Kanton Zug 4_a Gemelnde Baar Bebauungsplan Leihgasse/Chriesimatt 1: 500 Abteilung Planung / Bau Baar, 17. November 2004/ 3, März 2005 Der Abteilungsleiter ; / / W ///__‚_‚„__ Vom Gemeinderat genehmigt am 2. März 2005 Der Gemeindsprésident Der Gemeindeschraiber : AN Z Y /»w/ Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion Zug, 18. Januar 2005 Der Baudirektor : Hans-Beat Uttinger Publiziert im Amtsblatt Nr. 10 & 11 bescheinigt von der e Abteilung Planung/ Bau : L5 Offentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung vom: 11. März 2005 bis: 11. April 2005 Von Gemeindeversammiung beschlossen am 14, Juni 2005 Der Gemeindeprasident : NN N R Der Gemeindeschreiber : Publiziert im Amtsblatt Nr. 27 & 28 bescheinigt von der - Abteilung Planung /Bau: £~ > N 4 Offentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung vom: 8. Juli 2005 bis: 27. Juli 2005 Objekt: __ Datum: 14.06.2005 Schemaschnitt A-A 1:500 Legende : Inhalt des Beschlusses Schemaschnitt B-B 1:500 Schnitt Haus A | Parzellengrenze Perimeter Bebauungsplan Baubereich 5 Voligeschosse oberstes Vollgeschoss max. 85% Fläche des darunterliagenden Voligeschosses Baubersich 4 Voligeschosse oberstes Voligescnoss max. 85% Fläche des darunterliegenden Vollgeschosses Baubereich 3 Vollgeschosse oberstes Voligeschoss max. 85% Fläche des darunterliegenden Vollgeschosses Baubereich 2 Vollgeschosse oberes Vaollgeschoss 100% Flache des darunterliegenden Voilgeschosses Lage Gebaudezwischenraum mind. 6.00 m, max. 8.00 m breit Ein- und Ausfahrt PW Einstellhalle Oberirdische Parkierung (maximal 35 PP) unengeltiches öffentliches Radwegerecht unentgeltliches öffentliches Fusswegerecht inteme private Fusswegverbindungen Feuerwehr und allgemeine Notzufahrt Bäume (vorwiegend einheimische Baume) Quartierplatz (Lage schematisch) Wendepiatz (als Aussenraum gestaltet und in die Umgebung integriert) Oberfléchenentwésserung mit ökalogischer Gastaltung (gem. separatem Projekt} gew. Terrain 443}:5_ —} Schemaschnitt C-C 1:500 ‘ Schnitt Haus C Parzellengrenze’ Schnitt Haus F 2 - geschossig ! ! Parzellengrenze 458.60 Schemaschnitt D-D 1:500 Schnitt Haus D Parzellengrenze Schemaschnitt E-E 1:500 Schnitt Haus G |Parzellengrenze \ Schnitt Haus E Parzellengrenze| Schnitt Haus | Parzellengrenze e Haus | Schemaschnitt F-F 1:500 457.90 > gew. Terrain Informationsinhalt ______ Abzubrechende Gebäude Richtprojekt Tiefgarage Richtprojekt Begrünter Aussenraum Wege innerhalb der Siedlung (Lage schematisch) Bereiche für private Aussenraume (Lage schematisch)NS bereits erstellte Besucherparkplätze ausserhalb des Bebauungsplanperimeter 448.85 v gewachsene Terrainkote in Meter über Meer Anbindung ans öffentliche Rad- und Fusswegnetz Grundstiicksnummer gew. Terrain gew. Terrain . L ‚ 13284] /“ f ! [3918] Haus F 3 - geschossig Haus F 2 - geschossig 456.70 > TT *77 448,90 __ ? |fi4iéo—— s V da gew. Terrain 447,63 Haus E Parzellengrenze gew. Terrain | Parzellengrenze | Bestimmungen 1. Ziel / Zweck 11 Die planerische Absicht des Bebauungsplanes Leihgasse / Chriesimatt besteht darin, Voraussetzungen far einen in städtebaulicher, architektonischer und funktioneller Hinsicht qualitativ hochstehenden Wohnungsbau 2u schaffen. 2, Bebauung/ Masse 3.2 & For die einzelnsn Baubereiche gelten folgende Grundmasse: Baubereich Anzahl anrechenbare Kote m.0.M. Vollgeschosse Geschossfiache aGF | OK Gebaude A 5 3750 m2 465.45 8 5 3150 m2 465.55 CalCb 4 3'600 m2 462.35/461.65 D 3 2'200 m2 457.90 E 3 2'350 m2 456.70 F2/F3 2/3 2'150 m2 456.30/459.30 G 3 1'650 m2 45860 H 3 1'650 m2 457 .95 1 3 2'050 m2 456.70 A-l max. 22550 m2 Das oberste Voligeschoss darf nicht mehr als 85% der anrechenbaren Geschossfldche des darunter liegenden Vollgeschosses aufweisen. Einzige Ausnahme bildet der Bereich F2, deren oberstes Vollgeschoss maximal 100% der anrechenbaren Geschossflache des darunter liegenden Voligeschosses aufweisen darf. Eine freie, zusatzliche Dachfidchennutzung gemass $ 16 Abs. 2c V-PBG ist ausgeschlossen. Ein Transfer von anrechenbarer Geschossflache unter benachbarten Baubereichen ist im Umfang von maximal 15 % zulässig. Vorbauten fur Hauszugange sind im Bereich ab OK Terrain bis und mit Erdgeschoss bis maximal 3 Meter ab Fassadenflucht zulassig und kdnnen die Baubereiche Gberschreiten. Bei den Bauten A, B, C, F, G, H, | haben die Zug4nge auf der Ostseite zu liegen, bei den Bauten D und E auf der Westseite der Hauser. Pro Zimmer sind mindestens 0,5 Veloparkplatze zu erstellen. Davon mussen 50% oberirdisch platziert werden. Oberirdische, gedeckte Veloabstellplätze sind im Bereich der Hauszugange anzuordnen. Gestaltung der Bauten, Anlagen und Umgebung Es gelten folgende erhohten Anforderungen: a) besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiraume b) besonders gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild c) besonders gut gestaitete Grundrisse bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene bzw. Arbeitsplatzqualitat d) besonders gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs-, Garten- und Gemeinschaftsaniagen e) zweckmassige arealinterne Fussgangerverbindungen und Anschluss an das gemeindliche Fuss- und Radwegnetz f) gentgend zweckmassig angeordnete Absteiiflachen for Fahrrader und Kinderwagen g) umweitfreundliche Energie- und Wassernutzung h) hindernisfreies Bauen Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens einer ersten Etappe ist ein Umgebungsplan tber das gesamte Areal vorzulegen. Im Umgebungsplan sind die im Bebauungsplan getroffenen Festiegungen bezüglich Fuss- und Radwege, Notzufahrt. Bepflanzung, Quartierplatz, Wendeplatz, Oberfiachenentwasserung mit skoiogischer Gestaltung, begrunte Aussenraume sowie die Bereiche für die privaten Aussenraume zu konkretisieren. Samtliche Dachflachen sind zu begranen. Die als Quartierplatze bezeichneten Fiachen sind attraktiv zu gestalten und sollen auch als Spielplatze genutzt werden kénnen. Sie sind als zusatzliches Angebot zu den gemass Bauordnung der Gemeinde Baar erforderlichen Spiefflachen zu erstellen. Die Ausgestaltung und Lage richtet sich nach der definitiven Wegfahrung, welche im Umgebungsplan des Bauprojektes zu konkretisieren ist. Es sind vorwiegend einheimische, standortgerechte Baume zu pflanzen. Die Lage der Tiefgarage, respektive deren Niveau unter Terrain muss so gewählt werden, dass eine Bepfianzung mit Baumen, wie sie auf dem Bebauungsplan bezeichnet ist, realisiert werden kann. Etappierung Die Realisierung in Etappen ist moglich. Bauten, Anlagen und Umgebung haben auch bei etappierter Realisierung hinsichtlich Massstablichkeit, Gliederung, architektonischem Ausdruck, Materialisierung, Farbgebung und Bepflanzung eine vorzugliche Gesamtwirkung zu erzielen, so dass die Anforderungen gemass Ziffer 3.1 erfulit sind. 8. Erschliessung Die unterirdische Parkierung der Gebaude D, E, F, G, H, t wird über die neue Erschiiessungsstrasse an die Rigistrasse angeschlossen. Die Gbrigen unterirdischen Parkplatze werden an die Chriesimattstrasse angeschlossen. Es kannen innerhalb des Bebauungsplanperimeters maximal 35 oberirdische und 230 unterirdische Parkplatze erstellt werden. Eine Baubewilligung kann erst erteilt werden, wenn das Konzept über die Lage der Bushaltestellen EW Baar und Sonnenweg und deren Fusswegerschliessung vorliegt 6. Bauordnung 6.1 6.2 Soweit der Bebauungsplan keine anderslautenden Bestimmungen enthait, gelten die Vorschriften der Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Rahmen des Ausnahmeparagraphen der Bauordnung kieinere Abweichungen gestatten. Bei Anderungen des Zonenplanes oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu aberprafen. Der Bebauungsplan Leihgasse / Chriesimatt muss nicht an die laufende Ortsplanungsrevision der Gemeinde Baar angepasst werden.
Law
Leihgasse / Chrisimatt
Baar · 7.2.2-20 · communal act
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