Law

Verordnung des EFD über die Kürzung der Lohnfortzahlung im Vorruhestandsurlaub

Confederation · 172.220.111.332 · ordinance

Ask the law about thisMore laws of ConfederationFor machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 2015-01-01, as the publisher states.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 99e28ff4df4d314445795199324109c996196964dcdd4b7175d290068c37eb5a

Contents: 4 provisions
  1. Art. 1 Geltungsbereich
  2. Art. 2 Kürzung der Lohnfortzahlung
  3. Art. 3 Wiedereintritt
  4. Art. 4 Inkrafttreten

4 provisions

Art. 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für Angestellte in Funktionen nach Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe b BPV in den Fassungen AS 2007 2871, 2008 2181, 2009 6417, die ab dem 1. August 2015 den Vorruhestandsurlaub antreten.

Art. 2 Kürzung der Lohnfortzahlung

Hat die angestellte Person solche Funktionen nach Abschluss der funktionsspezifischen Grundausbildung während weniger als 33 Dienstjahren ausgeübt, so wird die Lohnfortzahlung im Vorruhestandsurlaub für jedes fehlende volle Dienstjahr um 2,75 Prozent gekürzt.

Art. 3 Wiedereintritt

Tritt eine Person wieder in eine solche Funktion ein, so werden ihr die früher in einer dieser Funktionen geleisteten Dienstjahre angerechnet, soweit sie nicht bereits finanziell abgegolten worden sind.

Art. 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

← Find another law