Law

Kantonsratsbeschluss betreffend Finanzierung der Konzeption, der Umsetzung und des Betriebs eines kantonalen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit (KKC) sowie einer strategischen Partnerschaft mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich und der Hochschule Luzern (HSLU) im Bereich Cybersicherheit

Zug · 614.16 · other

Ask the law about thisMore laws of ZugFor machines: Markdown

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-11-08.

Copy read on 2026-11-08. The page it was read from

sha256 937ce7413e0532bfa3cd32c91449b44ad4420eafaab4c9f449744d1c44d657b2

Contents: 3 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3

Proposed changes to this act

No one has proposed a change to this act yet.

3 provisions

§ 1

1 Für den Aufbau und Betrieb eines Kompetenzzentrums Cybersicherheit wird zulasten der Erfolgsrechnung ein Verpflichtungskredit von 10,58 Millionen Franken über fünf Jahre bewilligt. 2 Über den Verpflichtungskredit können auch Personalstellen finanziert werden. 3 Der Kanton Zug fördert während fünf Jahren Projekte im Bereich Cybersicherheit mit maximal 14 Millionen Franken. Die Beiträge werden gestaffelt ausgerichtet. 4 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten. 1) BGS 111.1 GS 2026/054 1 614.16

Propose a change

§ 2

1 Der Kanton Zug beteiligt sich mit maximal 9,65 Millionen Franken über fünf Jahre an strategischen Partnerschaften im Bereich Cybersicherheit mit der ETH Zürich, der HSLU, Vereinen und weiteren Organisationen. Die Beiträge werden gestaffelt ausgerichtet. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten. 2 Vereine und weitere Organisationen nach Abs. 1 lassen ihre Buchführung mindestens bis ein Jahr nach Ausrichtung des letzten Kantonsbeitrags durch eine externe Revisionsstelle prüfen und erstatten dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge, die erreichten Ziele und Wirkungen. 3 Die ETH Zürich und die HSLU erstatten der Sicherheitsdirektion zuhanden des Regierungsrats jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge, die erreichten Ziele und Wirkungen.

Propose a change

§ 3

1 Die Sicherheitsdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. 614.16 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 27.08.2026 06.11.2026 Erlass Erstfassung GS 2026/054 614.16 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 27.08.2026 06.11.2026 Erstfassung GS 2026/054

Propose a change

← Find another law