Art. 1
Art. 15 von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen wird wie folgt geändert: 1. In Abs. 2 werden nach dem Wort "Abs. 1" die Worte "und die vor dem 1. Januar 2014 durchgeführt werden" angefügt. 2. In Abs. 8 wird Folgendes angefügt: "- 32013 R 1296: Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation ("EaSI") und zur Änderung des Beschlusses Nr. 283/2010/EU über die Einrichtung eines europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 238). Liechtenstein wird von der Teilnahme an und dem Finanzbeitrag zu dem Programm ausgenommen. Die Teilnahme und der Finanzbeitrag Norwegens beschränken sich auf den EURES-Teil des Programms." 3. Abs. 5 erhält folgende Fassung: "Die EFTA-Staaten beteiligen sich an den Tätigkeiten der Gemeinschaft gemäss dem ersten Gedankenstrich von Abs. 8 ab 1. Januar 1999, an den Tätigkeiten gemäss dem zweiten Gedankenstrich ab 1. Januar 2003 und an den Tätigkeiten gemäss dem dritten Gedankenstrich ab dem 1. Januar 2014."