§ 1
1 Der Kanton Zug beteiligt sich während fünf Jahren im Rahmen der Förderung der Forschung zur Blockchain-Entwicklung wie folgt an den Aufbaukosten der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative»: a) Verein «Blockchain Zug: Forschungsinstitut an der Universität Luzern»: 25 Millionen Franken b) Ausbau der Blockchain-Forschung an der Hochschule Luzern: 11,85 Millionen Franken c) Verein «Blockchain Zug: Joint Research Hub»: 2,5 Millionen Franken 2 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten.