Art. 1
Zuständiges Departement 1 Das Strassenverkehrsamt steht unter der Aufsicht des Departementes Inneres und Sicherheit.
Appenzell Ausserrhoden · 761.114 · ordinance
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Zuständiges Departement 1 Das Strassenverkehrsamt steht unter der Aufsicht des Departementes Inneres und Sicherheit.
Externe Kundenschalter 1 Das Strassenverkehrsamt kann bei geeigneten Dritten externe Kundenschalter eröffnen. 2 Externe Kundenschalter können mit folgenden Geschäften beauftragt werden: a) Deponierung, Austausch und Vernichtung von Kontrollschildern; b) Wechselschilderöffnung; c) Annullierung von Fahrzeugausweisen; d) Fahrzeugwechsel; e) (Wieder-)Inverkehrsetzung von Motorfahrzeugen und Anhängern. 1) OrG (bGS 142.12) 2) EG SVG (bGS 761.11) * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses Lf. Nr. / Abl. 1529 / 29.08.2025 1 761.114 Ausserrhodische Gesetzessammlung 3 Externe Kundenschalter werden mit einer Leistungsvereinbarung geführt, die der Genehmigung des Departementes bedarf. Die Vollzugsaufsicht muss sichergestellt sein. 4 Für Dienstleistungen, die an externen Kundenschaltern erbracht werden, kann eine Zusatzgebühr von 20 Franken erhoben werden.