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Gemeindebibliothek: Benutzerordnung und Gebühren

Balzers · 19_Bibliothek_Benuetzungsordnung_und_Gebuehren.pdf · communal act

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Contents: 8 provisions
  1. Art. 1 Benutzerordnung und Gebühren
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8

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8 provisions

Art. 1 Benutzerordnung und Gebühren

Die Gemeindebibliothek ist eine allgemein öffentliche Bibliothek und steht allen Bewohnern der Gemeinde und der angrenzenden Regionen zur Verfügung.

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Art. 2

Die Bibliothek verleiht Bücher für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es werden Bücher in deutscher, englischer und französischer Sprache angeboten. Hörbücher sind ebenfalls 30 Tage ausleihbar.

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Art. 3

Mit der Einschreibung anerkennt der Leser die Benutzerordnung.

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Art. 4

Die Ausleihe ist gebührenfrei. Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen, Verlängerungen sind möglich, sofern keine Reservationen vorliegen. Zeitschriften und Hefte können 1 Woche ausgeliehen werden.

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Art. 5

Die Überschreitung der Ausleihfrist wird kostenpflichtig gemahnt.

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Art. 6

Die Medien müssen geschützt transportiert werden. Schäden sind bei der Ausleihe zu melden. Wir bitten Sie Schäden nicht selbst zu reparieren. Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenersatz zu leisten.

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Art. 7

Namens– und Adressänderungen sind umgehend in der Bibliothek zu melden.

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Art. 8

Bei Zuwiderhandlungen kann das Benutzerrecht entzogen werden. Balzers, Dezember 2022 Öffnungszeiten Montag 15.00 Uhr - 17.30 Uhr Dienstag 15.00 Uhr - 17.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.30 Uhr Freitag 15.00 Uhr - 17.30 Uhr während der Ferien ist am Freitag von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet Mahngebühren Rückruf gratis 1. Mahnung CHF 2.00 2. Mahnung CHF 5.00 Gleichzeitig werden die Medien in Rechnung gestellt zuzüglich Aufarbeitungsgebühren.

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