§ 1
1 Das Feuchtbiotop Eimatt, Rümlingen, Parzelle Nr. 121 (Teil westlich des Hasenbächlis,ca. 1400 m²), Eigentum der Bürgergemeinde Häfelfingen, wird indas Inventar der geschützten Naturdenkmäler aufgenommen.
Basel-Landschaft · 790.402 · ordinance
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1 Das Feuchtbiotop Eimatt, Rümlingen, Parzelle Nr. 121 (Teil westlich des Hasenbächlis,ca. 1400 m²), Eigentum der Bürgergemeinde Häfelfingen, wird indas Inventar der geschützten Naturdenkmäler aufgenommen.
1 Veränderungen im Schutzgebiet dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden.
1 Das Schutzziel ist die Erhaltung des Feuchtbiotopes für eine ungefährdete, natürliche Entwicklung von Flora und Fauna.
1 Folgende Schutzmassnahmen sind einzuhalten: a. Verbote: Ausgraben, Pflücken und Einbringen von Pflanzen; Stören, Fangen, Töten und Aussetzen von Tieren. b. Einschränkungen: Die Wege dürfen nicht verlassen werden; Hunde sind an der Leine zu führen. c. * Das Landen mit Helikoptern (ausser in Notfallsituationen) sowie das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen sind verboten. 1) SGS 790.1, GS 22.641 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 26.552 2 790.402 2 Als Ausnahme vom Verbot gemäss § 4 Abs. 1 Bst. c bleibt das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen für behördliche und wissenschaftliche Zwecke gewährleistet. Vorgängig ist zwingend eine Bewilligung bei der kantonalen Naturschutzfachstelle einzuholen. *
1 Unterhalt und Pflege obliegen der Gemeinde Rümlingen, die jedoch die erwachsenden Aufgaben delegieren kann. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 26.552 3 790.402 Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 26.09.1977 26.09.1977 Erlass Erstfassung GS 26.552 27.08.2024 28.09.2024 § 4 Abs. 1, Bst. c. eingefügt GS 2024.057 27.08.2024 28.09.2024 § 4 Abs. 2 eingefügt GS 2024.057 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 26.552 4 790.402 Änderungstabelle - Nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 26.09.1977 26.09.1977 Erstfassung GS 26.552 § 4 Abs. 1, Bst. c. 27.08.2024 28.09.2024 eingefügt GS 2024.057 § 4 Abs. 2 27.08.2024 28.09.2024 eingefügt GS 2024.057 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 26.552