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4 provisions
Art. 1 Seite 2/4
Bestandesgarantie
Die Stadt Luzern garantiert denjenigen mitarbeitenden Personen der Musikschule Stadt Luzern, die am 31. Juli 2020 das 58. Altersjahr vollendet
haben und bei der Pensionskasse der Stadt Luzern (PKSL) versichert sind,
dass sie von der Luzerner Pensionskasse (LUPK) eine Altersrente erhalten
werden, die gleich hoch ist wie jene Altersrente, die sie im Zeitpunkt der
Alterspensionierung ohne Kassenwechsel von der Pensionskasse der Stadt
Luzern erhalten würden.
Propose a changeArt. 2
2 AHV-Ersatzrente
Die Stadt Luzern garantiert denjenigen mitarbeitenden Personen der Musikschule Stadt Luzern, welche am 31. Juli 2020 bei der Pensionskasse der
Stadt Luzern versichert sind, gestützt auf das Reglement über die Pensionskasse Stadt Luzern (PKR) vom 27. Oktober 2022 3 eine AHV-Ersatzrente.
Propose a changeArt. 3
Abwicklung
Die zuständige Direktion trifft mit der PKSL eine Vereinbarung über die
Administration der Erhöhung der Einlagen in die individuellen Konten der
Mitarbeitenden gemäss Art. 1 bei der Luzerner Pensionskasse.
Propose a changeArt. 4
Inkrafttreten
1 Dieses Reglement tritt rückwirkend am 1. August 2020 in Kraft und gilt bis
zum 31. Juli 2027. Es unterliegt dem fakultativen Referendum. 4
2 Das Reglement ist zu veröffentlichen. 5
2 Fassung gemäss Änderung vom 27. Oktober 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023.
3 sRSL 0.8.5.1.1
4 Die Referendumsfrist ist am 2. Dezember 2020 unbenützt abgelaufen.
5 Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 12. Dezember 2020.
Seite 3/4
Luzern, 24. September 2020
Namens des Grossen Stadtrates
Lisa Zanolla
Ratspräsidentin
Michèle Bucher
Stadtschreiberin
Seite 4/4
Tabelle der Änderungen des Reglements für eine Übergangsregelung
der beruflichen Vorsorge für die Lehrpersonen der Musikschule Stadt
Luzern vom 24. September 2020
Nr. B+A / StB Datum Kantonsblatt
Seite
Geänderte
Stellen
Art der
Änderung
Inkrafttreten
1. B+A 23/22 27.10.22 14.1.23
Art. 2 geändert 1.1.23
Propose a change