» Kanton Zug » L“ ‘ Gemeinde Baar Einfacher Bebauungsplan Bachmatt 1:500 Abteilung Planung / Bau, den 18. Juni 2019 / Rev. 8. Januar 2020 Der Abteilungsleiter: __ Offentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 21. Juni bis 22. Juli 2019. Bescheinigt Abteilung Planung / Bau: ‚_' Vom Gemeinderat beschlossen am: 25. Februar 2020 Der Gemeindeprgsident: Die Gemeindeschreiberin: Verbindlicher Inhalt Bebauungsplan - Frra Geltungsbereich Baubereich für Hauptgebäude mit Bezeichnung m Baubereich fiir Kleinbauten und Anbauten (Abgrenzung schematisch) Baubereich fiir Balkone Freiflachen Hofbereich - Offentlicher Quartierfreiraum G) Q Bäume (Lage und Anzahl der Bäume schematisch) Erschliessungsflächen Interne Fusswege Feuerwehr- und allgemeine Notzufahrt Retentionsmassnahmen Bereich für Gewässerraum (gemäss Übergangsbestimmungen GSchV) Informativer Inhalt Bebauungsplan [El Entsorgungsstelle (ausserhalb Geltungsbereich) : Zu- und Wegfahrt zur Tiefgarage (ausserhalb Geltungsbereich) ////////////// Bestehende Gebaude r - | | Geplantes Gebaude 4000 Offentliche Fusswege (ausserhalb Geltungsbereich) —————— Abmessungen Richtprojekt Hochbauten — — — Abmessungen Richtprojekt Tiefgarage / Untergeschosse — — —— Genehmigte Baulinie — - —— Genehmigte Gewasserbaulinie 7 /] Offentlicher Quartierfreiraum (ausserhalb Geltungsbereich auf GS Nr. 378) Bestimmungen Zweck 1. Der einfache Bebauungsplan Bachmatt bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG, gültige Fassung ab 1. Juli 2019) und von § 6 der Bauordnung Baar (BO) insbesondere: » die grundeigentiimerverbindliche Umsetzung der Inhalte des Quartiergestaltungsplans; » die Sicherung einer abgestimmten und qualitatsvollen Uberbauung des Grundstticks; » die Erstellung eines Quartierfreiraums; * die Realisierung einer gemeinsamen unterirdischen Parkierung. Bestandteile Der Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan und den Bestimmungen. Das Richtprojekt vom 28.10.2019 ist fiir die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualitat der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehaltlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des Ubergeordneten Rechts aus wichtigen Griinden abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lésung erzielt wird. Geltungsbereich 4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Situationsplan festgehalten. Zahl, Lage und dussere Abmessungen der Gebéaude 5. Oberirdische Hauptgebaude diirfen nur innerhalb der Baubereiche erstellt werden. Die Baubereiche gehen den Abstandsvorschriften geméss BO und PBG vor. Vorspringende Gebaudeteile wie Vordacher, Erker u. dgl. diirfen die Baubereiche nicht Gberragen. Davon ausgenommen sind Balkone, welche in den bezeichneten Bereichen über die Baubereiche für Hauptgebaude hinausragen dürfen. Unterirdische Bauten sowie Unterniveaubauten sind auch ausserhalb der Baubereiche zuldssig. Kleinbauten und Anbauten dürfen nur im vorgesehenen Bereich erstellt werden. Davon ausgenommen sind gestalterisch gut integrierte, gedeckte Veloabstellplatze. Das zonenkonforme Nutzungsmass darf gemass § 329° Abs. 3 PBG um maximal 20% erhöht werden. Die pro Baubereich maximal zulassige Anzahl Vollgeschosse sowie die Zulassigkeit von Attikageschossen sind im Situationsplan festgelegt. Gestaltung 10. 1. 12. 13. Bauten, Anlagen sowie Griin- und Freirdume sind sowohl fiir sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. Die Aussenrdume sind differenziert zu gestalten (Freiflachen / Hofbereich / 6ffentlicher Quartierfreiraum). Es sind nur Flachdacher zulassig. Diese sind extensiv zu begriinen und diirfen nicht als Terrassen genutzt werden. Auf den Dachern dirfen nur einzelne Dachaufbauten und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie u. dgl. erstellt werden. Dachaufbauten sind auf ein Minimum zu begrenzen, zusammenzufassen, zentral anzuordnen und dezent zu gestalten. Der 6ffentliche Quartierfreiraum hat eine Flache von mindestens 187 m? zu umfassen. Dieser ist attraktiv zu gestalten und mit dem &ffentlichen Quartierfreiraum auf dem Grundstlick GS Nr. 378 abzustimmen. Die Erstellung des Quartierfreiraums hat mit einem Bauprojekt im Baubereich A zu erfolgen. An schematisch bezeichneter Lage sind Bäume zu pflanzen. Im Bereich der Tiefgarage ist für Baume ein gentigend grosser Wurzelraum zu gewéhrleisten. Bei der Umgebungsgestaltung der Freirdume sind standortgerechte und einheimische Arten zu verwenden. Erschliessung 14. 15. Die Tiefgarage ist mit der Tiefgarage auf den Grundstiicken GS Nrn. 4329 und 4330 zu verbinden und über diese zu erschliessen. Pro Zimmer ist ein Veloabstellplatz zu realisieren. 1/3 der Veloabstellplatze sind oberirdisch, gedeckt und in der Nähe der Hauszugange anzuordnen. Umwelt 16. 17. Das Gebiet ist im Trennsystem zu entwässern und das Meteorwasser ist innerhalb des Geltungsbereichs zu versickern. Der im Situationsplan bezeichnete Bereich fiir Gewésserraum ist naturnah zu gestalten und extensiv zu bewirtschaften. Innerhalb des Gewasserraums durfen keine Bauten und Anlagen erstellt werden. Schlussbestimmungen 18. 19. 20. 21. Die Uberbauung kann in Etappen realisiert werden. Baugesuche haben jedoch mindestens einen gesamten Baubereich zu umfassen. Mit einem ersten Baugesuch ist ein detaillierter Umgebungsplan über den gesamten Geltungsbereich zur Bewilligung einzureichen. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften — unter Berticksichtigung von héherrangigem Recht — der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. Der Bebauungsplan Bachmatt tritt mit dem Beschluss des Gemeinderats in Kraft. Situationsplan = 178 L (33082 LT —— _ _RRB 07.07.199 A N 8.85 14.45° Quartier Langgass 10 25 T RRB_07.07.1992 _ __ - —— = RRB_07.072= & Miilibach - [ — — — 12, 12115 N e 4329 v 0®
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