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3 provisions
§ 1
1 Für den Aufbau und Betrieb eines Kompetenzzentrums Cybersicherheit
wird zulasten der Erfolgsrechnung ein Verpflichtungskredit von 10,58 Millionen Franken über fünf Jahre bewilligt.
2 Über den Verpflichtungskredit können auch Personalstellen finanziert
werden.
3 Der Kanton Zug fördert während fünf Jahren Projekte im Bereich Cybersicherheit mit maximal 14 Millionen Franken. Die Beiträge werden gestaffelt
ausgerichtet.
4 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten.
1) BGS 111.1
GS 2026/054 1
614.16
Propose a change§ 2
1 Der Kanton Zug beteiligt sich mit maximal 9,65 Millionen Franken über
fünf Jahre an strategischen Partnerschaften im Bereich Cybersicherheit mit
der ETH Zürich, der HSLU, Vereinen und weiteren Organisationen. Die
Beiträge werden gestaffelt ausgerichtet. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten.
2 Vereine und weitere Organisationen nach Abs. 1 lassen ihre Buchführung
mindestens bis ein Jahr nach Ausrichtung des letzten Kantonsbeitrags durch
eine externe Revisionsstelle prüfen und erstatten dem Regierungsrat jährlich
Bericht über die Verwendung der Beiträge, die erreichten Ziele und Wirkungen.
3 Die ETH Zürich und die HSLU erstatten der Sicherheitsdirektion zuhanden des Regierungsrats jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge,
die erreichten Ziele und Wirkungen.
Propose a change§ 3
1 Die Sicherheitsdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.
614.16
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
27.08.2026 06.11.2026 Erlass Erstfassung GS 2026/054
614.16
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 27.08.2026 06.11.2026 Erstfassung GS 2026/054
Propose a change