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Bebauungsplan «Schulhausstrasse / Sinserstrasse, Raiffeisenbank Cham»

Cham · 7.2.2-28 · communal act

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1 provision

- -7-- -- EIN C .A.~--JG ~- - 2B. Juni 2016 ,_ Gerneinde_Ehäm ~_,----------" 'Planuno 11nM l}och oaul Kanton Zug ------ ·~.-- - ,_ Bebauungsplan Sch uIhausstrasse/Sinserstrasse, Raiffeisenbank Cham 1 : 500, GS-Nr.149, 150,151 Plan Nr: 02 Ersetzt Plan Nr: 01 Datum: 19. Januar 2016 Vom Gemeinderat beschlossen am: 15.09.2015 Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Georaes Helfenstein Martin Menois Von der Baudirektion vorgepriift am: 07.01 .2016 Der Baudirektor: Heinz Tännler 1. Publikation im Amtsblatt 1. öffentliche Auflage Nr: 4./5. Vom: 29.01 .2016 Bis: 29.02.2016 Vom: 29.01 / 05.02.2016 An der Urne beschlossen am: 05.06.2016 2. Publikation im Amtsblatt 2. öffentliche Auflage: Nr: 214 25 Vom: 8 ,"'7, ?016 Bis: 21 ,7- 201~ Vom: 8 ,'=f.'201(, ➔- 15.t. 'Z.0 1-6 Von der Baudirektion genehmigt am: Der Bau4i,ektor: , 1 Zug, 0 2. DEZ, 2016 - ~ ~ - f Legende Inhalt des Beschlusses - - - - Perimeler Bebauungsplan ••----• Baufelder Bereich IQr vasp~ende Gebäudeteile ------- Richtprojekt 439.50 OK Dach in m. ü. M. 423.7~ Höhenlage OK Belag Platz (in m ü. 1\1.) ±50cm Genauigkeit Standplatz Anliefer1119 Erschtlessungslläche O O O O O O O O ÖffenUlches und unentgelttiches Fusswegrecht {Lage schematisch) I> I> I> I> I> I> I> I> Zufa~ristecht zur Liegenschaft Nr. 152 ~~~~ Sichtfeld (MIV) L ~ J [yJ 0 0 0 0 n o o n Ein• und Ausfahr1 Ein- und Ausfahr1 PW Einstellhalle Veloali.teßplätze (Lage schematisch) Begünter Aussenraum Gartenfläche Baum {Lage schematisch) Verslckerungs- und Retentlonsräume (Lage schematisch) Schemaschnitt 1 : 500 A-A 34cm ...1 50cm, : ', ........ \ .~-----" ' 68cm 1.87cm 1if Om,O,M H------- l 'l _ __ . ! ' Informationsinhalt r---- ----- ,1 1 \.-- - - --- ·---J 1 1 lt\ZSZll Zu fäOallder Baum Abzubrechendes Gebäude Rechtskräftige BauNnle Unterirdische Bauten Gewässer Bestehende Slrassen / Trottol,s Bushaltestelle Bestehende Gebäude ausserhalb Perimeter Bestandteil von D enslbarl<eitan :v~ Vetoabstellplätze (Lage schematisch) V////,d Näherpllanzrecht ,.,l,39.60m.0 --------------------------·; 2 1'' 1!,2850m.0 M ''. 1' .:!.24.40 , .o, ' 1 _121.70 m.OM ~---- 168 '951a '~Q) ~ 1/) 1/) "-~ ~ -1/) Q) .c ::::, ,,E ~...Q) I.0 0 ~ ~174 ...= 'v' ,---,...._,._ ·___.--=t..:a..=, Koordinaten Baufelder 121 X y 1: 2677266.15 1226097.22 2: 2677281.53 1226105.22 3: 2677294.39 1226082.54 4: 2677279.09 1226074.38 5: 2677294.57 1226097.89 6: 2677326.14 1226107.27 7: 2677329.92 1226094.52 8: 2677298.36 1226085.14 Bestimmungen A E inleitende Bestimmungen 1 Geltungsbereich, Abgrenzung Die Vorschriften gelten für den im Bebauungsplan dargestellten Perimeter. 2 Zweck/ Ziel Der Bebauungsplan legt die wesentlichen Rahmenbedingungen für die bauliche Neuentwicklung fest. 3 Richtprojekt Für den Bebauungsplanperimeter dient das revidierte Wettbewerbsprojekt der Bünzli & Courvoisier Architekten AG, Zürich (Stand Überarbeitung 19. Januar 2016) als Richtprojekt. Das Richtprojekt hat bei der Auslegung der Vorschriften wegleitenden Charakter. B Bebauung 4 Baufelder ' Hochbauten dürfen nur innerhalb der im Situationsplan bezeichneten beiden Baufelder 1 und 2 erstellt werden. 2 Die Gebäude können unabhängig vom gesetzlichen Grenz-, Gebäude- und Strassenabstand auf die Baufeldgrenze gestellt werden. 3Vorspringende und auskragende Gebäudeteile wie Dachvorsprünge oder Vordächer sind nur in den dafür ausgeschiedenen Bereichen zulässig. 5 Gebäudehöhen 1 Die maximalen Gebäudehöhen Oberkante Dach für beide Baufelder werden mit 439.50 Meter über Meer (m.ü.M.) festgelegt. 2 Davon ausgenommen sind Kamine, Sonnenkollektoren, Oberlichter, Lüftungsauslässe, Photovoltaikanlagen und dergleichen, kleinere technisch bedingte Aufbauten wie Liftüberfahrten und Dachausstiege; nicht jedoch Technikzentralen . 6 Geschosszahl Im Baufeld 1 dürfen in Teilbereichen maximal fünf Vollgeschosse, im Baufeld 2 maximal vier Vollgeschosse erstellt werden. Attikageschosse sind nicht zulässig. 7 Art der Nutzung Im Baufeld 1 sind ausschllesslich Dienstleistungsnutzungen zulässig. Im Baufeld 2 sind - neben der Dienstleistungsnutzung im Erdgeschoss - in den Obergeschossen frei wählbare Anteile von Wohn- und Dienstleistungsnutzungen zulässig . B Ausnatzung 1 Die maximal zulässige oberirdische Ausnützung im Bebauungsplanperimeter beträgt 1.30. Die maximal zulässige Ausnützung im Untergeschoss beträgt 0.50. 2 In Anlehnung an die Privilegierung von Attikageschossen (§ 16 Abs. 2 lit. c VPBG) sind im jeweils obersten Geschoss nur die das Mass von 50 % der darunterliegenden anrechenbaren Geschossfläche überschreitenden Flächen zur Ausnützung anzurechnen. 9 Realisierung Die Bauten in Baufeld 1 und Baufeld 2 sind grundsätzlich in einem Zug zu erstellen. Eine zeitlich gestaffelte Realisierung zur Optimierung des Bauablaufes ist jedoch zulässig. C Umwelt 10 Energie Vor der Erstellung von technischen Anlagen zur Sonnenenergienutzung ist deren gute gestalterische Eingliederung nachzuweisen. D Aussenraum 11 Allgemeine Bestimmungen 1 Die begrünten Aussenräume sind von Bauten freizuhalten. Davon ausgenommen sind Fluchtanlagen, -bauten aus Einstellhallen sowie Anlagen für die Entsorgung. 2 Aussenräume sind mit Bäumen und weiteren Pflanzungen naturnah zu gestalten. 12 Richtprojekt Umgebung Das Richtprojekt Umgebung von Benedikt Staehli (Stand 19. Januar 2016) erläutert die Leitideen der Umgebungsgestaltung, die Verkehrsführung und die Bepflanzung. Das Richtprojekt hat bei der Auslegung der Vorschriften wegleitenden Charakter. E Verkehr 13 Erschliessung 1 Die Erschliessung des Perimeters für den motorisierten Verkehr erfolgt über die Schulhausstrasse an der im Situationsplan bezeichneten Stelle (Ein- und Ausfahrt). 2 Weitere untergeordnete Zufahrten (z. B. Anlieferung, Notzufahrten) sind zulässig. 14 Parkierung 1 Sämtliche Abstellplätze für Personenwagen sind unterirdisch anzuordnen. 2 Die Anzahl der Abstellplätze für Personenwagen wird auf minimal 21 und maximal 33 Stück festgelegt. 3 An der im Situationsplan bezeichneten Stelle ist ein Abstellplatz für die Anlieferung anzuordnen. 4 An den im Situationsplan bezeichneten Stellen sind oberirdische Veloabstellplätze für Kunden zu erstellen. Mindestens die Hälfte der oberirdischen Veloabstellplätze ist zu überdachen. Sämtliche Abstellplätze für Beschäftigte und Bewohner sind unterirdisch anzuordnen. 5 Die Anzahl der Abstellplätze für Velos bemisst sich nach dem zum Zeitpunkt eines Baugesuchs gültigen Parkplatzreglement der Gemeinde Cham. 6 Sofern die erforderliche Anzahl Veloabstellplätze teilweise ausserhalb des Bebauungsplanperlmeters realisiert und rechtlich gesichert werden kann, können die Standorte gemäss Absatz 4 reduziert werden. F Schlussbestimmungen 15 Ausnahmen Sofern dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die Bauordnung, insbesondere die Vorschriften für die Kernzone. Der Gemeinderat kann im Sinne von § 31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz vom 16. November 1999 Ausnahmen gestatten. Eintragungen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters sind nicht verbindlich. 16 Kleinere Abweichungen Kleinere Abweichungen innerhalb des Bebauungsplans können vom Gemeinderat bewilligt werden. 17 Inkrafttreten Der Bebauungsplan Schulhausstrasse/Sinserstrasse, Raiffeisenbank Cham tritt mit der Genehmigung des Regierungsrats in Kraft .

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