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Verordnung über die Tagesschule der Stadt Zug (Tagesschulverordnung)

Zug · 4.2.1-7.1 · communal act

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Contents: 7 provisions
  1. § 1 Unterricht
  2. § 2 Betreuungszeiten
  3. § 3 Betreuungsaufgaben der Lehrpersonen
  4. § 4 Elternbeiträge
  5. § 5 Vergünstigungen und Rückerstattungen
  6. § 6 Rechnungsstellung
  7. § A1-1

7 provisions

§ 1 Unterricht

1 Der Unterricht an der Tagesschule wird in drei Doppelklassen geführt. Eine Doppelklasse umfasst je zwei Klassenzüge der Unterstufe, der Mittelstufe 1 und der Mittelstufe 2. 2 Jede Doppelklasse wird durch zwei Lehrpersonen geführt. Beide Lehrpersonen bilden ein Team. 3 Je eine der beiden Lehrpersonen übernimmt die Verantwortung für eine Klasse und vertritt diese nach aussen.

§ 2 Betreuungszeiten

1 Die Tagesschule bietet ab 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr Betreuung und Unterricht an. 2 Am Mittwoch werden das Mittagessen und die Nachmittagsbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler fakultativ angeboten. 3 Jeden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag werden Freizeitkurse angeboten. Diese werden mit der Schulleitung abgesprochen.

§ 3 Betreuungsaufgaben der Lehrpersonen

1 Die an der Tagesschule beschäftigten Lehrpersonen übernehmen Betreuungsaufgaben. Eine Zeiteinheit Unterricht (0.75 h) entspricht 1.12 Stunden Betreuung (Faktor 1.5). 2 Für den Koordinationsbedarf stehen für das gesamte Lehrpersonal sechs Zeiteinheiten zur Verfügung. Diese werden der Unterrichtszeit angerechnet. Die Schulleitung teilt die zur Verfügung stehende Koordinationszeit sinnvoll zu. 3 Die Durchführung von Kursangeboten wird gleich entlohnt wie die Unterrichtstätigkeit.

§ 4 Elternbeiträge

1 Die Elternbeiträge richten sich nach dem Tarif im Anhang.

§ 5 Vergünstigungen und Rückerstattungen

1 Verlässt ein Kind während des ganzen Schuljahrs am Mittwoch die Schule um 12.00 Uhr, wird der Elternbeitrag im Umfang der nicht in Anspruch genommenen Verpflegungs- und Betreuungsleistungen herabgesetzt. 2 Eltern und Lehrpersonen, welche die Kinder während des Mittagessens betreuen, erhalten die betreffenden Mahlzeiten kostenlos. 3 Erziehungsberechtigte können Elternbeiträge anteilsmässig zurückfordern, wenn die begründete Absenz des Kindes nachweislich mehr als einen Monat beträgt.

§ 6 Rechnungsstellung

1 Das Schulgeld für auswärtige Schülerinnen und Schüler sowie die Elternbeiträge werden vom Schulsekretariat semesterweise im Voraus in Rechnung gestellt.

§ A1-1

1 Die Gebühren für Betreuung und Verpflegung sowie die zusätzlichen Leistungen an der Tagesschule richten sich nach §§ 9, 10 und 13 des Reglements über die Tagesschule der Stadt Zug (Tagesschulreglement) vom 1. Juli 2014. 2 Der Elternbeitrag für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Stadt Zug wird gemäss nachfolgender Tabelle pauschal erhoben. Leistungen Beitrag pro Semester in CHF Beitrag pro Jahr in CHF Betreuung 07.30–08.00 Uhr 3.75 7.50 Zwischenverpflegung am Vormittag 90.00 180.00 Mittagessen inkl. Betreuung 12.00–14.00 Uhr 720.00 1'440.00 Nachmittagsbetreuung inkl. eine Zwischenverpflegung (14.00–18.00 Uhr) je nach Klasse und Stundenplan 175.00 350.00 (CHF 200.00 Grundgebühr plus CHF 30.00 pro Nachmittag) Zusätzliche Leistung von durchschnittlich 3 Lektionen Unterricht zum Regelunterricht der Volksschule 345.25 690.50 Total 1'334.00 2'668.00 3 Verlässt ein Kind während des ganzen Jahres am Mittwoch um 12.00 Uhr die Schule, wird eine Ermässigung von CHF 318.00 im Jahr gewährt. 4 Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Stadt Zug gelten die Übergangsbestimmungen gemäss § 13 des Tagesschulreglements. 5 Der Elternbeitrag für auswärtige Schülerinnen und Schüler ist abhängig von der jeweils durch den Kanton festgelegten Normpauschalen und setzt sich auf der Basis Schuljahr 2013/14 wie folgt zusammen: Kantonale Normpauschale CHF 5'233.00, Schulgeld der Wohngemeinde CHF 5'233.00 und dem Elternbeitrag CHF 2'668.00, total CHF 13'134.00. 6 Die Gebühren werden von der Schulverwaltung semesterweise im Voraus in Rechnung gestellt.

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