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Marktgasse / Falkenweg

Baar · 7.2.2-27 · communal act

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1 provision

Kanton Zug Gemeinde Baar Bebauungsplan Marktgasse / Falkenweg 1:500 Abteilung Planungr'Bau Baar, 11. März/ 10. Juni 2010 Vom Gemeinderat genehmigt am 10. März 2010 Der Gemeindepräsident: Andreas Hotz Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion Zug, 26. Mai 2010 Der Abteilungsle iter: Ur5 Sol lh1ann Der Gemeindeschreiber: Walter Llpp Der Baudirekto r: Heinz Tännler Publiziert im Amtsblatt Nr. beschein igt von der Abteilung Planung/ Bau Öffentliche Aufiage 1m Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 18. Juni 2010 ~ bis 19. Juli 2010 Vom der Einwohnergemeindeversammlung genehmigt am 13. Der Gemeindepräsident: Der G Publiziert im Amtsblat r. 1 und 2 bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau Öffentliche Auflage im Erd eschoss Rathauss1r. 6 vom 7. Januar 2011 bis 26. Januar2011 /4ß Von der Baudirektion genehmigt am: Der Baudirektor : Zug, • 1,API. zon Verbindlicher Inhalt Bebauungsplan ---l 't-~7~-"'- f---······-· j F------ 1 fooo/ f 1 :=: 1 1 0 1 :=I (!]=P r.l=I ~I:::::;~= l 1 0 1 Geltungsbereich Bezeichnung der Baubereiche/ Definition mit Koordinaten gemäss Darstellung im Baulinienplan Baubereiche mit ma);. Höhen (m ü. M.) und Geschosszahl Pflichtbaulinie EG / OG Begrenzungslinie DG Zwingende Höhenlage der auskragenden Fassaden gemäss Ziffer 9 Fusswegnetz öffentlich I privat Zu-/ Wegfahrt Einstellhalle (Lage schematisch) Standplätze Anlieferung Oberirdische Parkplätze öffentlich/ privat Veloabstellplätze {Lage schematisch) Wendeplatz Gestaltete Fussgängerbereiche 1~'.: '.::: '.: :~:: '.: '.: '. :1 Mischverkehrsfläche .,\\\, Begrünter Hofbereich F.TTr.,,/, • Hochs1ammbäume /klein- bis mittelkronige Bäume ~ (Lage und Anzahl schematisch) informativer Inhalt Bebauungsplan informativer Inhalt Baulinienplan I';'/ /:: ?l Bestehende Gebäude Höhen ko1en bei Höhenfixpunkten (m ü. M.) Genehmigte Zwangsbaulinien 1 ° 4~2 ,69 1 • • • r----------,,,, \ Bus,,'',, ~------~--~ Zum Abbruch vorgesehene Bauten Fahrregime Gegen~erkehr / Einbahn Gep lante Verschiebung Sperre für Motorfahrze uge Gep lante Bushaltestelle 30 m ~---', Genehmigte Arkadenbaulinien Aufzuhebende Arkadenbaulinien zu genehmigen (separale Vorlage) Neue Arkadenbaulinien zu genehmigen (separate Vorlage) N Situation Bebauungsplan ,:A/ / 1911d 0 no () ( ; Situation Baulinienplan/ Definition Baubereiche 28 31 ilcc:---"-'2g 30 117 1,::64::6__----ei 33 3B 34C \ Felkenwag Falken weg 35 36 6 l-----i---37 110 / 7 / Pkt. Nr. ' '"' x • Koordinme ~ · Koordina1e 682548, 75 227839.78 1/ 1/ / •• I "'' Büelpletz ~~ 9 j "1/{'.::,; \ ,,,, B/Jelpletz / I 1 1 / \ ,-\--f-7 / "' ! 11 682477.89 22111s.a8 18 682476.75 227776.68 / , __cl9'--l--''-"""'' '::5::·"=-1--=':::27:..77c.:2·:..'0~ )) ~~-'=''--1--''-"""'""-'"'"'---1--=2:::27-'77-=0•;;_07'---j 21 682450.64 227762,51 22 682442.46 227782.60 23 682440.32 227803.67 24 682453.60 227B05.02 25 682457.14 227788.58 882564,92 227842.59 .-- ~ 26 682526.32 227816.77 3 682578.17 227840.20 ~~ .%-A.,\A' 27 682435.64 227837.99 / 1---=,'-+--,","""-,"',.""-1---=,"2,"a-',a".,"-,-,~%; ~ "-,,~ +---""",.","a.""o,'--+--',",-=""-'s-'.,",-, 5 682557.68 227820.04 . 29 682452.56 227815.05 6 682521.56 227838.90 30 682439.36 227813,12 7 682533.56 227838.84 31 682457 .56 227839,19 6 682547.18 227814.23 32 682474.51 227837.93 / l---'''---+....::''='cc"::0::..7:..1 -+-'='-=''-=0:::5.9='c-, 't 1---=' -'-' ---,--=6=82-=47::3.::.2::5-+-=22::.78::2=0·=''~ 10 682529.86 227BOB.08 34 682459,97 227819 ,34 11 682519.13 227602.1 3 ~----:'.J~~~•~~,~,~~~6.1~2~•~,1~.,~,~=½22~,t"~'-t"~'---+----=~='-- ----,,_ +-+--~-+-->----____,12 6B2520.58 227799.51 ~ 682508.0B 227838,89 13 6B2504.48 227790.60 ~ 37 682509.70 227825.38 14 6B2503.34 227793.40 \0 (~e__\ 3B 682'-82.34 227822.00 Tiefgarage-Richtpl an (informativer Inh alt) /v 1 1 = 14 648 120 2. Et ppe 116 9 115 31 Schnitt A - A \ ij Fs/ksnweg 2. Etap pe Unterteilung i we itere Zwischene1app n gemäss Bauproj kt 450.00 / 1 1 / 0 106 1 ,,,, 16 17 Büelplalz / J147 457.50 459.00 PIUchlbaulloill OG\ ' '' '.--- ---- -------- --------~ ' -----· -------- -. ---- -- ~ Schnitt B - B Stk:h$1rM8'!1 ca. 445.6 □ zwingend• H~h<lrjage deir •u~nden Fa„aden t,emha Zlflor 9 ) I / 1/ ' 1 Zweck 1· Der Bebauungsplan Marktgasse/ Falkenweg bezweckt: den Zentrumsbereich von Beer mit attraktiven Nutzu ngen zu ergänzen eine Zentrumsüberbeuung von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität realisieren zu können eine einheitlich gestaltete Häuserzeile längs der Marktgasse sicher zu stellen, welche in der kubischen Gliederung der Bauvolumen einen Bezug zu den kleinrnassstäblichen bestehenden Bauten herstellt einen grosszügigen verkehrsarmen Hofbereich zu sichern, der ansprechend gestaltet ist und dle Bewohner und Beschäftigten zum Verweilen einlädt eine Etappierung zu gewährleisten, die auf die bestehenden Elgentumsverhäl1nisse ROcksicht nimmt Verhältnis zur Bauordnung 2· Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen Bauordnung der Gemeinde Saar massgebend. Zahl, Lage und äussere Abmessungen der Gebäude 3· Die Lage und ausseren Abmessungen von Hauptgebäuden ergeben sich aus den im Plan festgeleg1en Baubereichen Abis E. Auskragende Gebäudtei1e wie Dachvorspünge, Vordächer, Balkone usw. dürfen nicht über die Mantellinien der Baubereiche hinausragen. Beim Baubereich A dürfen Dachvorsprünge die Oachgeschossbegrenzungslinie bis zur Mantellinie überragen. • Mit Ausnahme von technisch notwendigen Aufbauten darf kein Bauteil die im Situatlonsplan und den Schnitten festgelegten Höhenkoten überschreiten. ~ Die zulässigen anrechenbaren Geschossflächen werden wie folg1 auf die einzelnen Baubereiche aufgetei lt: (einschliesslich Dachgeschosse, aber ohne Aussenwandquerschnitte): Baubereich A 1'600 m2 Baubereich 8 5'920 m2 Baubereich C 1'130 m2 Baubereich D 950 m2 Baubereich E 1'280 m2 Total 10'880 m2 5- Für die Ermittlung der Geschossflächen ist die Geschosshöhe des Erdgeschosses gemäss § 44 Ziffer 5) der Bauordnung unerheblich. 7 Geschossflächenverlagerungen zwischen einzelnen Baubereichen sind zulässig. Dabei darf die Abweichung von den festgelegten Geschossflächen pro Baubereich höchStens 5% betragen und die gesamthaft zulässige anrechenbare Geschossfläche von 10·000 m2 nich1 überschritten werden. 8 Das Erdgeschoss im Baubereich 8 ist in geschlossener Bauweise zu erstellen, 9 In Abweichung zu den Festlegungen des Baulini enplans Neugasse-Marktgasse vom 3. November 1999 müssen die jeweiligen Fassaden der Erd• und Obergeschosse auf die im Situations plan bezeichneten Pflichtbaulinien gestell1 werden. Dabei sind die auskragenden Fassaden der Obergeschosse im Baubereich A zwingend auf einer Höhe Yen 449.50 m ü. M. und im Baubereich B zwingend auf einer Höhe von 449.00 m ü. M. anzusetzen. Die auskragenden Bautei le dürfen nicht abgestützt werden . 10- Die beiden Fussgängerdurchgänge beim Baubereich B haben eina Breite von min. 4.00 rn und eine lichte Höhe von min. 3.00 m aufzuweisen. Nutzweise 11• Im Erdgeschoss sind überwiegend publikumsorientierte Nutzungen vorzusehen. Es sind keine Wohnungen zulässi g, 12· In Abweichung zu§ 44 Bauordnung beträgt der minimale Gewerbeanteil im Baubereich A mindestens 55% und in den Baubereichen B bis E mindestens 25%. Im Baubereich A gilt kein minimaler Wohnanteil gemäss § 44. Gestaltung 13· Bau1en , Anlagen und Umschwung sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. Die in der Bauordnung umschriebenen Anforderungen an Areelbebauungen sind sinngemäss zu erfüllen. Diese Anforderungen werden namentlich 11cm Projekt Wiederkehr Krummenacher Architekten AG vom 5.3.2010 sowie vom Umgebungskonzept der Fontana Landschaftsarchitekten AG vom 5.3,2010 erfOllt. Diese Gestaltungs• qua lltät ist für die Beurteilung von Bauvorhaben weg leitend. 14 · Die Erdgeschossfassaden längs der Marktgasse sind zu einem überwiegenden Teil mit einer raumhohen Glaskonstruktion zu versehen. ·s, Unterhalb der in den Schnitten bezeichneten 2:wlngenden HOhenkoten dürfen keine Rekla - men an den auskragenden Bau1eilen angebracht werden. ,a Der begrünte Hofbereich ist als aufenthallsfreundlicher und nutzungsneutraler Freiraum auszubilden und mit Bäumen aufzuwerten. Es sind mindestens 2 Hochstammbäume zu setzen. Diese sind ausserhalb der Unterniveaubau1en anzuordnen. Bei den übrigen klein- bis rnitlelkronigen Bäumen auf der Tiefgarage ist ein durchwurze lbarer Bodenaufbau Yon mindestens 50cm zu gewährleisten, 17· Entlang dem Falkenweg sind Hochstammbäume zu pflanzen. ie. Mit der Neubebauung des Areals ist eine hohe Aufenthaltsqualität für die Fussgänger zu erreichen. Die bezeichneten Mischverkehrsflächen sind verkehrsberuhigt zu gestalten. HI. Die Flachdächer sind extensiv zu begrünen, soweit sie nicht für den Bau von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie beansprucht werden. Anderweitige Nutzungen und Anlagen si nd nicht zulässig. 20· Die Massnahmen gemäss Ziffer 16 bis 19 sind durch eine ausgewiesene Fachperson zu planen und zu begleiten. Erschliessung 21. Das Areal ist über den westlichen Abschnitt des Falkenweges zu erschllessen. 12· Im Endausbau dürfen auf dem Areal für Bewohner, Beschäftigte, Besucher und Kunden maximal 174 Parkplätze erstellt werden, welche im Verhältnis der Nutzflächen den einzelnen Baubereichen zuzuordnen sind . An den speziell bezeichneten Stellen sind ma:idmal 6 private und 4 öffentliche oberirdische Parkpläize zulässig. Die übrigen Parkplä1ze sind In einer Tiefgarage zweckmässlg zusammenzufassen. Die Tiefgaragenrampe ist in des Gebäude Im Baubereich B zu integrieren. a Für Besucher und Kunden sind im Endausbau gesamthaft mindestens 35 Parkfolder zu reservieren . Diese Besucher- und Ku ndenparkplätze sind zu bewirtschaften. 2~ Es sind gesamthaft mindestens 250 Veloabstellplätze zu erstellen, Davon sind mindestens 40 Veloebste llplätze oberirdisch und witterungsgeschützt bei den Hauszugängen und wel1e• re 40 Veloabstellplätze an den im Situationsplan bezeichneten Stellen anzuordnen. 25 Die bezeichneten Fusswege auf dem Areal haben eine Breite von mindestens 3m aufzuweisen . 25· Die Anlieferung ha1 an den bezeichneten Stellen zu erfolgen. 27· An der bezeichneten Stelle ist ein gestalteter Wendeplatz vorzusehen , der auf die Geometrie eines Lieferwagens ausgelegt Ist. 2s. Bei der Dimensionierung der Tiefgarage Ist die rückwärtige Zufahrt für Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr über den Hofbereich zu berücksichtigen. Umwelt 21i, Im Rahmen des Baub9willigungsverfahren ist nachzuweisen, wie für lärmempfindliche Räu - me der Gebäude in den Baubereichen A und B die Immissionsgrenzwerte der ES III eingehalten werden können. 30· Im Baubewilligungsverfahren 191 eine rationelle Energienutzung mindestens na ch dem Mlnergle-Standard nachzuweisen. Etappierung i, . Gleichzeitig mit einem Bauvorhaben im Baubereich Bist das Umgebungskonzept auf den Grundstücken GS Nrn. 110 bis 114 umzusetzen. 52· FOr die Etappierung der Tiefgarage Ist der Tlefgaragenrichtplan wsgleitend . Schlussbestimmungen 33· Der Gemeinderat kan n im Sinne von§ 31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) Ausnahmen von den Festlegungen des Bebauungsplans gestalten, Bei Änderungen des Zonenplanes und/oder der Bauordnung Ist der Bebauungsplan zu überprüfen. :M Der Bebauungsplan Marktgasse/Falkenweg 1rit1 nach der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

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