§ 1
1 Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms «Zug+» an den Aufbaukosten des Vereins «Nationales Testinstitut für Cybersicherheit NTC» mit Standort im Kanton Zug mit maximal 7,55 Millionen Franken. 2 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten der Organisation des Vereins «Nationales Testinstitut für Cybersicherheit NTC».