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Richtplankarte

Oberägeri · 7.2.3-1 · communal act

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1 provision

2 7 . 0 4 . 2 0 2 2 1 2 5 6 1 2 9 6 1 2 5 7 1 2 8 3 1 2 6 8 1 2 6 9 1 2 7 0 1 2 9 8 1 2 9 7 1 2 9 5 1 2 5 8 1 2 7 2 1 2 6 4 1 2 6 7 1 2 8 2 1 2 7 3 1 2 9 4 1 2 7 4 1 2 7 5 1 2 7 6 1 5 6 7 UNTERÄGERI Ägerisee Mittenägeri Chaiserstock Türlistock Höhronen Wildspitz Sparenfirst Gottschalkenberg BruusthöchiSätteli SCHWYZ ZUG SCHWYZ ZUG SCHWYZ ZUG K4 S S S S G1 A* ES1 A A* F1 N2 N3 N4 N7 N8 N9 N14 E1 E2 N15 N16 N6 N5 N10 N12 N13 N1 N11 Sc1 Sk1 F2 T1 T2 T3 BR PR BR BR V1 A1 A2 A3 U1 U2 K5 K1 K2 K6 ES3 ES2 BR 4 BR 5 BR 1 G2 PR B1 BR 2PR K3PR 2PR T4 T5 T6 RICHTPLANKARTE GEMEINDE OBERÄGERI M 1:10`000 06.11.2023 Gemeindepräsident Vorprüfung durch die Baudirektion Zug, den 27.02.2024 Regierungsrat Gemeindeschreiber Planbezeichnung Vom Gemeinderat verabschiedet am Marcel Güntert KEEAS AG Sihlstrasse 59, 8001 Zürich 044 252 85 45 www.keeas.ch Kanton Zug Oae Richtplan 28.08.2024Datum Alexander Klauz Florian Weber vom 06.06.2024 Öffentliche Auflage Publikation im Amtsblatt Nr. 23 Ziffer RP-ZG25-0000000158 Öffentliche Auflage bei der Einwohnergemeinde Oberägeri vom 06.06.2024 bis 05.07.2024 16.09.2025Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am Publikation im Amtsblatt Nr. 42 Ziffer RP-ZG10-0000000056 vom 16.10.2025 0 100 500 Vom Gemeinderat beschlossen am Gemeindepräsident GemeindeschreiberMarcel Güntert Alexander Klauz 21.10.2024 M 1:10`000 0 100 500 Legende Richtplan Oberägeri Die grau hinterlegten Legendenpunkte sind Genehmigungsinhalt, die übrigen Informationsinhalt. Die mit * hinterlegten Legendenpunkte sind aus dem kantonalen Richtplan und können von der Gemeinde nicht geändert werden. Siedlung Ausgangslage geschützte, schützenswerte Objekte (Export 9.4.2024) Entwicklungsschwerpunkt, Arealentwicklung Siedlungsbegrenzung Vorranggebiet für Wohnen Ortsbildschutz Vorranggebiet für Arbeiten Vorranggebiet für Mischnutzung Gebiete mit erhöhten gestalterischen Anforderungen Vorranggebiet des öffentliches Interessens (Bauten und Anlagen) Zwischenergebnis Richtplaninhalt Aufenthalts-, Begegnungsplatz ES... G... Öffentliche Bauten oder Anlagen Schulen Alterssiedlungen / Altersheime S A A* Landschaft Ausgangslage Landwirtschaftsgebiete Zwischenergebnis Richtplaninhalt Kantonales Naturschutzgebiet / Naturobjekt Kommunales Naturschutzgebiet / Naturobjekt Wildtierkorridor Landschaftsschongebiet Seeuferschutz Renaturierung Gewässer Zentrale Bootsstationierung (kantonal) Erholungs- und Freihaltegebiete Erholungsausstattung Aussichtspunkte, -bereiche Abbau- und Rekultivierungsgebiet, Deponie UFC-Standort Unterwerk F... E... Ver- und Entsorgung Ausgangslage Zwischenergebnis Richtplaninhalt Grundwasserschutzzone Zentrale Bootsstationierung (kommunal) Freihaltegebiet Camping, Naherholungsgebiet N... Anlagen für Tiersport und Tierhaltung Verkehr Ausgangslage Kantonsstrassennetz Zwischenergebnis Richtplaninhalt Sammelstrasse Erschliessungsstrasse Kommunale Zufahrtsstrassen und übrige Strassen verkehrsberuhigtes Gebiet Änderung der Strassentypisierung Anschlusspunkt neue Erschliessung (mit Einzugsgebiet) Umbau und Überprüfung Knoten Tor Bushaltestelle und Aufhebung Schräglift Schiffsanlegestelle Mobilitätshub Kantonale Radstrecke Kommunale Radstrecke Bus-Nebenlinie, Ortsbus Bus-Hauptnetz Kommunale Route für sportliche, schnelle Velofahrer Mountainbikeroute Kantonaler Wanderweg Kommunale Fussgängerverbindung Verbindungs- und Erlebnisweg Parkierungsanlagen, Park and Ride Skilift Schlittelweg, -hang Bike and Ride Langlaufloipe, Schneeschuhpfad Information Wald Gewässer Gemeinde-, Kantonsgrenze BRPR U... A... K... T... F... Sk... Sc.. PR BR B... ... ... RICHTPLANTEXTE Siedlung Rpt. 1) Der Gemeinderat setzt sich für ein lebendiges Dorf und vielfältige Wohn-, Verkaufs- und Arbeitsflächen ein. Das heutige Angebot im Dorfkern wird erhalten und ergänzt. Rpt. 2) Der Gemeinderat setzt sich im Dorfkern und in den zentrumsnahen Bereichen für preisgünstigen Wohnungsbau ein. Rpt. 3) In Alosen und Morgarten setzt sich der Gemeinderat für den Erhalt der Arbeitsplätze und die Neuansiedlung von Betrieben ein. Der Arbeitsschwerpunkt Morgarten wird flächenmässig hierfür erweitert und im Sinne einer landschaftlichen Einbettung optimal gestaltet. Rpt. 4) In Gebieten mit erhöhten gestalterischen Anforderungen beurteilt die Planungs- und Baukommission Baugesuche unter Anwendung von verschärften Kriterien. In der Bewertung der Qualitäten der Gestaltung sind Standort, Stellung, Form, Proportionen und Dimension der Bauten und Anlagen, Materialien, aber auch die Gesamtwirkung des Strassen- und Ortsbildes sowie der benachbarten Bauten zu beurteilen. Der Gemeinderat weist Baugesuche zurück, die den verschärften Kriterien nicht entsprechen. Rpt. 5) In Gebieten mit Seesicht ist der Grünraum durch die lockere Bebauung zu ziehen, die aus gut in die Landschaft integrierten Einzelbauten besteht. Der Gemeinderat weist Baugesuche zurück, die den verschärften Kriterien nicht entsprechen. Rpt. 6) Das Ortsbildschutzgebiet Bättenbüehl dient der Erhaltung des Gebäudeensembles und dessen Freiräumen in einem Gebiet mit schutzwürdigen Gebäuden und Anlagen. Die Bautätigkeit in und um die Zone entspricht der Wertschätzung des Gesamtensembles. Rpt. 7) G1 Quartiergestaltungsplan Kerngebiet A und B: Der Quartiergestaltungsplan zeigt die mögliche Entwicklung der Bauvolumen und des öffentlichen Raumes (inkl. der Strassen, Wege und Plätze) auf und gibt Impulse für eine harmonische und zusammenhängende Bauentwicklung. Er wird in seinen Aussagen periodisch überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Rpt. 8) Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass Dorf-, Kirchen-, Legoren- und Burehofplatz zu einem grossen, attraktiven Begegnungsraum verbunden werden. Wo derartige Aufenthalts- und Begegnungsplätze die Kantonsstrasse betreffen, setzt sich der Gemeinderat beim Kanton für dieses Anliegen ein. Rpt. 9) Der Gemeinderat setzt sich beim Kanton dafür ein, die Hauptstrasse (Kantonsstrasse 381b) zwischen Fischmatt und Kirche für Fussgänger attraktiv und einladend zu gestalten und den Verkehr zu beruhigen. Rpt. 10) Die Umfahrung Hofmatt dient dazu, den Dorfkern tageweise verkehrsfrei zu halten und die Strassenräume für öffentliche Veranstaltungen zu nutzen. Rpt. 11) E1 Seeplatz: Der Standort dient der Realisierung von Bauten und Anlagen mit seebezogener Nutzung. Die Trockenplätze am See werden teilweise verlagert, um den knappen Platz am See für die Bevölkerung zu erweitern und einen attraktiven Aufenthaltsort zu schaffen. Der Hafencharakter bleibt bestehen und die historischen Fischerhäuschen werden in den Fokus gerückt. Trockenplätze und Parkierung von Personenwagen rücken in den Hintergrund. Der Platz wird überwiegend per Schiff, Velo oder zu Fuss erreicht. Sportliche Aktivitäten sind nach wie vor willkommen. Rpt. 12) Die Kreuzung Schneitstrasse-Grubenstrasse wird für die Begegnung im Quartier aufgewertet. Der Gemeinderat prüft, dort den Ortsbus wie auch E-Sharing Angebote zur Verfügung zu stellen. Rpt. 13) E2 Hofmatt: Das Areal Hofmatt soll eine hochwertige Freiraumgestaltung aufweisen. Bei Bedarf dient es zur Erweiterung der Schulnutzung. Der Gemeinderat prüft die Notwendigkeit einer Erweiterung der bestehenden Tiefgarage. Rpt. 14) Das Areal Maienmatt dient den öffentlichen Nutzungen. Bei Bedarf ist die Integration eines Parkhauses denkbar. Der räumliche Bezug zum Dorfkern ist besonders wichtig. Rpt. 15) ES1 Das ZVB-Areal (inkl. ZKB und Poststrasse) im Zentrum des Dorfes leistet für die Entwicklung und Belebung des Dorfkerns einen wichtigen Beitrag. An die qualitative Entwicklung des Areals werden hohe Ansprüche gestellt. Die Bebauung des ZVB-Areals prägt den Platz massgeblich. Durch den visuellen Bezug zum Eingang des Ägeribads sowie zu einer durchgängigen Verbindung für Velos und Fussgänger vom Seeplatz bis zur Kirche wird hier eine gute Orientierung geschaffen. In der Tiefgarage sind öffentliche Parkplätze sicherzustellen. Rpt. 16) F1 Seematt/Chilematt: Das Gebiet dient als Naherholungsgebiet von kommunaler Bedeutung. Es ist langfristig von einer Bebauung freizuhalten. Das Seeufer Seematt/Chilematt ist im kantonalen Richtplan als Renaturierungsabschnitt aufgeführt. Der geplante Seeuferweg steht nicht im Widerspruch zur kantonalen Festsetzung. Wo dieser als Steg verzeichnet ist, wird der Eintrag gestrichen, wenn sich eine andere Lösung ergibt. Rpt. 17) F2 Das Erholungs- und Freihaltegebiet im Bereich Trittlibach ist von Bauten freizuhalten. Für die hierdurch betroffenen neuen Flächen im Vorranggebiet Wohnen darf die bauliche Dichte kompensiert werden. Rpt. 18) ES2 Der Gemeinderat prüft die künftige Nutzung des Areals Breiten und klärt den Bedarf für Ausbaumöglichkeiten des Alterszentrums sowie öffentlichen Infrastrukturen und sozialen Wohnformen. Rpt. 19) ES3 Areal Ländli: Der Standort mit seiner einzigartigen Lage wird langfristig gepflegt und als Ferienort und Seminarzentrum sowie für ein nachhaltiges, preisgünstiges Wohnangebot entwickelt. Für Neubauten ist ein Ordentlicher Bebauungsplan Voraussetzung. Bauten und Anlagen haben sich besonders gut in die Landschaft einzubetten. Es entsteht ein repräsentativer, öffentlicher Raum, eine attraktive Parkanlage mit einer sicheren Strassenquerung für Besucherinnen und Besucher sowie die Bevölkerung. Das Areal erhält eine verbesserte Busanbindung. Der Gemeinderat prüft die Integration einer Buseinstellhalle. Rpt. 20) G2 Alosen: Die Bebauung passt sich vorbildlich in die empfindliche Landschaft ein. Es werden erhöhte gestalterische Anforderungen an die Bebauung gestellt. Landschaft Rpt. 21) Der Gemeinderat wertet die Grünräume entlang der Bäche und des Seeufers artenreich auf, so dass sie für Menschen und Tiere einen Mehrwert darstellen. Eingedolte Bäche werden, wo möglich, offengelegt und zu grünen Bachläufen im Siedlungsgebiet aufgewertet. Rpt. 22) Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, den unteren Abschnitt des Dorfbachs im Rahmen der Seeufergestaltung zu revitalisieren, so dass er zu einem Naherholungsgebiet in der Siedlung wird. Rpt. 23) Der Gemeinderat unterstützt die Erarbeitung von Vernetzungsprojekten nach Öko-Qualitätsverordnung. Rpt. 24) Der Gemeinderat fördert die Ökologie durch Erhaltung und Revitalisierung von naturnahen Lebensräumen. Rpt. 25) Der Gemeinderat strebt die Renaturierung der Lagerflächen Morgarten an. Verkehr Rpt. 26) Der Gemeinderat setzt sich beim Kanton für die Gestaltung der unter Rpt. 27 bis 29 aufgeführten Tore ein. Allgemein setzt sich der Gemeinderat dafür ein, dass der motorisierte Verkehr beruhigt und der Fokus auf den Fuss- und Veloverkehr gelegt wird. Rpt. 27) T1 Tor Hauptstrasse Bereich Restaurant Ägerisee einrichten. Der Knotenpunkt ist als Dorfeingang und beruhigter öffentlicher Strassenraum gestaltet. Die Umsteigebeziehung und Fusswege sind sicher und attraktiv. Rpt. 28) T2 Tor Morgartenstrasse Bereich Chilematt zur Reduktion des Tempos und für sichere, fussgängerfreundliche Querungen einrichten. Rpt. 29) T3 Tor Alosenstrasse Bereich Maienmatt einrichten. Am Tor Alosenstrasse erfolgt eine Verlangsamung des Verkehrs, der Ausbau wichtiger, sicherer und fussgängerfreundlicher Querungen sowie eine entsprechend verbesserte Wahrnehmbarkeit von Gemeindehaus und Schule. Rpt. 30) Es sind verkehrsberuhigte Zonen anzustreben. Der Gemeinderat führt Untersuchungen durch, welche Strassen ausgeschieden werden. Sie müssen nicht das ganze Gemeindegebiet umfassen. Rpt. 31) V1 Der Gemeinderat setzt sich beim Kanton dafür ein, dass die Ratenstrasse zwischen Birchliweg und der Schwandstrasse (Kantonsstrasse R) im Rahmen ihrer Funktion zweckmässig umgestaltet wird. Rpt. 32) Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass die Buslinie 601 mindestens bis ins Ländli verlängert wird. Rpt. 33) B1 Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass eine neue Haltestelle mit Wendemöglichkeit und Umsteigebeziehung für die Linien 601, 609, 610 und 634 und den künftigen Ortsbus im Bereich Poststrasse- Hauptstrasse eingerichtet wird. Solange keine andere Lösung realisierbar ist, dient das ZVB-Areal weiterhin den Bedürfnissen des öffentlichen Verkehrs (Umsteigebeziehung + Garagierung). Rpt. 34) Der Gemeinderat fördert Konzepte, die den Zugang der Bewohner ausserhalb des Einzugsgebietes der bestehenden Bushaltestellen zum öffentlichen Verkehr erleichtern. Sei dies mit attraktiven, direkten Fusswegen, Schrägliften, Park-and-Ride–Angebot, Sharing-Diensten (Mobility, E-Scooter, E-Bikes), allenfalls mit Orts- und Rufbussen oder weiteren Möglichkeiten. Der Gemeinderat nimmt die notwendigen Abklärungen vor. Rpt. 35) Der Gemeinderat prüft den Bedarf für Bike-and-Ride-Plätze und Bushäuschen an Bushaltestellen und ergänzt diese bei Bedarf. Rpt. 36) A1/A2 Die neue Sammelstrasse zwischen Gärbi und Ehrliberg (Trittlibachweg) dient zur Erschliessung neuer Siedlungsflächen und zur Entlastung der bestehenden Schneitstrasse. Sie erfolgt nur im Zusammenhang mit einer späteren Einzonung dieses Gebiets. Rpt. 37) A3 Gebiet Alosenrain wird von der Gyreggstrasse her erschlossen. Rpt. 38) U1 Umtypisierung Moosstrasse (Ratenstrasse bis Moosweg) (ES in ZS). Rpt. 39) U2 Umtypisierung Seestrasse von Seeplatz bis Hauptstrasse (ES in ZS). Rpt. 40) K1 Umbau/Überprüfung Knoten Hauptstrasse-Mitteldorfstrasse. Rpt. 41) K2 Umbau/Überprüfung Knoten Mitteldorfstrasse-Schneitstrasse. Rpt. 42) K3 Umbau/Überprüfung Knoten Schneitstrasse-Fichtenstrasse. Rpt. 43) K4 Umbau/Überprüfung Knoten Hauptstrasse-Poststrasse. Rpt. 44) K5 Umbau/Überprüfung Knoten Hauptstrasse-Alosenstrasse. Rpt. 45) K6 Umbau/Überprüfung Knoten Ratenstrasse-Moosstrasse. Rpt. 46) In absehbarer Zeit soll ein langfristiger Standort für den Ökihof definiert werden. Für die Suche eines Standortes sind folgende Kriterien zu werten: Gut erreichbar für die Bevölkerung, zu Fuss und motorisiert, kann lärmvorbelastet sein, genügend grosse und flexible Fläche für wandelnde Ansprüche. Rpt. 47) In absehbarer Zeit soll ein neuer Standort für Feuerwehr und allenfalls Werkhof definiert werden, um deren Bedürfnissen zu entsprechen und um die Möglichkeit zu schaffen rund um das Schulhaus eine verkehrsfreie Zone zu schaffen. M 1:30`000 0 500 RICHTPLANKARTE öffentlicher Verkehr GEMEINDE OBERÄGERI 1'000

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