangen. In den praktischen Übungen sind jeweils 20 Prozent praktikumbegleitende Seminare enthalten. Stoffgebiet A Allgemeine Chemie der Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Chemie für Pharmazeuten Stereochemie Chemische Nomenklatur Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden) Chemie einschließlich der Analytik der organischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe Toxikologie der Hilfsstoffe und Schadstoffe Gesamtumfang: 462 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 336 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 56 Unterrichtsstunden Seminaren Drei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet B Pharmazeutische Analytik Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Pharmazeutische/Medizinische Chemie Quantitative Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden) Einführung in die instrumentelle Analytik Instrumentelle Analytik Gesamtumfang: 392 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 308 Unterrichtsstunden praktischen Übungen Zwei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet C Wissenschaftliche Grundlagen, Mathematik und Arzneiformenlehre Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Physik für Pharmazeuten Grundlagen der Physikalischen Chemie Physikalische Übungen für Pharmazeuten Physikalisch-chemische Übungen für Pharmazeuten Mathematische und statistische Methoden für Pharmazeuten Grundlagen der Arzneiformenlehre Arzneiformenlehre Pharmazeutische und medizinische Terminologie Geschichte der Naturwissenschaften unter besonderer Berücksichtigung der Pharmazie Gesamtumfang: 280 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 140 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 14 Unterrichtsstunden Seminaren Drei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet D Grundlagen der Biologie und Humanbiologie Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Allgemeine Biologie für Pharmazeuten Systematische Einteilung und Physiologie der pathogenen und arzneistoffproduzierenden Organismen Pharmazeutische Biologie I (Untersuchungen arzneistoffproduzierender Organismen) Arzneipflanzen-Exkursionen, Bestimmungsübungen Mikrobiologie Pharmazeutische Biologie II (Pflanzliche Drogen) Zytologische und histologische Grundlagen der Biologie Grundlagen der Anatomie und Physiologie Grundlagen der Genetik Kursus der Physiologie Grundlagen der Biochemie Grundlagen der Ernährungslehre Gesamtumfang: 392 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 210 Unterrichtsstunden praktischen Übungen Vier Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet E Biochemie und Pathobiochemie Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Biochemie und Molekularbiologie Grundlagen der Klinischen Chemie und der Pathobiochemie Biochemische Untersuchungsmethoden einschließlich Klinischer Chemie Pathologie, einschließlich Pathophysiologie und Pathobiochemie Gesamtumfang: 196 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 98 Unterrichtsstunden praktischen Übungen Eine Bescheinigung über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet F Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Pharmazeutische Technologie einschließlich Medizinprodukten Qualitätssicherung bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln Biopharmazie einschließlich arzneiformenbezogener Pharmakokinetik Gesamtumfang: 364 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 196 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 42 Unterrichtsstunden Seminaren Zwei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet G Biogene Arzneistoffe Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Pharmazeutische Biologie; Arzneipflanzen, biogene Arzneistoffe, Biotechnologie Biogene Arzneimittel (Phytopharmaka, Antibiotika, gentechnisch hergestellte Arzneimittel) Pharmazeutische Biologie III (Biologische und phytochemische Untersuchungen) Immunologie, Impfstoffe und Sera Gesamtumfang: 238 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 84 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 42 Unterrichtsstunden Seminaren Eine Bescheinigung über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet H Medizinische Chemie und Arzneistoffanalytik Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Pharmazeutische/Medizinische Chemie Arzneimittelanalytik (Drug Monitoring, toxikologische und umweltrelevante Untersuchungen) Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher (Qualitätskontrolle und -sicherung bei Arzneistoffen) und der entsprechenden Normen für Medizinprodukte Gesamtumfang: 420 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 280 Unterrichtsstunden praktischen Übungen Zwei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet I Pharmakologie und Klinische Pharmazie Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: Pharmakologie und Toxikologie Klinische Pharmazie Krankheitslehre Pharmakotherapie Pharmakogenomik Pharmakologisch-toxikologischer Demonstrationskurs Pharmakoepidemiologie und Pharmakoökonomie Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker Gesamtumfang: 406 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 112 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 98 Unterrichtsstunden Seminaren Drei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme Stoffgebiet K Wahlpflichtfach Seminare und praktische Übungen in einem zu den pharmazeutischen Wissenschaften gehörenden Wahlpflichtfach Gesamtumfang: 112 Unterrichtsstunden Eine Bescheinigung über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme; Seminarveranstaltungen im Block K finden in Form von Hauptseminaren statt.

Propose a change

Anlage 2 (zu § 6 Abs. 3 Nr. 5 und Abs. 4 Nr. 3)Bescheinigung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1719) über die Teilnahme an der Veranstaltung ............................. des Stoffgebietes ............................................. Der/Die Studierende der Pharmazie ............................................. hat im ................................ vom ................................... bis ................................... an der oben genannten Veranstaltung regelmäßig und erfolgreich teilgenommen. Siegel .........., den ....................... ....................................... (Unterschrift des verantwortlichen Professors/Dozenten)

Propose a change

Anlage 3 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 4)Bescheinigung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1719) über die Teilnahme an der Veranstaltung ............................. des Wahlpflichtfaches ......................................... Der/Die Studierende der Pharmazie ............................................. hat im ................................ vom ................................... bis ................................... an der oben genannten Veranstaltung regelmäßig und erfolgreich teilgenommen. Siegel .........., den ....................... ....................................... (Unterschrift des verantwortlichen Professors/Dozenten)

Propose a change

Anlage 5 (zu § 4 Absatz 3 Satz 3, § 6 Absatz 5 Nummer 2 und Absatz 6 Satz 3)Bescheinigung über die praktische Ausbildung

(Fundstelle: BGBl. I 2026 Nr. 326, S. 29) Herrn/Frau ............................................................. ist in der Zeit vom ................................................................... bis ................................................................... nach § 4 der Approbationsordnung für Apotheker praktisch ausgebildet worden. Er/Sie hat in dieser Zeit ganztägig mitgearbeitet und die in § 4 Absatz 2 angeführten Tätigkeiten ausgeführt. Die Ausbildung ist vom ................................................................... bis ................................................................... unterbrochen/nicht unterbrochen worden. Zusätzlich liegen Fehlzeiten wegen Krankheit oder aus wichtigem Grund vor (durch den/die Studierende/n der Pharmazie gegenüber dem LPA nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen) von: ................................................................... bis: ................................................................... ............................................, den ................................................................... ........................................................................................................................ (Name der Ausbildungsstätte) Siegel oder Stempel | ........................................................................................................................... (Unterschrift des für die Ausbildung Verantwortlichen)

Propose a change

Anlage 6 (zu § 4 Absatz 4 Satz 4 und § 6 Abs. 5 Nr. 3)Bescheinigung über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1500; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Herr/Frau .............................................................. hat an den vom ....................... bis zum ......................... durchgeführten begleitenden Unterrichtsveranstaltungen in .............. teilgenommen. ................, den ............... Siegel/Stempel ..................................... (Unterschrift)

Propose a change

Anlage 7 (zu § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 6 Abs. 3 Nr. 3)Bescheinigung über die Tätigkeit als Famulus

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1501) Herr/Frau .............................................................. ist in der Zeit vom ..................... bis .......................... nach § 3 der Approbationsordnung für Apotheker in der unten bezeichneten Einrichtung unter meiner Aufsicht und Leitung als Famulus tätig gewesen. Er/Sie hat in dieser Zeit ganztägig mitgearbeitet. Die Ausbildung ist vom .................................................................... bis ......................... unterbrochen/nicht unterbrochen worden. *) ................................... ..............., den ............. (Bezeichnung der Ausbildungsstätte) ................................... (Unterschrift des verantwortlichen Apothekers) -------- *) Nichtzutreffendes streichen.

Propose a change

Anlage 8 (zu § 4 Absatz 4 Satz 1)Stoffgebiete, die während der praktischen Ausbildung gelehrt werden

(Fundstelle: BGBl. I 2026 Nr. 326, S. 30 – 31) I. Pharmazeutische Praxis einschließlich pharmazeutischer Versorgung und Sozialpharmazie Grundprinzipien der Rezeptur und Defektur einschließlich der Beurteilung von Herstellungsvorschriften und -verfahren; Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Fertigarzneimitteln; Planung, Überwachung und Disposition des Wareneinkaufs; technische Verfahren sowie Probleme der Lagerhaltung; Beeinflussung der Haltbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden, durch Transport und Lagerung; Beschaffung, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte einschließlich Sicherheitsaspekten; Information und Beratung von Patienten, Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe über Arzneimittel und Medizinprodukte, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden, insbesondere über die sachgemäße Aufbewahrung, Anwendung, Inkompatibilitäten und Wechselwirkungen sowie die Gefahren des Dauergebrauchs und Missbrauchs von Arzneimitteln; Kommunikationstechniken für den Umgang mit Gesunden, Patienten und deren Angehörigen; Zusammenarbeit mit Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe, berufsübergreifende Praxis und Kommunikation; Relevante Informationstechnologien und digitale Technologien und ihre Anwendung; Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle; Angewandte Pharmakotherapie; Arzneimittelauswahl in der Selbstmedikation; besondere Therapierichtungen; Grenzen der Selbstmedikation; Interpretation ärztlicher, zahnärztlicher und tierärztlicher Verschreibungen sowie deren Terminologie; Pharmazeutische Betreuung; apothekenübliche Dienstleistungen; Blut und Blutprodukte; Krankenhaushygiene; Ökonomische Aspekte des Einsatzes von Arzneimitteln und Medizinprodukten; Vergleichende Beurteilung von Produkten für die Säuglings- und Kinderernährung; vergleichende Beurteilung von Ernährungsmaßnahmen einschließlich diätetischer Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel; vergleichende Beurteilung von Produkten zur enteralen und parenteralen Ernährung; Vergleichende Beurteilung von Produkten und Gegenständen zur Körperpflege, von apothekenüblichen Medizinprodukten sowie von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln; Besonderheiten der Tierarzneimittel; Aspekte der öffentlichen Gesundheit einschließlich Epidemiologie und Gesundheitsförderung; Unfallverhütung in der Apotheke und in pharmazeutischen Betrieben einschließlich des sachgerechten Umgangs mit Gefahrstoffen, Zytostatika, Radiopharmaka und radioaktiven Diagnostika; allgemeine Maßnahmen bei Unfällen und Vergiftungen (Erste Hilfe); Betriebswirtschaft für Apotheker unter Berücksichtigung des Handelsrechts, des Steuerrechts und des kaufmännischen Rechnungswesens; Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Apothekers. II. Rechtskunde Allgemeine Rechtskunde, Berufsrecht; Rechtsvorschriften für den Apothekenbetrieb, den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, diätetischen Lebensmitteln, Produkten zur Körperpflege, Gefahrstoffen und Pflanzenschutzmitteln; Heilmittelwerberecht; Besonderheiten des nationalen und internationalen Arzneimittelmarktes; Aufgaben und Organisation der Gesundheitsverwaltung bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie auf internationaler Ebene; Pharmazeutische Organisationen und Einrichtungen; Einführung in die Sozialgesetzgebung und das Sozialversicherungswesen.

Propose a change

Anlage 9 (zu § 11 Abs. 6 Satz 1)Niederschrift über die mündliche Prüfung im Zweiten/Dritten *) Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in dem Fach .......................

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1503; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Herr/Frau ............................, geboren am ..................... in ................, ist am ............ in ............ geprüft worden. Gegenstand der Prüfung ................................................. ........................................................................ Bemerkungen ++) ........................................................................ ........................................................................ Er/Sie hat die mündliche Prüfung mit der Note .................... bestanden/nicht bestanden. *) ................................. ................., den.............. ................................. .................................... (Unterschrift des Vorsitzenden der ................................. Prüfungskommission +++)) (Unterschrift(en) des/der Prüfer(s) *)) ................................. .................................... (Unterschrift des Beisitzers) (Unterschrift des Protokollführers) -------- *) Nichtzutreffendes streichen. ++) Hier ist auch zu vermerken, ob und gegebenenfalls um die wievielte Wiederholungsprüfung es sich handelt oder gegebenenfalls, aus welchen Gründen die Prüfung nicht bestanden worden ist. +++) Dies gilt für den Dritten Prüfungsabschnitt und für den Fall, daß der Vorsitzende an einer Prüfung des Zweiten Prüfungsabschnittes teilnimmt.

Propose a change

Anlage 10 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 erster Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behörde in ................................ Zeugnis über den Ersten/Zweiten/Dritten *) Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Herr/Frau..........................., geboren am ....................... in ..................., hat am ................. in ................ den Ersten/Zweiten/Dritten *) Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach der Approbationsordnung für Apotheker mit der Note ..................... (..............) bestanden. Zahlenwert ..................., den ............ Siegel der ausstellenden Behörde ..................................... (Unterschrift) -------- *) Nichtzutreffendes streichen.

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Anlage 11 (zu § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behörde in ................................. Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung Herr/Frau .........................., geboren am ....................... in ...................., hat die Pharmazeutische Prüfung mit der Gesamtnote ............... (..............) bestanden. Zahlenwert ..................., den ............ Siegel der ausstellenden Behörde ..................................... (Unterschrift)

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Anlage 12 (zu § 17 Abs. 2 Satz 3) Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen in den einzelnen Fächern des Ersten Prüfungsabschnitts

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1721 I. | Allgemeine, anorganische und organische Chemie | 100 Fragen II. | Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie | 100 Fragen III. | Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre | 80 Fragen IV. | Grundlagen der pharmazeutischen Analytik | 80 Fragen

Propose a change

Anlage 13 (zu § 17 Abs. 3) Prüfungsstoff des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1721 I. Allgemeine, anorganische und organische Chemie Grundbegriffe und -gesetze der Chemie; Atombau und Periodensystem der Elemente; chemische Bindung, zwischenmolekulare Bindungskräfte, Lösungen und heterogene Systeme; Thermodynamik chemischer Reaktionen sowie Reaktionskinetik; chemisches Gleichgewicht; Säure/Base- und Redox-Systeme; Stöchiometrie chemischer Reaktionen; Vorkommen, Gewinnung, Eigenschaften und Reaktivität von Elementen des Periodensystems und ihrer Verbindungen sowie deren Herstellung; allgemeine Chemie der Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe; Summenformeln und Geometrie wichtiger Verbindungen; Nomenklatur; Bindungsarten und ihre theoretischen Grundlagen; Reaktionsgleichungen und -mechanismen; Grundlagen der Stereochemie; Chemie funktioneller Gruppen und Stoffklassen sowie ihre Herstellung und Eigenschaften; Summen-, Struktur- und Stereoformeln; Eigenschaften und Reaktivität von Synthetika und Naturstoffen; chemische Grundlagen von synthetischen Polymeren und Biopolymeren; Nomenklatur. II. Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie Grundlagen der Zytologie und Histologie; Grundprinzipien und molekulare Grundlagen des Stoffwechsels und der Genetik; Merkmale, systematische Einteilung und Physiologie von Pflanzen und Mikroorganismen unter besonderer Berücksichtigung pharmazeutisch und medizinisch wichtiger Organismen; Vieren; Grundlagen der Anatomie und Morphologie von Pflanzen; ökologische Grundbegriffe; drogenkundliche und mikrobiologische Grundbegriffe und Techniken; wichtige Arznei- und Giftpflanzen; Stammpflanzen gebräuchlicher Drogen; Makroskopischer und mikroskopischer Aufbau des menschlichen Körpers, seine Organe und Gewebe; Funktion von Organen und Organsystemen unter Einschluss von Regulationsmechanismen und zellbiologischen Aspekten; Grundzüge des Immunsystems; Fortpflanzungsorgane und deren Funktion, Schwangerschaft; Zusammensetzung und Umfang normaler Ernährung. III. Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre Grundbegriffe und Maßsysteme der Physik; Grundgesetze der Mechanik fester Körper, Flüssigkeiten und Gase; Aggregatzustände und deren Änderungen; Phasensysteme; Grenzflächenerscheinungen; Grundlagen der Thermodynamik und -kinetik; Kinetik der Diffusion und Verteilung; Grundlagen der Elektrizitätslehre einschließlich Elektrochemie; Grundlagen der Optik, Schwingungs- und Wellenlehre; Aufbau und Eigenschaften der Atome und Moleküle; Grundlagen der Radioaktivität und Isotopenanwendung; physikalische Grundlagen von Messverfahren jeweils unter Berücksichtigung der Belange der Pharmazie; Allgemeine Anforderungen an die Herstellung von Arzneimitteln; Grundoperationen; Rezepturarzneimittel; homöopathische Zubereitungen. IV. Grundlagen der pharmazeutischen Analytik Die in der pharmazeutischen Analytik gebräuchlichen, grundlegenden Methoden; Grundlage, Arbeitsweisen und Anwendung klassischer qualitativer und quantitativer Verfahren zur Analyse von Arzneistoffen, Hilfsstoffen und Schadstoffen (Kationen, Anionen und Neutralstoffen) einschließlich der Arzneibuch-Methoden; Analytik funktioneller Gruppen organischer Verbindungen; Instrumentelle pharmazeutische Analysenverfahren einschließlich spurenanalytischer Verfahren: Grundlagen, Arbeitsweisen und Anwendungen elektrochemischer, thermoanalytischer, radiochemischer, chromatographischer, optischer und spektroskopischer Verfahren zur qualitativen (Identifizierung und Strukturaufklärung) und quantitativen Analyse; Validierung von Analysenverfahren; Qualitätssicherung.

Propose a change

Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) Prüfungsstoff des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1722 - 1723 I. Pharmazeutische/Medizinische Chemie Struktur, Stereochemie, gebräuchliche Darstellung oder Gewinnung, Entwicklung (insbesondere rationale Arzneistoffentwicklung), Eigenschaften, Stabilität und Analytik (Identität, Reinheit, Gehalt) von synthetischen, partial-synthetischen und natürlichen Wirkstoffen, Suchtstoffen, Arzneistoffen, Hilfsstoffen und Schadstoffen sowie Bioziden und sonstigen Xenobiotika; Radiopharmaka, Synthese und Qualitätskontrolle sterisch einheitlicher optisch aktiver Arzneistoffe; Bioreaktivität und Biotransformation der Wirkstoffe und Xenobiotika; Qualitative und quantitative Beziehungen zwischen Struktur und pharmakokinetischen sowie pharmakodynamischen Eigenschaften der Wirkstoffe einschließlich stereochemischer Einflüsse; Chemische, physikalisch-chemische, physikalische, radiochemische und biochemische Methoden der Arzneibücher und der entsprechenden harmonisierten Normen für Medizinprodukte, Struktur und Funktion wichtiger Reagenzien; andere physikalische, physikalisch-chemische, chemische, radiochemische und biochemische Methoden zur Untersuchung von Stoffen, die bei der Herstellung von Arzneimitteln verwendet werden; Anwendung und Validierung von Verfahren zur Qualitätskontrolle der Wirkstoffe und Hilfsstoffe; Qualitätssicherungsmaßnahmen im analytischen Labor; Chemische Toxikologie und Umgang mit Gefahrstoffen und anderen Wirkstoffen; Umweltanalytik (Wasser, Boden, Luft); Grundlagen der Biochemie (einschließlich pharmazeutisch-chemischer Aspekte der Gen- und Biotechnologie) sowie der physiologischen, klinischen und ökologischen Chemie; Methoden zur Untersuchung von Körperflüssigkeiten und Interpretation der Ergebnisse; Arzneimittel- und Metabolitenanalytik, auch in biologischen Materialien; pharmazeutisch-chemische Aspekte von Sera, Impfstoffen und der Immunologie; Pharmazeutisch-chemische Untersuchungen von Fertigarzneimitteln, wie Auftrennung und Isolierung von Wirk- und Hilfsstoffen sowie deren Analyse; pharmazeutisch-chemische Aspekte der Haupt-, Neben- und Wechselwirkungen und Inkompatibilitäten von Fertigarzneimitteln; Nomenklatur und Terminologie der Wirk- und Hilfsstoffe, einschließlich stereochemischer Aspekte; II. Pharmazeutische Biologie Gebräuchliche Arzneipflanzen, Drogen und Phytopharmaka; deren Gewinnung, Inhaltsstoffe, Wirkung, therapeutische Anwendung sowie deren pharmazeutische und klinische Beurteilung; Erkennung, Reinheits- und Qualitätsprüfung von Drogen; analytische Verfahren zur Untersuchung und Standardisierung von pflanzlichen Ausgangsstoffen und Fertigpräparaten; Isolierungsverfahren von Naturstoffen; Gebräuchliche Antibiotika und biogene Zytostatika; deren Gewinnung, Wirkmechanismen und therapeutische Anwendung; Mechanismen der Resistenzentwicklung; Grundprinzipien der Biosynthese von pflanzlichen und mikrobiellen Naturstoffen; Biochemie und Klinische Chemie; Grundlagen der Immunologie; Einsatz immunologischer und enzymatischer Methoden in Analytik und Diagnostik; Herstellung, Prüfung und Anwendung von Impfstoffen, Immunglobulinen und Immunsera; Blutprodukte; Molekularbiologische Arbeitstechniken, gentechnologische Verfahren zur Gewinnung von Arzneistoffen; Gentherapeutika; Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen. III. Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie Entwicklung, Herstellung, Eigenschaften, Prüfung und biopharmazeutische Beurteilung von Arzneiformen; moderne Arzneistoffabgabesysteme; gewebe- und organspezifische Applikationsformen, Besonderheiten von Arzneimitteln mit bio- und gentechnisch hergestellten Arzneistoffen und von Zytostatikazubereitungen; Aufbauprinzip, Zusammensetzung, Handhabung und Gebrauchseigenschaften von Fertigarzneimitteln; spezielle Dosiersysteme; Anforderungen der Arzneibücher an Arzneizubereitungen; Arzneiformen des Homöopathischen Arzneibuchs; Eigenschaften, Prüfung und Beurteilung der zur Herstellung von Arzneimitteln notwendigen Grund- und Hilfsstoffe sowie gebräuchlicher Wirkstoffe und Packmittel; Pharmazeutisch-technologische Grundoperationen, Verfahrenstechnik, Maschinen, Regelungstechnik; Biopharmazie, Applikationswege und Resorptionsorte, pharmakokinetische Grundlagen für die Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln, Bioverfügbarkeit, Bioäquivalenzprüfung und -beurteilung, in-vitro/in-vivo Korrelation; Qualitätssicherung bei Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln einschließlich statistischer Methoden; rechtliche Grundlagen der Qualitätssicherung, Validierung, Inprozess- und Endkontrollen; Stabilität und Stabilisierung von Arzneimitteln; Inkompatibilitäten und Wechselwirkungen; Blutersatzmittel sowie Blut und dessen Zubereitungen, Sera und Impfstoffe; Medizinprodukte, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden. IV. Pharmakologie und Toxikologie Makroskopische, mikroskopische, pathobiochemische sowie funktionelle Veränderungen an Organen und Organsystemen bei wichtigen Erkrankungen; Epidemiologie, Entstehung, Symptomatik, Verlauf, Prognose und Prävention von wichtigen Erkrankungen einschließlich solcher, die der Selbstmedikation zugänglich sind; Beurteilung von klinisch-chemischen Messergebnissen; Ernährungsmaßnahmen bei wichtigen Erkrankungen; Wirkungen von Arzneimitteln, Wirkungsmechanismus, Metabolismus, Pharmakokinetik, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Kontraindikationen und Dosierung, Gefahren durch unsachgemäße Anwendung; allgemeine Pharmakotherapie wichtiger Erkrankungen einschließlich solcher, die der Selbstmedikation zugänglich sind; Toxikologie der Hilfs- und Schadstoffe; Methoden zur Ermittlung von pharmakologischen und toxikologischen Wirkungen; Klinische Prüfung; biometrische Methoden. V. Klinische Pharmazie Spezielle Pharmakotherapie; Besonderheiten der Arzneimitteltherapie in Schwangerschaft und Stillzeit, Pädiatrie, Geriatrie, bei Patienten mit eingeschränkter Organfunktion, Multimorbidität; Bedeutung von Darreichungsform und -weg für die Therapie; Dialyseverfahren; Besonderheiten bestimmter Therapieregime, insbesondere für die antiinfektive Therapie, onkologische Therapie und Supportivtherapie, die antikoagulative Therapie, Immun- und Gentherapie; Therapie von Intensivpatienten; Kriterien zur Arzneimittelbewertung; Arzneimittelanamnese; Nutzen-Risiko-Bewertung einer Arzneimitteltherapie; Beurteilung der klinischen Relevanz unerwünschter Wirkungen, Wechselwirkungen und Inkompatibilitäten, Beurteilung von Kombinationstherapien; Ursache der Variabilität im Erfolg einer Arzneitherapie; Therapieempfehlungen anhand konkreter Patientenfälle; Therapeutisches Drug Monitoring, Umgang mit Patientenakten; Medizinprodukte zur Applikation von Arzneimitteln und zur enteralen und parenteralen Ernährung; Compliance/Non-Compliance; Grundlagen und Methoden der Pharmazeutischen Betreuung; Bezug zwischen Pharmakodynamik und Pharmakokinetik; Populationspharmakokinetik; klinische Pharmakogenetik; Mangelernährung, Energie- und Nährstoffbedarf; enterale und parenterale Ernährung; Gesundheitsökonomie, Pharmakoepidemiologie und -ökonomie, Pharmakovigilanz, Methoden zur Bestimmung der Lebensqualität, ethische Aspekte.

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Anlage 15 (zu § 19 Abs. 3)Prüfungsstoff des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1724 I. Pharmazeutische Praxis Grundprinzipien der Rezeptur und Defektur; Inkompatibilitäten; Grundprinzipien der Entwicklung, Herstellung und Zulassung von Fertigarzneimitteln; Konformitätsbewertung von Medizinprodukten; Möglichkeiten der Beeinflussung der Haltbarkeit von Arzneimitteln; Beschaffung, Dokumentation, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte; Information und Beratung von Patienten, Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe über Arzneimittel und Medizinprodukte, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden, insbesondere über sachgemäße Aufbewahrung und Anwendung, Neben- und Wechselwirkungen; Gefahren des Dauergebrauchs und Missbrauchs von Arzneimitteln; Aspekte der Qualitätssicherung; Angewandte Pharmakotherapie; Arzneimittelberatung und -auswahl in der Selbstmedikation; Interpretation ärztlicher, zahnärztlicher und tierärztlicher Verschreibungen sowie deren Terminologie; praktische Aspekte der pharmazeutischen Betreuung; apothekenübliche Dienstleistungen; Blut und Blutprodukte; Krankenhaushygiene; Ökonomische Aspekte des Einsatzes von Arzneimitteln und Medizinprodukten; Produkte für die Säuglings- und Kinderernährung sowie für Ernährungsmaßnahmen bei Erkrankungen; Nahrungsergänzungsmittel; Produkte zur enteralen und parenteralen Ernährung; Produkte und Gegenstände zur Körperpflege, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel; Aspekte der öffentlichen Gesundheit, einschließlich Epidemiologie und Gesundheitsförderung; Unfallverhütung, Arbeitsschutz und Maßnahmen der Ersten Hilfe; Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Apothekenbetriebs, insbesondere Buchführung, Jahresabschluss, Rentabilität, Rationalisierung, Steuern. II. Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker Überblick über die Abgrenzung folgender Rechtsgebiete: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, bürgerliches Recht, Handelsrecht; Unterscheidung zwischen Gesetz, Rechtsverordnung, Verwaltungsvorschrift, Satzung; Berufsrecht für Apotheker; Ausbildung und Aufgaben der anderen Berufe in Apotheken, rechtliche Grundlagen; Kammergesetze einschließlich Berufsgerichtsbarkeit; Apothekenrecht, insbesondere Gesetz über das Apothekenwesen und Apothekenbetriebsordnung; sonstige für den Apothekenbetrieb wichtige Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten; Grundzüge der Geschichte des Apothekenwesens; Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht, insbesondere Arzneimittelgesetz, Heilmittelwerbegesetz und Betäubungsmittelgesetz sowie dazu erlassene Rechtsverordnungen; Medizinprodukterecht; Besonderheiten des nationalen und internationalen Arzneimittelmarktes, insbesondere Feilbieten, Werbung und Preisgefüge; Vorschriften über den Umgang und Verkehr mit Gefahrstoffen; Aufgaben und Organisation der Gesundheitsverwaltung bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie auf internationaler Ebene; Rechtliche Grundlagen für die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung, Sozialversicherungsrecht.

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Anlage 16 (zu § 21 Satz 1)Approbationsurkunde

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1508) Herrn/Frau ........................, geboren am ........................ in ........................................., wird auf Grund des § 4 der Bundes-Apothekerordnung mit Wirkung vom heutigen Tage die Approbation als Apotheker/Apothekerin erteilt. ..................., den ............ Siegel ..................................... (Unterschrift)

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Anlage 17 (zu § 22a Absatz 7)Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 oder 1a der Bundes-Apothekerordnung

( Fundstelle: BGBl. I 2026 Nr. 326, S. 31) Herrn/Frau ................................................................................................................................................................................................................................................ (Vorname, Familienname – gegebenenfalls abweichender Geburtsname) geboren am .............................................................................................................................................................................................................. in ......................................................................................................................... wird gemäß § 11 Absatz 1/1a der Bundes-Apothekerordnung die Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs in/an ................................................................................................................................................................................................................................................ für die Zeit vom ................................................................... bis ..................................................................................................................................................................................................................... widerruflich erteilt. Nebenbestimmungen: ................................................................................................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................................................................................................ Die Erlaubnis umfasst zudem die Tätigkeit im Land ................................................................................................................................................................................................................................................ /in den Ländern ................................................................................................................................................................................................................................................ /bundesweite Tätigkeit als ................................................................................................................................................................................................................................................ ..............................................................., den ................................................................ ........................................................................................................................................ Siegel | (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur)

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Anlage 18 (zu § 22c Absatz 6)Niederschrift über die staatliche Eignungsprüfung nach § 22c der Approbationsordnung für Apotheker

Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ist am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geprüft worden. Beginn und Ende der Einzel-/Gruppenprüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Er/Sie hat die staatliche Eignungsprüfung bestanden/nicht bestanden. Tragende Gründe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mitglieder der Prüfungskommission nach § 22c Absatz 4 der Approbationsordnung für Apotheker: Als Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Als weitere Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gegenstand der Prüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Inhalt und Prüfungsablauf sind stichwortartig wiederzugeben.) Sonstige Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschriften oder qualifizierte elektronische Signaturen der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission) | (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden der Prüfungskommission)

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Anlage 19 (zu § 22d Absatz 7)Niederschrift über die staatliche Kenntnisprüfung nach § 22d der Approbationsordnung für Apotheker

Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ist am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geprüft worden. Beginn und Ende der Einzel-/Gruppenprüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Er/Sie hat die staatliche Eignungsprüfung bestanden/nicht bestanden. Tragende Gründe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mitglieder der Prüfungskommission nach § 22d Absatz 5 der Approbationsordnung für Apotheker: Als Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Als weitere Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gegenstand der Prüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Inhalt und Prüfungsablauf sind stichwortartig wiederzugeben.) Sonstige Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschriften oder qualifizierte elektronische Signaturen der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission) | (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden der Prüfungskommission)

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Anlage 20 (zu § 22f Absatz 3)Erlaubnis nach § 11 Absatz 5 der Bundes-Apothekerordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2026 Nr. 326, S. 32) Herrn/Frau .............................................................................................................................................................................................................................................................. (Vorname, Familienname – gegebenenfalls abweichender Geburtsname) geboren am ............................................................................................................................................. in .......................................................................................................... wird gemäß § 11 Absatz 5 der Bundes-Apothekerordnung die Erlaubnis zur Ausübung der apothekerlichen Tätigkeit, die zum Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung in .............................................................................................................................................................................................................................................................. erforderlich ist, für die Zeit vom .................................................................................................................................... bis ......................................................................................... widerruflich erteilt. Die Erlaubnis ist beschränkt auf eine nicht selbständige und nicht leitende Tätigkeit unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung von Apothekerinnen und Apothekern, die eine Approbation oder eine unbeschränkte Berufserlaubnis besitzen. Die Tätigkeit darf nur in/an .............................................................................................................................................................................................................................................................. verrichtet werden. Nebenbestimmungen: .............................................................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum .................................................................................... , ....................................................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................................................................................... Siegel | (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der zuständigen Behörde)

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Anlage 21 (zu § 22g Absatz 4)Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 11a der Bundes-Apothekerordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2026 Nr. 326, S. 32) Herrn/Frau ............................................................................................................................................................................................................................................................. (Vorname, Familienname – gegebenenfalls abweichender Geburtsname) geboren am .............................................................................................................. in .............................................................................................................. wird gemäß § 11a der Bundes-Apothekerordnung die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung erteilt. Die zulässige partielle Berufsausübung beschränkt sich auf folgende Tätigkeit(en) und Beschäftigungsstelle(n): ............................................................................................................................................................................................................................ Die partielle Berufsausübung erfolgt unter der Berufsbezeichnung des Staats, in dem die Berufsqualifikation erworben worden ist, sowie mit dem Hinweis auf den Namen dieses Staats und die oben genannte(n) Tätigkeit(en) und Beschäftigungsstelle(n), wie folgt: ............................................................................................................. ............................................................................................................... Es wird auf die Pflicht hingewiesen, den Dienstleistungsempfängern eindeutig den Umfang der beruflichen Tätigkeit anzugeben (Artikel 4f Absatz 5 Satz 3 der Richtlinie 2005/36/EG). Ort, Datum .............................................................................................................. , .............................................................................................................. ................................................................................................................................................ Siegel | (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der zuständigen Behörde)

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